Servus Kollegen,
ich möchte im Frühjahr meine Waldwege ausbauen. Ich habe alles mit unserem Förster besprochen und dabei sind wir drauf gekommen, dass mitten in meinem Grundstück eine Wasserquelle von der Gemeinde genutzt wird.
Ich war überrascht, da der Vorbesitzer nichts davon erwähnt hat und auch nichts im Grundbuch eingetragen ist. Da die Quellfassung Schutzzone 1 ist, darf ich dort keinen Weg bauen.
Das Gebiet ist ca. 4300m2 groß und genau an der Stelle wo ich die einzige Möglichkeit habe, einen unbefahrbahren Hang zu erschließen. D.h. durch das Schutzgebiet kann ich keinen Weg vom oberen Waldteil in den unteren Bauen. Den oberen Bereich erreiche ich nur über ein Nachbargrundstück.
Was kann bzw sollte ich machen?
Die Gemeinde möchte ein Fahrtrecht durch das Nachbargrundstück eintragen lassen, was aber nur bedingt eine Lösung ist.
Ich habe extra einen Lagerplatz nahe der Straße angelegt. Auf diesem möchte ich das Hackmaterial und Brennholz zum trocknen lagern. Leider erreiche ich vom oberen Grundstück den Lagerplatz nicht.
Der Weg beseht zum Teil schon und müsste nur breiter gemacht werden.
Grüße Michael