Wo lagert Ihr denn Euer Holz?
Hintergrund, folgendes Schreiben meines lieben Bauamtes:
...die Kreisverwaltung (Landespflegebehörde) hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass sie auf Ihren Grundstücken einen gewerblichen Brennholzlagerplatz errichtet haben.
Bei einem Holzlagerplatz dieser Größenordnung handelt es sich um eine bauliche Anlage im Sinne des § 2 Abs 1 Satz 3 Nr. 2 LBauO Rhld-Pfalz. Sie ist auch nicht gem. §62 Abs 1 Nr 11 i LBauO genehmigungsfrei, da sie schon beim bloßen Anblick, die dort vorgegebene Größe von 300 m² überschreitet.
Selbst wenn hier die Größe auf unter 300 m² reduziert würde, wäre der Holzlagerplatz dennoch bauplanungsrechtlich unzulässig, da ein solcher Lagerplatz nicht unter die priviligierten Vorhaben des § 35 BauGB fällt.
Um den baurechtswidrigen Zustand zu beseitigen müsste die Nutzung der Grundstücke als Holzlagerplatz untersagt werden.
Vor Erlass einer entsprechenden bauaufsichtlichen Verfügung (Nutzungsuntersagung), welche mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, geben wir Ihnen Gelegenheit sich zu diesem Sachverhalt bis zum 10.06. zu äußern.
Wo lagert Ihr denn Euer Holz? Etwa nicht im Aussenbereich - sondern mitten in der Ortschaft? Da möcht ich ja mal die Anwohner hören (Lärm!).
Oder hat jeder von Euch eine Fläche im Gewerbegebiet?
Wenn das so kommt wie es aussieht und ich den Platz räumen muss, kann ich aufhören.
Aber Hinz und Kunz haben Ihr Holz auf irgendwelchen Wiesen rumliegen - vielleicht nicht soviel - aber verkaufen tun sie trotzdem. Mir ist/wird es untersagt, weil ich (gesetzeskonform!!) gewerblich handle.
Einfach unglaublich. Typisch Deutschland. Jeden Knüppel den sie finden können werfen die einem zwischen die Beine. Warum leg ich die nicht einfach hoch und mach nix?
Ich werd dann die Tage wohl mal Richtung Bauamt müssen.
Hat jemand einen Tipp/Ratschlag für mich? Oder hat jemand ähnliches erlebt?
Gruß