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Moderator: Falke
rima0900 hat geschrieben:westi hat geschrieben:Da hast du definitiv recht.
Allerdings muss die Ladungssicherung so ausgelegt sein, dass im Straßenverkehr üblich vorkommende Situationen abgesichert sind. Darunter gehört Vollbremsung, Ausweichmanöver u.ä. Unfälle oder irgendwo dagegen fahren sind eindeutig nicht berücksichtigt, da dort Kräfte auftreten, die nicht mehr kalkulierbar sind. In solchen Fällen ist es egal, ob zB bei einem LKW, der auf einen stehenden auffährt, die Ladung alleine durch das Führerhaus kommt, oder der komplette Anhänger, weil die Ladung so gut gesichert war.
Der Hänger kommt aber eben nicht genau auf Kopfhöhe vom Fahrer von hinten in die Kabine...
Auch wenn das vielleicht nicht vorgeschrieben ist, würde ich mir als Fahrer da vielleicht Gedanken drüber machen
eisenladen hat geschrieben:Jetzt noch mal auf Anfang.
Wieviel Gurte bei wieviel Tonnen Beladung.
Wie lange darf das Holz über die Lichter mit Roter Fahne hinten herausragen.
Darf man über das Frontgitter Laden?
Darf man die Rungen selbst verlängern?
Wo finde ich Vorschriften in der StVo für Rückewägen.
Gibt es Unterschiede bei den Vorschriften zwischen 25km/h oder 40km/h.
Fallen Rückewägen schon unter Holztransport wie LKW?
Und wo kann ich mich erkundigen, wenn Ihr jetzt keine Antworten habt?
eisenladen hat geschrieben:Jetzt noch mal auf Anfang.
Wieviel Gurte bei wieviel Tonnen Beladung.
Kommt auf den Reibwert von Holz (dazu gibts Ladeguttabellen) und dein Prallgitter an (das weiss der RW Hersteller)
Wie lange darf das Holz über die Lichter mit Roter Fahne hinten herausragen.
Als Langgutfuhre gilt eine Beförderungen von Ladungen mit Kraftfahrzeugen bei denen die Länge des Kraftfahrzeuges oder des Anhängers samt Ladung 14 m übersteigt oder bei denen die Länge der Ladung um mehr als 1/4 der Länge des Kraftfahrzeuges über dessen hintersten Punkt hinausragt. Der Begriff wird in Deutschland nicht verwendet, ist jedoch in Österreich Bestandteil des Kraftfahrgesetzes.
Wenn in Österreich bei der Langgutfuhre die Ladung um mehr als einen Meter hinaus ragt, muss diese mit einer 25 mal 40 cm großen, weißen Tafel, die einen 5 cm breiten, rot reflektierenden Rand hat, gekennzeichnet werden. Sie darf maximal 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein.
Darf man über das Frontgitter Laden?
Pauschal ohne zusätzliche Vorkehrungen NEIN
Darf man die Rungen selbst verlängern?
generell sind Schweissarbeiten an Rahmen, Zugdeichseln oder tragenden Teilen verboten - da diese einen Teil der Last "tragen" würde ich sagen NEIN
Wo finde ich Vorschriften in der StVo für Rückewägen.
Die StVo ist ein generelles Regelwerk, die keine Vorschriften für jede "Anhänger-Art" bereist stellt. Du findest in den §60 und §61 die grundlegenden Vorschriften für Zustand und Beleuchtung von Fahrzeugen und Verwahrung der Ladung
Insofern findest du in der StVO keine Vorschriften spezielle für Rückewägen.
Gibt es Unterschiede bei den Vorschriften zwischen 25km/h oder 40km/h.
Ja
Fallen Rückewägen schon unter Holztransport wie LKW?
Nachdem für Rückewägen selbst keine Vorschriften erfunden werden, ist davon auszugehen das sich die Vorschriften an denen der Holztransporte mit LKW anlehenen.
Und wo kann ich mich erkundigen, wenn Ihr jetzt keine Antworten habt?
Rechtsinformationssystem, in den Einschlägigen Normen, bei der Polizei, Tüv,
floppsi311lsa hat geschrieben:Wie Noudels schon richtig schrieb, gibt es keine speziellen Vorschriften für Rückewagen. Es gelten die allgemeinen Vorschriften zur Ladungssicherung. Was nicht zutrift, ist die Aussage, dass es einen Unterschied zwischen den Geschwindigkeiten gibt.
Noudels hat geschrieben:Hey das hab ich dann falsch aufgefasst! Ich habe das nicht auf Ladungskräfte bezogen sondern auf seine Frage zu den Vorschriften für einen Rückewagen ob die Anders sind bei 40km/h oder 25km/h (Also betreffend Bremse, Abdeckungen, Unterfahrschutz, Bremsbetätigung (sowie dere Ausfallssicherheit) ect.
helfert hat geschrieben:So handhabe ich das bisher, hat das zu Zurrpunkten Nachteile oder gibt sich das nichts?
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