@babfe:
Eine Rückbrandsicherung ist während des Heizbetriebs im Normalfall mit ausreichend Unterdruck im Brennraum nicht notwendig, ausser bei Brennstoffen mit Neigung zur Verpuffung oder wenn der Bunker im Niveau über dem Heizraum liegt wegen der dann suboptimalen Zugverhältnisse. In diesen Fällen setzen alle Hersteller ausnahmslos auf die Zellradschleuse. Die RBK ist deshalb auch nur während des Heizbetriebes geöffnet wenn Hackgut gefördert wird. Bei Betriebspausen, in definierten Zuständen (zB. beim Anzünden) und wenn die Anlage steht ist sie geschlossen und verhindert dadurch wie ihr Name schon sagt einen Rückbrand. Sollte aus nicht definierbaren Gründen und egal mit welcher Rückbrandsicherung doch einmal ein Rückbrand Richtung Bunker stattfinden tritt die Löscheinrichtung in Funktion: Ausgelöst durch einen Thermostaten im Bereich des Fallschachtes wird die Zuführschnecke geflutet und dadurch eine Ausbreitung des Brandes Richtung HS-Lager verhindert. Dies geschieht alles stromlos und ohne jede zusätzliche Steuerung nach dem gleichen Prinzip wie die thermische Ablaufsicherung über die Sicherheitsbatterie des Kessels, es sind sogar die identischen Komponenten verbaut. Im Normalbetrieb kommt dies aber nie vor. Die Löscheinrichtung ist daher keine Rückbrandsicherung im eigentlichen Sinn sondern eher der Notschirm des Fallschirmspringers! In vielen Ländern ist diese nicht grundlos vom Gesetzgeber vorgeschieben, teilweise noch ergänzt um optische und/oder akustische Warneinrichtungen zur Alarmierung des Betreibers im Brandfall. Schau doch mal auf das Endteil des Austragschneckentroges an dem ZRS und Getriebemotor angeflanscht sind, auch ETA hat dort wie alle Anbieter den Anschluß für eine Löscheinrichtung (Thermofühler und Löschwasser) installiert. Trauen die Entwickler ihrer Technik nicht? Nein, es ist vielmehr wie bei den Fallschirmspringern, dort springt auch keiner ohne Notschirm. Wenn dann Anlagenbetreiber diese abklemmen ist das vergleichbar mit dem Entfernen der Reißleine dieses Notschirmes. In der logischen Folgerung können diese auch den Zulauf zur Sicherheitsbatterie abklemmen oder gar nicht erst anschließen, braucht doch kein Mensch. Inwiefern hier Probleme mit der Löscheinrichtung mit einer RBK in Verbindung gebracht werden kann ich nicht nachvollziehen. Wenn es im Bereich des Abwurfschachtes so warm wird daß der Thermofühler die Löscheinrichtung auslöst ist irgend etwas im nachgelagerten Bereich nicht in Ordnung, an dieser Stelle darf es nicht wärmer als Raumtemperatur werden! Und sollte diese dann doch einmal ausgelöst haben und danach nicht mehr dicht schließen muß eben das Ventil geöffnet und gereinigt werden, hier verhindern dann im Löschwasser mitgespülte Sandkörner oftmals das dichte Schließen. Ich für meinen Teil springe definitiv nicht ohne Notschirm mit funktionierender Reißleine, wie sich andere hier aufstellen bleibt jedem selbst überlassen.
Gruß, der Limpurger