@t5060
Ich hoffe ich versteh dich jetzt richtig.
Es gibt die Möglichkeit über das Nachbargrundstück zur Forststraße zu gelangen. Das wären ca. 100 Meter auf befestigtem Weg.
Jedoch gibt es keine Möglichkeit das Hackmaterial zu lagern und zu trocken. D.h. Ich müsste das ganze Material ungefähr 3 km auf öffentlichen Straßen Transportieren. Mit dem Rückewagen der Jagtgemeinschaft ist es zwar mehr Aufwand, aber machbar.
Was mach ich wenn der Rückewagen abgeschafft wird? Ich kann doch das Zeug nicht mit der Rückezange auf der Straße transportieren.
Was Entschädigung und Notwegerecht angeht, habe ich ehrlich gesagt keine Ahnung.