Natürlich kann ein Feldweg mal verschmutzt sein aber nicht ein Vierteljahr lang.
In unserer Wegesatzung steht daß verschmutze Feldwege unmittelbar anschließend zu reinigen sind.
Im Übrigen sind wir obwohl mit weniger als 500 Einwohner eine selbständige Gemeinde mit OB, Gemeinderat und eigenem Haushalt.
Die Jagdgenossenschaft ist als Körperschaft öffentlichen Rechts vollkommen selbstständig und der Jagdvorsteher ist auch nicht der Bürgermeister, wie in anderen Gemeinden sondern ein Landwirt.Das Geld der JG ist zwar Bestandteil des Haushaltes ist aber zweckgebunden zur Wegeunterhaltung.
Der Bürgermeister darf nur in Abstimmung mit dem Jagdvorstand darüber verfügen.