Hallo,
wenn jetzt jemand aus der Familie ein ausgebildeter Landschaftsgärtner ist, bei der Deula war und den Gesellenbrief hat, hat derjenige dann automatisch den Sachkundenachweis?
LG
Aktuelle Zeit: Mi Apr 24, 2024 22:35
SHierling hat geschrieben:welchen?
Als Sachkundenachweis im Rahmen einer Berufsausbildung für die Anwendung und Abgabe von
Pflanzenschutzmitteln* (§ 1 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung) gilt ein Zeugnis über eine be-
standene Abschlussprüfung in den Berufen:
– Landwirt/in
– Pflanzenschutzlaborant/in
– Gärtner/in
– landwirtschaftlicher/e Laborant/in
– Winzer/in
– landwirtschaftlich-technischer/e Assistent/in
– Forstwirt/in
– Fachkraft Agrarservice (Prüfung ab 17.05.2005)
– Fachagrarwirt/in Landtechnik
− geprüfter/e Schädlingsbekämpfer/in (Prüfung ab 15.07.2004)
– geprüfter/e Schädlingsbekämpfer/in nach Umschulung zum/r geprüften Schädlingsbekämpfer/in
(Prüfung ab 18. Februar 1997)
– sowie ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder Fachhochschulstudium im Bereich
der Agrar-, Gartenbau- oder Forstwissenschaften sowie Weinbau
Die zuständige Behörde kann auch den erfolgreichen Abschluss einer anderen Aus-, Fort- oder Weiterbildung
anerkennen, wenn die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten Gegenstand der Ausbildung
waren.
Sachkundige müssen ab 1. Januar 2013 einmal in 3 Jahren eine Fort- oder
Weiterbildungsveranstaltung besuchen
❙ Veranstaltung muss anerkannt sein von der zuständigen Behörde,
in Sachsen: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
❙ Fortbildung ist der Behörde auf Verlangen nachzuweisen
❙ kein Fortbildungsnachweis: Behörde setzt eine Frist
❙ Frist nicht eingehalten, keine Fortbildung: Sachkundenachweis wird
widerrufen
Sachkunde im Pflanzenschutz
Schön und gut, wenns was neues gibt, könnten die mir das auch als Mail schicken und die Lesebestätigung anfordern, warum soll ich wegen son Schei.. zu ner Bliblablubb-Versammlung, hab zu Hause auch was zu tun
Dann kommt noch die Zwangsversammlung für QM, Dünger, Gülle und Silo, Futter, Ratten, Enthornen, Bäumesägen, AB, Führerschein und Ladungssicherung, Reinigungsmittel, Diesel......
Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
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