Stimmt es daß hinter einem Traktor mit schwarzem Kennzeichen kein zulassungsfreier Anhänger mitgefürt werden darf?
Beispiel: Mein Landmaschinenhändler hat einen Leihschlepper mit schwarzem Kennzeichen (ist ja Gewerbe) und verleiht ihn, darf ich dann einen zulassungsfreien Anhänger mitführen?