Ich baue mir gerade einen Frontpacker und bin mache Ich mir gerade Gedanken dazu wie ich diese Gerät sicher im Straßenverkehr bewegen kann.
Ich bin schon auf ein Merkblatt für Anbaugeräte im Internet gestoßen.
http://et.amazone.de/files/pdf/MG381.pdf
Warntafeln mit Beleuchtung werden installiert, Achslasten, Breite und Abstand zum Lenkrad Stellen kein Problem dar.
Darin heißt es unter anderem:
Eine Änderung der Leergewichts-Angabe ist nur erforderlich, wenn Teile zum ständigen
Verbleib am Fahrzeug angebaut werden, die dem leichten An- und Abbau des Geräts dienen (z.B. Anbau-Einrichtung für Frontlader),und wenn dadurch das eingetragene Leergewicht des Fahrzeugs überschritten wird.
Heisst das Ich muss das Gewicht des Packers irgendwo auf einem Typenschild am Packer anbringen?
Anbaugeräte müssen so gebaut, beschaffen und so am Fahrzeug angebracht sein, daß ihr
verkehrsüblicher Betrieb weder die Fahrzeuginsassen noch andere Verkehrsteilnehmer
schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt, und daß bei Unfällen Ausmaß und Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben. Dies gilt auch für
ständig am Fahrzeug angebrachte Teile von Anbaugeräten.
Ab wann gefährdet mein Anbaugerät andere Verkehrsteilnehmer nicht mehr?
Die Packerringe werden von vorne durch den Rahmen aus 100er Quadratrohr mit einer Wanddicke von 10mm verdeckt. Muss ich die Ringe gegen Unterfahren sichern?
Seitlich sind die Ringe frei aber zwischen den Ringen und dem Rahmen wird vorne und hinten nur knapp 150mm Platz sein, da könnte also niemand zwischenfallen.
Hat jemand mal vor einem ähnlichen Problem gestanden
?
Anbei noch ein Foto vom Projekt