Wo ist in der StVo eigentlich die korrekte Beladung von Rückewägen geregelt?
Darf ich über das Stirngitter laden? Wieviel Zurrgurte müssen dran? Dürfen die Orginalrungen verlängert werden?
Aktuelle Zeit: Do Apr 25, 2024 14:29
Moderator: Falke
Also 8Tonnen Ladungsgewicht.
rogoe57 hat geschrieben:Bei einer Vollbremsung kommen evtl. die Stämme über dem Gitter wie ein Torpedo in die Traktorkabine.
eisenladen hat geschrieben:
Und das mit dem nach Holz nach vorne Schießen...nicht beim Rückewagen! Beim Holzlaster gut möglich.
rima0900 hat geschrieben:eisenladen hat geschrieben:
Und das mit dem nach Holz nach vorne Schießen...nicht beim Rückewagen! Beim Holzlaster gut möglich.
Nicht unrecht gemeint, aber ihr dürft nicht immer nur von einer Vollbremsung als größte Beschleunigung ausgehen, was wenn du irgendwo ran/ irgendwem drauf fährst? Dann wandert auch beim Rückewagen das Holz mal ganz schnell nach vorne wenn über das Prallgitter hinaus geladen wurde...
westi hat geschrieben:Da hast du definitiv recht.
Allerdings muss die Ladungssicherung so ausgelegt sein, dass im Straßenverkehr üblich vorkommende Situationen abgesichert sind. Darunter gehört Vollbremsung, Ausweichmanöver u.ä. Unfälle oder irgendwo dagegen fahren sind eindeutig nicht berücksichtigt, da dort Kräfte auftreten, die nicht mehr kalkulierbar sind. In solchen Fällen ist es egal, ob zB bei einem LKW, der auf einen stehenden auffährt, die Ladung alleine durch das Führerhaus kommt, oder der komplette Anhänger, weil die Ladung so gut gesichert war.
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