Hallo,
während unserer Jagdgenossenschaftsversammlung wurde heftig über die Zukunft der Widschadenregulierung diskutiert. Da in unserer Gegend noch Biogasanlagen in PLanung sind bzw. schon gebaut sind und dadurch der Anbau an Mais zugenommen hat, ist zu erwarten das der Wildschaden zunimmt.
Nun stellen sich für mich folgende Fragen:
1. Ist es gesetzlich geregelt das der Jagdpächter Wildschaden bezahlen muß und grundsatzlich in voller Höhe oder gibt es hier Obergrenzen bzw. Ausnahmeregelungen?
2. Stimmt es wenn der Jagdpächter seinen Wildschadenregulierung auf eine Summe "X" begrenzt hat, die Jagdgenossen den Rest des Wildschadens tragen müssen, im ungünstigsten Fall aus eigener Tasche?
3. Kann die Summe des Wildschadens einer Jagdgenossenschaft per Satzung auf eine Obergrenze begrenzt werden, so das dies auch vor dem Gesetz noch bestand hat?
Ich freue mich sehr auf eine Lebhafte Diskusion.
Freuen würde ich mich besonders, wenn die Beiträge durch Gesetztestexte bzw. Gerichtsurteile belegt werden könnten
Gruß Hadding1