Rumpsteak hat geschrieben:JuliaMünchen hat geschrieben:Na Jogibear, hast du schon mal im "letzten Mondlicht" auf ein Wildschwein geschossen? Wie oft liegt das Schwein nicht im Feuer und muss mit schlechten Schuss über einige Tage krepieren?
Garnicht. Wenn Du ein eigenes Revier pachten möchtest musst Du nachweisen dass ein fähiger Schweißhund für die Nachsuche vorhanden ist. Wenn Du als Gast in einem Revier jagen möchtest, kannst und musst Du auf dessen Hund zurück greifen.
Wenn ich pachten möchte muss ich noch lange keinen Hund haben. Erst wenn ich eine Jagd gepachtet habe müssen geeignete Jagdhunde zur Verfügung stehen. Wenn ich als Gast in einem Revier jage, dann suche ich auch mit meinen Hund nach. Ob es Schalenwild ist oder Niederwild.JuliaMünchen hat geschrieben:
Dem Jagdherren im Mittelalter hat es sehr wohl gejuckt wenn seine Untertanen nichts mehr zu essen hatten und keine Steuern mehr zahlen konnten. Ausserdem gabs noch keíne Schusswaffen. Die Tiere wurden im Saufang dann mit Lanzen erstochen.
Im Mittelalter spielten Wildschweine keine große Rolle in der Landwirtschaft, die war nämlich bei weitem nicht so weit verbreitet wie heute. Den "Jagdherren" wurden verschiedene Arten von Wild übrigens direkt vor die Schusswaffen getrieben, damit man davon ausgehen konnte dass dieser einen Erfolg erzielt. Saufänge wurden lediglich zu damaligen Drückjagden benutzt.JuliaMünchen hat geschrieben:
Und an das Rumpsteak: ich brauche dir doch das Jagdrecht nicht zitieren. Das kannst doch selber nachlesen. Ich sags dir aus dem stegreif: Saufänge sind rechtmässig, wenn sie von der unteren Jagdbehörde genehmigt werden.
Das stimmt schon wieder nur zur Hälfte. Saufänge DÜRFEN nicht genehmigt werden wenn entsprechende Personen nicht die entsprechende Eignung dazu haben, und der Grund sowie der Ort nicht rechtens sind. Die Aussage dass das im Jagdrecht steht ist etwas stumpf, da steht nämlich nicht sonderlich viel drüber.
Das kann ich dir wiederrum aus dem Stegreif sagen: Im Jagdrecht steht unter sachlichen Verboten: Verboten ist es einen Saufang ohne behördliche (untere Jagdbehörde) zu errichten und zu betreiben.JuliaMünchen hat geschrieben:Und wie das Ergebniss eines "Gutachtens" ausgeht, hängt wie so oft vom Auftraggeber des Gutachtens ab. Glaubst du im ernst, die Ergebnisse sind von unabhängiger Natur????
Diese Ergebnisse wurden JAHRE LANG von verschiedenen Verbänden, unter anderem dem Bund und dem Nabu in Auftrag gegeben oder selbst untersucht. Wenn die Schwarzwild Bejagung einfach wäre, hätten wir heute kein "Problem", Schwarzwild passt sich dem Menschen und seinen Methoden an und lernt von ihnen. Hinzu kommt dass Schwarzwild mittlerweile Lebensräume hat, die für eine Vermehrung nie zu vor so günstig waren.
Noch mehr Halbwissen oder möchtest Du Dich jetzt wieder Dingen widmen von denen Du etwas verstehst ?
Du weisst ja wie das mit dem Fingerzeig ist. Wenn du mit den Zeigefinger auf mich deutest zeigen 3 Finger zu dir zurück. Du hast ja nicht mal ein Halbwissen sonder du gaggerst halt nach was andere dir vorsagen oder was in der Jagdzeitschrift steht.