Hallo
wir überlegen, einen Stall zu Wohnraum umzubauen, wer kann da etwas zu den Behördlichen Fallstricken sagen?
Grober Rahmen:
Bundesland Niedersachsen, Außenbereich, Stallgebäude ist von ca. 1925, aktuell für Pferde genutzt,
der Stall hat eine Bauliche Verbindung mit dem Wohnhaus, in dem Wohnhaus sind 3 Wohneinheiten,
eine weitere Wohnung befindet sich auf dem Betrieb (alte Arbeiterwohnung, vor ca. 15 Jahren komplett renoviert),
es ist geplant, in dem Stall entweder 2 Wohneinheiten á ca. 120m² einzubauen oder 1 große für eine Art Alters-WG o.ä.
den Heu- und Strohboden (Betondecke) dort könnte man gleich mitmachen, dort wäre dann ein ca. 220m²
Einraumappartement angedacht...
Das eine Umnutzung beantragt werden muss ist soweit klar, aber was gibt es dabei zu beachten?
LG
Holger
