Was ein Forstwirt darf, darf ein Landwirt noch lange nicht. Das es aber sehr viele landwirtschaftliche Betriebe gibt die auch noch mehr oder weniger Waldflächen bewirtschaften ist bei den Machern dieses Gesetzes noch nicht durchgedrungen. Vielleicht sollte man, wenn die Waldfläche groß genug ist, noch einen forstwirtschaftlichen Betrieb anzeigen? Muss dann eben 2x die Anlage L abgegeben werden.Holz vom forstwirtschaftlichen Betrieb aus befördert
Gruß Yogi