Aktuelle Zeit: Di Mär 19, 2024 10:38
winz!!! hat geschrieben:Mir wurde ein Braugerstenvertrag von 25€ angeboten, allerdings mit Liefergarantie.
Das heißt, wenn ich zB. aus irgentwelchen gründen 40% Futtergerste ernte, müsste ich diese fehlende Braugerste auf dem freien Markt kaufen und dem Vertragspartner liefern.
Habe dann natürlich keinen Vertrag unterschrieben.
CarpeDiem hat geschrieben:Was soll eigentlich ein Kontrakt ohne Liefer- bzw. Abnahmeverpflichtung??? Da wird noch ein mancher Agrarier umdenken müssen, denn das Motto "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass" hat wohl ausgedient. Wer munter verkaufen und glattstellen will, der sei doch auf die Börse verwiesen. Da kann er diese Spielchen machen ganz ohne Lieferzwang. Aber Achtung auch dort kostet jede falsche Handbewegung Kohle, und die wird gleich abgebucht.
burgenlaender hat geschrieben:Ich finde es vernünftig vor kontrakte abzuschließen. Wenn der Preis stimmt, warum nicht. Den Höchstpreis bekommt ja eh nicht.
Im Ausland ist eh gang und gebe Vorkontrakte zu machen. Nichts zu machen und mit der ganzen Ernte zu spekulieren ist mir zu Risikoreich. Bin kein Spekulant.
burgenlaender hat folgendes geschrieben:
Ich finde es vernünftig vor kontrakte abzuschließen. Wenn der Preis stimmt, warum nicht. Den Höchstpreis bekommt ja eh nicht.
Im Ausland ist eh gang und gebe Vorkontrakte zu machen. Nichts zu machen und mit der ganzen Ernte zu spekulieren ist mir zu Risikoreich. Bin kein Spekulant.
ich lager daheim, da brauch ich dann keine verträge
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