Paddy21 hat geschrieben:Wenn man kein Kleingewerbe,Landwirtschaft,Forstwirtschaft und ähnliches hat das Gewinn erwirtschaftet dann bekommt man kein grünes Kennzeichen für seinen Schlepper. Der eigene Schlepper mit schwarzen Nrn-Schildern darf nur einen Anhänger mit eigenem schwarzen Nrn-Schild auf öffentlichen Strassen gefahren werden. Alles andere ist nicht legal. Ich rede hier nur vom Eigentum,nicht wenn man sich ein Schlepper von einem Landwirt ausleit da sieht die Sache dann wieder anderst aus.
ach nein?
du brauchst keine Gewinnerwirtschaftung! du brauchst nur ein Unternehmen, als Landbesitzer und Pflichtmitglied der Bg hast du Automatisch eins!
ob du Grünes oder Schwarzes Kennzeichen nimmst ist Schnuppe.
Steuerfrei darfst du nur zweckgebunden fahren.
gleiches gilt beim Führerschein L oder T,
Beim Führerschein sehe ich das etwas umstritten, müsste ich nochmal genauer nachgehen,
def steht fest, führerscheinstellen haben hiervon keine Ahnung.
ist man in der BG ist man def. abgesichert. Def. steht aber nur da das sie auch für solche zwecke eingesetzt werden, bedeutet für mich, machst du beim förster holz, bist aber kein Bg mietglied ist es ein Lof zweck und L u T zählt auch, nur bei schönwetter fahrten zählt es def nicht, was schon wieder Käse ist.
L zählt unbegrenzt bis 40Kmh mit hänger Max 25kmh oder 3,5t regel gilt!
Dazu ist das ganze eine hirnrissreglung, man darf auch ohne Führerschein fahren bis 6kmh fahren, ohne begrenzung an T ab 15 Jahre.
Der Dumme Deutsche wehrt sich ja nicht dagegen....
Früher Klasse 3 war das alles abgedeckt.
wieso darf ich keinen Grünen hänger anhängen??
Schwachsin! es gibt auch Grüne Kennzeichen für Hänger welche keine Widerholungskennzeichen sind, diese dürfen zweckgebunden dann genutzt werden.
achja zulassungsfrei nur bei 25kmh lof darüber pflichtig, zulassungsfrei bedeutet nicht Kennzeichen dran und das wars!
du musst zur Zulassungsstelle und bekommst eine BNetriebserlaubnis und Gesiegeltes Kennzeichen!!
Def:
Zulassungsfrei = Betriebserlaubnis, kleiner heft wie Zulassung, Name (Kennz. nicht bei jeden )steht drin.
Zulassungspflichtig = Brief und Zulassung