Hallo,
ich bin etwas unsicher, wo ich das Thema platziere.
Wir haben eine Weg / Behelfstraßen (also nur geschottert) die seit vielen Jahren der Erschließung von 4 Wohngrundstücken aus DDR-Zeiten dienen. Die Behelfsstraße wurde seinerzeit gewidmet, es wurde vereinbart, dass die Breit 3 Meter beträgt.
Die Widmung an sich ist o.k., da der Weg auch für uns zur Erschließung dient. Probleme macht mir jetzt das Ordnungsamt, da hin und wieder eine Astspitze (wirklich Astspitze) in das Lichtraumprofil reicht. Langsam ist mir das zu blöd. Jetzt habe ich lange gesucht und in den Gesetzestexten nix gefunden - also vielleicht hat jemand noch Erfahrung damit.
Grundsätzlich liegt die Straßenbaulast bei der Kommune und das Eigentum am Behelfsweg bei uns. Nur wer muss für die Beibehaltung des Lichtraumprofiles sorgen, ich oder die Kommune?
wie gesagt bin für jeden Tipp dankbar.
Danke Gruß