Hallo zusammen,
bei folgendem Fall hat mich mein Schwiegervater um meine Meinung gefragt.
Ich erweitere das und frage mal um zusätzliche Meinungen.
Schwiegervater hat den Schlepper neu gekauft und auf dem 40Ha Vollerwerbsbetrieb benutzt (Schlepper hat ca. 4000 Stunden).
Vor dem TÜV 2012 wurden neue BKT Reifen montiert (vorher waren Michelin Reifen montiert).
Die Reifen wurden vom Landmaschinenhändler ausgesucht und verkauft (der Wunsch war ein günstigerer Reifen).
Dieser hat sich angeblich beim Großhändler / Hersteller beraten lassen.
Seit dem TÜV 2012 hat der Schlepper nur ca. 120 Stunden gearbeitet, meist im Wald mit Seilwinde oder im Winter mit Schneeschild.
Der Schlepper wurde Anfang des Jahres verkauft.
Nach wenigen Stunden <100 lies sich das Getriebe nicht mehr schalten.
Schlepper wurde abgeschleppt und in die Werkstatt gebracht (Defekt trat beim Grubbern auf).
Diagnose: Getriebeschaden weil der Reifenabrollumfang zu unterschiedlich ist,
laut Werkstatt ca. 10%.
Nach Rücksprache mit der Landmaschinenwerkstatt beträgt der Unterschied " nur" 5,1%.
Wie viel Prozent ist jetzt erst mal nebensächlich, mein Frage ist:
Wer muss für den Schaden aufkommen?
Da ist 1. der Getriebeschaden (Reparatur X-tausen Euro),
dann neue Reifen 2.500 - 4000€ (je nach Hersteller).
Was meint ihr?
Schwiegervater ist heute noch mal beim Reifenverkäufer,
mal sehen was der anbietet.
Grüße
Thomas