Schleppgenehmigungen gibt´s schon noch. Haben z.B. die LKW Schlepper und brauchen sie z.T. auch.
Die transportieren auf diesem Weg völlig legal LKW in der Brille über mehrere 100 km, sei es Unfallschäden ins Ausland (weil dort billiger repariert werden kann) oder zurück auf den Betriebshof der Spedition.
Das Ding muss nur rollen, mehr nicht. Entweder Vorderachse angehoben oder Hinterachse angehoben und in der Brille.
Bei Nothilfe nur in die Werkstatt ist die "Zuglänge" 18,75 m völlig Rille. Ebenso Anhängelast, 1,4 (?) fache des zzG Zugfahrzeug. Theoretisch kann mit einem Polo bei Nothilfe der 40 t Zug gezogen (abgeschleppt) werden.
Die Idee von Olli hatte ich auch schon. Den kleinen Holder an den Großen hängen weil der große Holder einfach schneller läuft und auch bequemer ist. Ich hätte auch das "V" an die Ackerschiene geschraubt, Hydraulik so weit wie nötig angehoben, vorn die Öse ins Zugmaul, Bolzen gesichert und los.
Logo, Unterlenker seitlich fest. Hab´ es aber gelassen weil eben illegal. Geistert mir immer noch im Kopf rum, am Kleinen hab´ ich ja den Spalter dran. War auch neulich bei ´nem Bekannten, hab´ ihm den Rasen gefräst (Neuansaat). War eine km weg, wäre ideal gewesen den Kleinen anzuhängen und hinterher zu ziehen.
MfG Berlin