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Betretungsrecht ????

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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12 Beiträge • Seite 1 von 1
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Betretungsrecht ????

Beitragvon Jan_fcb » Mo Mai 18, 2009 19:44

Hallo liebe Mitglieder ,

ich hätte da mal eine Frage:

Und zwar gibt es bei uns einen wunderschönen Bergsee , doch haben ihn die Jäger gepachtet und eingezäunt.
Zwar kann man den Zaun umgehen , aber wenn dann die Jäger kommen , reden die von Polizei und ob wir nicht lesen könnten , weil am Zaun einige Betreten Verboten Schilder stehen.

Die Schilder hängen da zwar , aber mit dem Betreten Verboten , da stimmt doch was nicht. Was ist denn mit dem freien Betretungsrecht im Wald ???

Wir haben auch ein kleines Waldstück , aber wir dürfen das doch auch nicht einzäunen und dann jeden Verklagen wollen der es dann betritt.

Danke im Voraus

Jan
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Beitragvon mf133fahrer » Mo Mai 18, 2009 21:03

Hallo,
soweit ich weiß bist Du im Recht, es besteht Zugangsrecht zu jeden See, das haben sie erst im Fernsehen gebracht als Beispiel des Starnberger Sees der zu einem großem teil privat bebaut ist.
Ich würde mal bei der Gemeinde oder Landratsamt nachfragen ob es sich um einen öffentlichen See handelt wie beim Starnberger See und ob dort zugangsrecht besteht und wenn die Jäger wieder stunk machen es darauf ankommen lassen und die Polizei rufen lassen.
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Beitragvon Farmerkelly » Di Mai 19, 2009 8:17

hallo,

ist das ein natütliches see oder wurde er von den jägern selbst angelegt ? z.b. um wildenten in´s revier zu locken. der wald ist schon für jeden zugänlich und muß es auch sein , allerdings muß man auch auf den wegen bleiben, es kann nicht jeder kreuz und quer durch den wald rennen.wenn ich als waldbesitzer was einzäune hat da eigentlich keiner was zu suchen. jäger sehen sich als (jagt)pächter manchmal schon als alleinige herren über das land. mein tip , mach deine frage doch in das jägerforum, da wirst du sehr aussagekräftige antworten bekommen, wenn nicht gleich erschossen (ein scherz)
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Beitragvon Koksi » Di Mai 19, 2009 8:45

Farmerkelly hat geschrieben: ..., allerdings muß man auch auf den wegen bleiben, es kann nicht jeder kreuz und quer durch den wald rennen.

Doch! Zumindest bei uns in Österreich darf man das (§ 14 des Bundeswaldgesetzes). Es gibt zwar ein paar Einschränkungen, vor allem in der Landesgesetzgebung, aber prinzipiell darf jeder zu Erholungszwecken kreuz und quer durch jeden Wald.
lg Thomas
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Beitragvon Zog88 » Di Mai 19, 2009 9:46

Koksi hat geschrieben:Doch! Zumindest bei uns in Österreich darf man das (§ 14 des Bundeswaldgesetzes). Es gibt zwar ein paar Einschränkungen, vor allem in der Landesgesetzgebung, aber prinzipiell darf jeder zu Erholungszwecken kreuz und quer durch jeden Wald.
lg Thomas


Jo so ist das bei uns.

Hier findest du eine gute Webseite die auch zum Teil ins Deutsche BWaldG Einsicht gibt.
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Beitragvon Robiwahn » Di Mai 19, 2009 10:01

Moin
tja, leider zu spät zum löschen. hast du glück gehabt. Aber denke nicht, das dir hier noch jemand wirklich hilft.
Zuletzt geändert von Robiwahn am Di Mai 19, 2009 13:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Jan_fcb » Di Mai 19, 2009 13:49

Danke für die Antworten.
Habe mal im Gesetzt gesurft und was gefunden.

(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben.



(1) Verboten ist das
b) Betreten ordnungsgemäß als gesperrt gekennzeichneter Waldflächen,

1) Der Waldbesitzer kann den Zutritt zu bestimmten Waldflächen tatsächlich ausschließen, untersagen oder zeitlich beschränken (Sperren von Waldflächen). Er bedarf hierzu der vorherigen Genehmigung durch die Forstbehörde.
(2) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Waldfläche nur für eine bestimmte Frist gesperrt werden soll und die Sperrung aus wichtigen Gründen des Forstschutzes, der Waldbewirtschaftung, der Wildhege oder der Jagdausübung erforderlich ist. Die Genehmigung kann widerrufen oder eingeschränkt werden, soweit ihre Voraussetzungen entfallen sind.


Also darf ich jetzt oder nicht ? Und dürfen die den See überhaupt einzäunen
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Beitragvon Koksi » Di Mai 19, 2009 14:07

Jan_fcb hat geschrieben:Also darf ich jetzt oder nicht ? Und dürfen die den See überhaupt einzäunen

Ich würde mal so sagen. Wenn er eingezäunt und mit "Betreten Verboten"-Schildern markiert ist, dann darfst du dieses Waldstück natürlich nicht betreten.
Ob der Zaun rechtens ist, kannst du ja bei der Forstbehörde anfragen. Falls nicht, dann kannst du die Jäger anzeigen, aber den Zaun und die Schilder einfach ignorieren darf man meiner Meinung nach nicht.
lg Thomas
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Beitragvon Matz » Di Mai 19, 2009 15:04

Koksi hat geschrieben:
Jan_fcb hat geschrieben:Also darf ich jetzt oder nicht ? Und dürfen die den See überhaupt einzäunen

Ich würde mal so sagen. Wenn er eingezäunt und mit "Betreten Verboten"-Schildern markiert ist, dann darfst du dieses Waldstück natürlich nicht betreten.
Ob der Zaun rechtens ist, kannst du ja bei der Forstbehörde anfragen. Falls nicht, dann kannst du die Jäger anzeigen, aber den Zaun und die Schilder einfach ignorieren darf man meiner Meinung nach nicht.
lg Thomas


Absolut korrekte Antwort. Erkundige dich bei der für euer Gebiet zuständigen Forstbehörde. Kann gut sein, dass es gar nicht die Jäger waren, die den See eingezäunt haben. Bei uns sind verschiedene Talsperren aus Gründen des Trinkwasserschutzes sozusagen hermetisch großräumig abgeriegelt. Der Jagdpächter hat natürlich die Erlaubnis, die Uferzonen zu betreten, anders könnte er seine jagdlichen Pflichten ja gar nicht erfüllen. Dein Bergsee kann natürlich auch ein privater Fischteich sein, dass können wir von hier aus nicht beurteilen. So ein Teich darf natürlich eingezäunt werden. Wie gesagt, frag die zuständige Behörde und sag uns dann, was sich daraus ergeben hat.
Viele Grüße, M a t t h i a s
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Beitragvon walddödel » Mi Mai 20, 2009 9:27

Einfach mal zum Landskreis nerven gehen,die machen dann ggf. das Nötige. Was ähnliches gabs hier auch mal, ein "großkopferter" Pächter aus der Landeshauptstadt durfte die großflächigen Umzäunungen nach Androhung eines Zwangsgeldes entfernen-war lustig :P
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Beitragvon Jagermichl » Mi Mai 20, 2009 12:18

Mir erschliesst sich beim besten Willen nicht, warum die (bösen) Jäger einen Bergsee einzäunen sollten.

Ich weis auch keinen, der im Gebirge Enten jagen will!?!

Der Matz hat schon recht, vielleicht ist der "wunderschöne Bergsee" ein privater Fischteich, ein Trikwasserreservoir oder der Uferbeich ist besonders schützenswert z.B. eine Schwimmwiese.

Gruß


Michl
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Beitragvon Jan_fcb » Mi Mai 20, 2009 13:02

Danke für die Antworten....

also wiegesagt de See liegt mittem im Wiehengebirge und nicht am Rand.
Ich glaube nicht das er dann Privat sein dürfte.

Ich hab gehört er wurde vorallem zugemacht weil er so beliebt war und dann vorallem die Russen ihren Müll haben liegenlassen.

Aber dürfen dann die Jäger dort machen was sie wollen oder dürfen sie nur dort Jagen

Gruß Jan
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