Moin,
oder es wurde nicht Geschleppt, sondern Abgeschleppt.
Ein funktionsuntüchtiges Fz darf man abschleppen.
Schon wenn eine maßgeblich Sicherung durch ist, kann ein Fz funktionsuntüchtig sein.
Am Zielort kann man ds Fz dann ja wieder instandsetzen.
Z.B. die kaputte Sicherung wechseln.
Olli