CarpeDiem hat geschrieben:Ich habe das immer so gemacht, dass ich vor dem notariellen Kaufvertrag, wenn ich wusste da lauert Einer, zuerst eine Grundschuld zu meinen Gunsten habe eintragen lassen. Spätestens bei Offenlegung derselben durch den Verkäufer "erlosch" das Interesse schlagartig.
Du bist ja ein ganz gewiefter...
aber viel einfacher gehts mit einem Pachtvertrag über 20 Jahre, der vorher abgeschlossen wird, wer kauft denn schon Gelände, das auf Jahre hinaus verpachtet ist...
aber eigentlich sollte ich als Vollerwerbsbetrieb hier keine Tips einstellen...
Allerdings gelten hier bei uns auch Untergrenzen für eine Ausschreibungspflicht. Ich glaube 25 ar, aber bei uns sind, zumindest die Weinbergsparzellen, meist eh kleiner, also hilft mir als Vollerwerbswinzer das Gesetz nicht viel...