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Moderator: Falke
wiso hat geschrieben:@Terminaltriebschutz
Rauchst du? Trinkst du Alkohol, regelmässig oder nur gelegentlich?
Was würdest du sagen, wenn der Arzt deine Behandlung verweigern würde, weil du dich ja nicht entsprechend um deine Gesundheit gekümmert hast?
Wie unser Rechtsstaat mit solchen Vorgängen umgeht, ist eine Sache. Wie man sowas aber menschlich bewertet, eine andere. Rein rechtlich hast du wohl recht, rein menschlich zählst du für mich zu den Menschen, die ich in meinem Bekanntenkreis nicht vermisse.
In diesem Sinne klink ich mich hier auch wieder aus.
Er hat mit dem bisher hier geschriebenen schlicht und ergreifend Recht.Agrokid hat geschrieben:die Ansichten von "Terminaltriebschutz", treiben mir die Zornesröte ins Gesicht.
Das Eigentum ist in unserem Grundgesetz nicht nur als Grundrecht gewährleistet, sondern mit dem Zusatz "Eigentum verpflichtet" versehen. Ursprünglich steckt genau da ein sozialer Aspekt dahinter, da es für den Staat, die Gesellschaft und die Mitmenschen eben immer am positivsten ist, wenn sich jemand um sein Eigentum kümmert. Dem Herrn im Video sei sein Eigentum gegönnt, aber diesen grundrechtlichen Zusatz hat er nunmal missachtet. Und halt von mir was du willst, ich sehe es, gerade aus diesem gesellschaftlichen Hintergrund heraus genauso wie Terminaltriebschutz. Das ist nicht der wilde Westen, sondern ein Teil der Grundrechte, die in der heutigen Gesellschaft schon viel zu oft wie im wilden Westen gehandhabt werden. Das die Gesellschaft (= Steuerzahler) hier jetzt so belastet wird, weil einer seiner Eigentumsverpflichtung offenbar nicht genügend nachgegangen ist, will ich nicht als gesellschaftlich anerkannten aktuellen Status akzeptieren.wiso hat geschrieben:Dem Geschädigten kann man sicher gewisse "Unachtsamkeiten" anlasten, aber keine davon enthebt ihn seines Rechts am Eigentum!
Über den Charakter von Terminaltriebschutz spar ich mir jeden Kommentar. Der Kollege wär im Wilden Westen vor 150 Jahren gut aufgehoben gewesen, aber in unserer Gesellschaft find ich ihn mit seiner Einstellung ziemlich daneben. Man sollte "Mein" und "Dein" schon sauber unterscheiden können.
sisu hat geschrieben:Vielleicht bist Du der Unternehmer der den Pensionisten um sein Geld gebracht hat? Meiner Ansicht nach kann man nur so einen Schwachsinn schreiben wenn man selbst nutzen davon hat.
sisu hat geschrieben:Selbst wenn ich 5 Jahre nicht auf die Parzelle komme hat keiner das Recht mir das Holz zu stehlen, und was hier abläuft ist nun einmal Diebstahl nicht mehr und nicht weniger. Eher noch mehr nämlich Grundbesitzstörung.
Tomtom85 hat geschrieben:Also ich würde sagen der Nachbar ist schuld ganz klar. Wenn ich eine Firma beauftrage eine Arbeit für mich zu erledigen, habe ich diese Firma ordentlich in kenntnis zu setzten wo mein Grundstück anfängt und wo nicht.
angus25 hat geschrieben:...Holz war weg, ausser Spesen nix gewesen.
Tomtom85 hat geschrieben:Hallo Terminaltriebschutz
Also entweder du willst oder du kannst es nicht verstehen. Wenn ich eine Firma beauftrage dann zeige ich ihm die Grenze und sage bis hier hin das gehört mir und das dem Nachbarn des gehört nicht mir.
Wenn ich mein Auto verkaufe dann ja auch nur meins und nicht des von den Nachbarn gleich mit, denn die haben ja alle vier Räder und ein Lenkrad.
sisu hat geschrieben:Hallo!
Nur mal so nebenbei wie es das Gesetz in Ö vorsieht:
- der Auftraggeber (Besitzer) zeigt mir dem Unternehmer die zu bearbeitende Fläche
- ich als Unternehmer muß an Hand der Parzellennummer überprüfen ob es sich beim Auftraggeber auch um den Eigentümer handelt.
Also so einfach wie in Bayern ist es in Ö sicher nicht den Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
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