Bei Übergabe bleiben sämtliche Verträge bestehen. Du musst also keine neuen Verträge abschliessen.
Mündliche Verträge kannst du kündigen mit 2 Jahren Kündigungsfrist zum 31.12.2016. Sollte aber noch vor dem Jahreswechsel passieren sonst sinds 3 Jahre ( 31.12.2017 ).
Bei gebotenen Horrorpreisen würde ich aufpassen. Ich würde z.b. ein Klärschlammausbringungsverbot im Vertrag aufnehmen und bei Spargel unbedingt einen Rückbau der Dämme incl der Folienentsorgung.
Ob ers dann auch wirklich macht ist eine andere Frage und über 10 Jahre würde ich sowieso keinen Vertrag abschliesen. Maximal 5 oder 6 Jahre. Wenn sich der Pächter in dieser Zeit bewährt hat kann er die Fläche danach weiterhin behalten.
Ich würde nicht jedesmal wegen ein paar Euro den Pächter wechseln. Das spricht sich unter den Pächtern auch herum und dann macht dir keiner mehr eine Grund.- oder Kalkdüngung weil sie davon ausgehen das die Fläche nach ein paar Jahren sowieso wieder ein anderer bekommt.