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Moderator: Falke
Forstminister hat geschrieben: der TÜV-Kollege bei mir um die Ecke meint, solange ich nicht schneller als 25 km/h mit dem Ding fahre hab ich auf seine Hof nix zu suchen..
warp735 hat geschrieben:Forstminister hat geschrieben: der TÜV-Kollege bei mir um die Ecke meint, solange ich nicht schneller als 25 km/h mit dem Ding fahre hab ich auf seine Hof nix zu suchen..
Und das "glaubst" etwa? Selten so einen Blödsinn gelesen!
lanz1706 hat geschrieben:Hallo,
mit der Betriebserlaubnis ist nicht erst seit Neuerdings, sondern schon seit 1961.
kph hat geschrieben:.... fast jedem zweiten Eigenbau kommt irgend jemand und wirft einen Gesetzestext in die Runde und verdirbt einem damit die Lust weiter zu machen. Es ist doch jedem klar, jeder Eigenbau wird vom "Hersteller" nach bestem Wissen und Gewissen gebaut, im Bereich der Stabilität sowie im Bereich der Sicherheit, und wenn alles beendet ist, daß Gerät steht fertig lackiert und glänzend im Hof dann kommt mit der selben Sicherheit wie ostern wieder kommt der liebe Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft der einem dann den Rest gibt. Mit jedem Eigenbau bewegt man sich auf einem sehr schmalem Grat, wenn man aber besonnen an die Sache geht und damit arbeitet sollte man sich auf der sicheren Seite bewegen....
egnaz hat geschrieben:Hallo
Als LoF Anhänger bis 25 km/h brauchst du natürlich keine Zulassung. Neuerdings musst du aber eine Betriebserlaubnis mitführen. Folglich braucht dein Hänger doch eine "Tüv" Abnahme.
Bisher wird aber noch nicht scharf kontrolliert, jedenfalls bei uns hier.
langholzbauer hat geschrieben:Miststreuer zählen(solange ein Streuwerk dran ist und die V-max. 25 km/h eingehalten wird) nicht als Anhänger sondern als Anhängegerät wie z.B. Runballenpressen oder gezogene Bodenbearbeitungsgeräte. Deshalb wurden dafür meist keine BE beim Kauf ausgehändigt.
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