Liebe Mitglieder des Landtreff,
wir sind drei Geschwister und uns gehören die ehemaligen Landwirtschaftlichen Flächen unseres Großvaters in Mecklenburg Vorpommern. Mein Bruder und ich wollen unsere Grundstücks- gemeinschaft / Erbengemeinschaft verlassen, da wir alle schon über siebzig sind. Die nächste Generation wären zu viele Personen um unsere Landwirtschaftlichen Flächen weiterhin problemlos verwalten zu können. Der Sohn unserer Schwester will unsere Anteile übernehmen. Wir sind immer davon ausgegangen das es sich bei uns um Privatvermögen handelt, aber langsam kommen Zweifel auf, ob es nicht doch Betriebsvermögen ist.
Wir haben zwei Steuerberater befragt und eine Anfrage an einen Anwalt für Steuerrecht gestellt, aber schlau sind wir noch immer nicht. Auch eine intensive Suche im Internet hat nicht richtig weitergeholfen. Ich bin auch auf den Begriff Betriebsaufgabeerklärung ((§ 16 EStG Absatz 3) ge-
stoßen, aber da sind bei mir auch nur Fragezeichen.
Vielleicht hat ja jemand von Euch Erfahrung oder kennt jemanden im Bekanntenkreis der zurückerhaltene Grundstücke verkauft hat. Ich würde mich über jeden Hinweis freuen.
Im Anhang füge ich den Text bei, den ich dem Anwalt mitgeteilt habe, damit ihr wisst was in den letzten 70 Jahren mit dem ehemaligen Betrieb unseres Großvaters geschehen ist.
Ich bin für jede Hilfe dankbar
Gruß
Erlengrund
Schreiben an Anwalt:
Unsere Familie hat nach der Wende 1990 die landwirtschaftlichen Flächen und die Gebäude unseres Großvaters väterlichseits in Mecklenburg-Vorpommern zurückbekommen.
Fünfzig Prozent gehörten damals meiner Mutter, da mein Vater schon verstorben war. Die anderen 50 Prozent gehörten der Schwester meines Vaters, also unserer Tante. Die 50 Prozent unserer Tante
haben meine Schwester, mein Bruder und ich im Jahr 1991 gemeinsam gekauft. Seit dem Tode unserer Mutter im Jahr 2005 gehört uns drei Geschwistern jeweils ein Drittel.
Mein Bruder und ich möchten nun aus der Grundstücksgemeinschaft aussteigen. Da die Familie meiner Schwester die finanziellen Mittel hat, will ihr Sohn, unser Neffe, die Anteile von mir und meinem Bruder übernehmen.
Nun sollte sicher geklärt werden das es sich hierbei um einen Verkauf aus Privatvermögen oder Betriebsvermögen handelt. Der Steuerberater unserer Schwester will sich da nicht festlegen.
Er meint das die Finanzämter zur Zeit alles versuchen um an Geld zu kommen.
Zur Sachlage:
Die Landwirtschaftlichen Flächen sind seit dem wir sie zurück bekommen haben alle durchgehend verpachtet. In unseren Verfügungsbereich sind noch ca. 2 Ha Wald, der sich nicht verpachten lässt. Dadurch sind wir automatisch Mitglied der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und haben somit auch eine Unternehmes-Nr. Wir haben für die Waldflächen nie Förderung beantragt noch bei der Feststellungserklärung irgend welche Kosten abgesetzt.Wir haben den Wald auch nicht bewirtschaftet.
Außer den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung hatten wir einmalig im Jahr 2011 auf Bitten unseres Pächters Einnahmen durch Holzverkauf an private Holzwerber aus dem Dorf in Höhe von 797,30 €. Das Holz stand meines Wissens auf den verpachteten Flächen.
Bei der gesonderten einheitlichen Feststellungserklärung war auch immer Einnahmen aus Privatvermögen angegeben.
Chronologie:
1946/47 verstarb unserer Großvater in einem russischen Lager. Unsere Großmutter versuchte den Hof weiter zu bewirtschaften, was ihr aber nicht gelang. Der Hof sollte Ende der 40iger Jahre ver-
kauft werden. Der „Käufer“ übernahm das lebende und tote Inventar bewirtschaftete wohl das Land, aber Geld floss nie.Im Jahr 1956 ging die Hofstelle mit Wohnhaus,Stallungen und Scheunen, sowie allen lebenden und toten Inventar an die LPG über.
Unser Vater ging nach seiner Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft 1948 zu Bekannten nach Niedersachsen, wo wir alle heute noch wohnen. Er kehrte nie nach Mecklenburg-Vorpommern zurück.
Was das Finanzamt von uns weis:
1996 verkauften wir ein ehemaliges Arbeiterwohnhaus im Dorf für 45000 DM.
Die LPG hatte mehrere Ställe auf unseren Grund und Boden gebaut, Diese Flächen mussten wir auf Grund eines Bodenordnungsverfahren abgeben und erhielten dafür 1997 64355 DM.
Ebenfalls 1997 verkaufte wir an unseren damaligen Pächter eine Fläche auf der die LPG eine Werkstatt gebaut für 1629 DM.
Letztendlich verkauften wir auch 1997 die ehemalige Hofstelle mit Wohnhaus und Ställen für 130000 DM.
Wir haben in allen Fällen nie was vom Finanzamt gehört.
