Moin zusammen,
auch wenn es hier regelmäßig zum Thema "Grüne Nummern - LoF" Beiträge gibt und es früher ja recht unterschiedlich war (von Finanzamt zu Finanzamt), wie bzw. unter welchen Vorraussetzungen diese zugeteilt wurden (teilweise unkompliziert bzw. teilweise an eine bewirtschaftete Mindestfläche bzw. BG Mitgliedschaft geknüpft ...), würde ich hier gerne einmal Erfahrungen sammeln wie es sich jetzt wo der Zoll die Aufgabe der Prüfung der LoF Vorraussetzungen übernommen hat verhält.
Gibt es hier immernoch so große Unterschiede in der Auslegung oder ist dies nun vereinheitlicht worden bundesweit ?
Ich habe selber diese Woche eine Neuzulassung bzw. den Antrag dafür an den Zoll geschickt. Offiziell kam das Schreiben nach der Zulassung mit der Aufforderung zur Abgabe des Antrages von dem übergeordneten Hauptzollamt, die Bearbeitung erfolgte jedoch regional von dem Zulassungsort nächstgelegenen Zollamt.
Also alles beim Alten wo jedes Finanzamt seine eigenen Regeln machte (in Deutschland gibt es laut Wikipedia ja 273 Zollämter) ?
Bin mal gespannt ob unser Antrag durch geht ... Kein aktiver Landwirt, Großteil der Flächen verpachtet und selber nur noch etwas mehr als 1 ha mit Laubwald bzw. nicht ganz 2 ha Wiese.
BG Mitgliedschaft für den Forst vorhanden ... und im Einkommenssteuerbescheid 2012 auch ne nette fünfstellige Summe als Einkommen aus Land- bzw. Forstwirtschaft stehen (Pachteinnahmen)
Also, wie sind Eure Erfahrungen bisher ?