Moin,
leider habe ich zu früh bestellt.
Sind gerade 1 Cent billiger geworden.
Jetzt nur noch 85 Cents mit e-Nummer.
Olli
Aktuelle Zeit: Fr Mär 29, 2024 8:42
Neo-LW hat geschrieben:Moin,
da gibt es noch einen kleinen Haken.
Im Normalbetrieb (BE) gilt die tatsächliche Anhängelast.
Im B-Anhängebetrieb-Sonderfall gilt das in den Papieren eigetragene zgG !
Das ist wieder so ein Fall, wie "ein bisschen schwanger".
Olli
Barbicane hat geschrieben:Neo-LW hat geschrieben:Moin,
da gibt es noch einen kleinen Haken.
Im Normalbetrieb (BE) gilt die tatsächliche Anhängelast.
Im B-Anhängebetrieb-Sonderfall gilt das in den Papieren eigetragene zgG !
Das ist wieder so ein Fall, wie "ein bisschen schwanger".
Olli
DerMechaniker hat geschrieben:Das Problem sehe ich eher in der Zulässigkeit. Ich kenne solche Umbauten von den VW-Busslern, da kam aber raus dass offiziell nur solche Umbauten anerkannt werden, bei denen in der ABE ausdrücklich Lastenträger/Fahrradträger steht. …
landwirt 100 hat geschrieben:Anbaugeräte am Schlepper haben ja auch keine ABE.
countryman hat geschrieben:Eine interessante Grauzone im Regelungsbereich.
Ich meine mal den Standpunkt gelesen zu haben, dass Trägersysteme für die AHK erlaubnispflichtig wären,
eben weil sie mit einem geprüften Fahrzeugteil verbunden werden, finde dazu aber keinen Beleg.
Überwiegend scheint die Meinung zu bestehen dass es sich insgesamt um "Ladung" handelt.
So wird es auf jeden Fall für Dach- und Heckträger gesehen.
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