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Kubota40 hat geschrieben:ich bin gerade dabei meine Steuer für 2017 zu machen, und habe genau das "Problem" - Alter Schlepper deutlich über Buchwert verkauft (Buchwert 0) und neuer wird nun "abgeschrieben". Ich habe in den im Internet zugänglichen Tabellen die Abschreibungszeit für Schlepper gesucht und habe hier einen Abschreibungszeitraum von 8 Jahren gefunden - lieg ich falsch oder weshalb schreibt ihr von 12 Jahren?
Doppelgrau hat geschrieben:Ja, das ist die Kurzfassung.
Kurzfristig (Anschaffung und das Jahr in dem die Steuer vom Verkauf gemacht wird) kostet es böse Liquidität, langfristig (bis Abschreibungsende des T4) spart es mehr Steuern als durch den Verkauf einmalig anfallen. Genaue Summe hängt vom Gesamteinkommen, und Änderungen im Steuerrecht bis dahin ab.
Cowrider hat geschrieben:Du kannst auch im 1.Jahr eine Sonderabschreibung machen dann ist’s nicht gar so wild beim Verkauf des Alten (geht glaub ich bis 30% vom Netto anschaffungspreis dafür sind dann die Abschreibungen der Folgejahre entsprechend niedriger) hab jetzt auch nicht von vorne mitgelesenen ob du Umsatzsteuer optierst oder pauschalierst machst du letzteres kannst du die Umsatzsteuer komplett im 1. Jahr als Ausgabe verbuchen.
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