Sorry, aber ich verstehe die ganze Chose hier nicht so richtig. Es geht um 50Fm Stammholzabschnitte oder wie ihr sagt Fixlängen. Auf fast jeden Bauernhof ist doch heutzutage ein Trecker mit Frontlader sowie mindestens ein Kipper Zuhause. Die Holzmenge wird ja wohl auch sicherlich nicht in 2 Tagen gefällt. Was spricht nun dagegen das Holz mit der Winde zum nächsten Weg zu rücken, danach mit dem Frontladertrecker und einen Trecker mit Kipphänger (Rückwand raus nehmen) in den Wald zu fahren und die paar Streichhölzer aufladen und dann auf einen zentralen Platz abzukippen. Benutzt Du die ganze Diskussion hier um einen Vorwand für den unabdingbaren Kauf einer Rückezange zu finden? Der Einwand mit dem §51 EStDV bedeutet für mich: Geiz ist geil!
Gruß Yogi