Aktuelle Zeit: Fr Mär 29, 2024 3:11
Moderator: Falke
Wie schaut es aus, wenn ich die 18,75 überschreite? Brauche ich dann eine Sondergenehmigung?
wenn ja mit Begleitung und allem drum und dran?
Auf welchem Amt/ Behörde kann ich mich da Schlau machen?!
(4) Die Ausnahmen nach den Absätzen 1 bis 3 gelten nur, wenn 1.
für jedes der eingesetzten Fahrzeuge eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht, die die Haftung für Schäden abdeckt, die auf den Einsatz der Fahrzeuge im Rahmen der Absätze 1 bis 3 zurückzuführen
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