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Aktuelle Zeit: Di Aug 18, 2026 9:42

Privatvermögen oder Betriebsvermögen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Privatvermögen oder Betriebsvermögen

Beitragvon Erlengrund » Mi Sep 24, 2025 8:59

Liebe Mitglieder des Landtreff,

wir sind drei Geschwister und uns gehören die ehemaligen Landwirtschaftlichen Flächen unseres Großvaters in Mecklenburg Vorpommern. Mein Bruder und ich wollen unsere Grundstücks- gemeinschaft / Erbengemeinschaft verlassen, da wir alle schon über siebzig sind. Die nächste Generation wären zu viele Personen um unsere Landwirtschaftlichen Flächen weiterhin problemlos verwalten zu können. Der Sohn unserer Schwester will unsere Anteile übernehmen. Wir sind immer davon ausgegangen das es sich bei uns um Privatvermögen handelt, aber langsam kommen Zweifel auf, ob es nicht doch Betriebsvermögen ist.
Wir haben zwei Steuerberater befragt und eine Anfrage an einen Anwalt für Steuerrecht gestellt, aber schlau sind wir noch immer nicht. Auch eine intensive Suche im Internet hat nicht richtig weitergeholfen. Ich bin auch auf den Begriff Betriebsaufgabeerklärung ((§ 16 EStG Absatz 3) ge-
stoßen, aber da sind bei mir auch nur Fragezeichen.
Vielleicht hat ja jemand von Euch Erfahrung oder kennt jemanden im Bekanntenkreis der zurückerhaltene Grundstücke verkauft hat. Ich würde mich über jeden Hinweis freuen.
Im Anhang füge ich den Text bei, den ich dem Anwalt mitgeteilt habe, damit ihr wisst was in den letzten 70 Jahren mit dem ehemaligen Betrieb unseres Großvaters geschehen ist.
Ich bin für jede Hilfe dankbar

Gruß
Erlengrund

Schreiben an Anwalt:

Unsere Familie hat nach der Wende 1990 die landwirtschaftlichen Flächen und die Gebäude unseres Großvaters väterlichseits in Mecklenburg-Vorpommern zurückbekommen.
Fünfzig Prozent gehörten damals meiner Mutter, da mein Vater schon verstorben war. Die anderen 50 Prozent gehörten der Schwester meines Vaters, also unserer Tante. Die 50 Prozent unserer Tante
haben meine Schwester, mein Bruder und ich im Jahr 1991 gemeinsam gekauft. Seit dem Tode unserer Mutter im Jahr 2005 gehört uns drei Geschwistern jeweils ein Drittel.
Mein Bruder und ich möchten nun aus der Grundstücksgemeinschaft aussteigen. Da die Familie meiner Schwester die finanziellen Mittel hat, will ihr Sohn, unser Neffe, die Anteile von mir und meinem Bruder übernehmen.
Nun sollte sicher geklärt werden das es sich hierbei um einen Verkauf aus Privatvermögen oder Betriebsvermögen handelt. Der Steuerberater unserer Schwester will sich da nicht festlegen.
Er meint das die Finanzämter zur Zeit alles versuchen um an Geld zu kommen.

Zur Sachlage:
Die Landwirtschaftlichen Flächen sind seit dem wir sie zurück bekommen haben alle durchgehend verpachtet. In unseren Verfügungsbereich sind noch ca. 2 Ha Wald, der sich nicht verpachten lässt. Dadurch sind wir automatisch Mitglied der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und haben somit auch eine Unternehmes-Nr. Wir haben für die Waldflächen nie Förderung beantragt noch bei der Feststellungserklärung irgend welche Kosten abgesetzt.Wir haben den Wald auch nicht bewirtschaftet.
Außer den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung hatten wir einmalig im Jahr 2011 auf Bitten unseres Pächters Einnahmen durch Holzverkauf an private Holzwerber aus dem Dorf in Höhe von 797,30 €. Das Holz stand meines Wissens auf den verpachteten Flächen.

Bei der gesonderten einheitlichen Feststellungserklärung war auch immer Einnahmen aus Privatvermögen angegeben.

Chronologie:
1946/47 verstarb unserer Großvater in einem russischen Lager. Unsere Großmutter versuchte den Hof weiter zu bewirtschaften, was ihr aber nicht gelang. Der Hof sollte Ende der 40iger Jahre ver-
kauft werden. Der „Käufer“ übernahm das lebende und tote Inventar bewirtschaftete wohl das Land, aber Geld floss nie.Im Jahr 1956 ging die Hofstelle mit Wohnhaus,Stallungen und Scheunen, sowie allen lebenden und toten Inventar an die LPG über.
Unser Vater ging nach seiner Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft 1948 zu Bekannten nach Niedersachsen, wo wir alle heute noch wohnen. Er kehrte nie nach Mecklenburg-Vorpommern zurück.

Was das Finanzamt von uns weis:
1996 verkauften wir ein ehemaliges Arbeiterwohnhaus im Dorf für 45000 DM.
Die LPG hatte mehrere Ställe auf unseren Grund und Boden gebaut, Diese Flächen mussten wir auf Grund eines Bodenordnungsverfahren abgeben und erhielten dafür 1997 64355 DM.
Ebenfalls 1997 verkaufte wir an unseren damaligen Pächter eine Fläche auf der die LPG eine Werkstatt gebaut für 1629 DM.
Letztendlich verkauften wir auch 1997 die ehemalige Hofstelle mit Wohnhaus und Ställen für 130000 DM.

Wir haben in allen Fällen nie was vom Finanzamt gehört.
Erlengrund
 
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Re: Privatvermögen oder Betriebsvermögen

Beitragvon Manfred » Mi Sep 24, 2025 9:23

https://www.haufe.de/id/kommentar/frots ... 95009.html

Wenn ihr den Nachweis über eine lückenlose Verpachtung der Flächen erbringen könnten,
beim gekauften Anteil ab Kauf, beim ererbten Anteil ab Rückgabe der Flächen an die Mutter, sollte es sich demnach um Privatvermögen handeln.
Der Wald, auch wenn er nicht aktiv bewirtschaftet wurde, dürfte als Betriebsvermögen anzusehen sein, da er nicht durchgehend bzw. überhaupt nicht verpachtet war.
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Re: Privatvermögen oder Betriebsvermögen

Beitragvon Erlengrund » Do Sep 25, 2025 19:49

Hallo Manfred,
vielen Dank für Deinen Hinweis. Ich werde diesen weiter verfolgen. Ich hatte gehofft mehr Antworten zu bekommen. Da sicher schon sehr viele nach der Wende zurückerhaltene Grundstücke
verkauft wurden, wundert es mich das man nichts darüber im Internet findet.
Ich wünsche dir und deiner Familie ein schönes Wochenende.

Gruß
Erlengrund
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Re: Privatvermögen oder Betriebsvermögen

Beitragvon gerds » Do Sep 25, 2025 20:20

Hallo Erlengrund,
ich hatte mal an einem Seminar in Sachen Steuern, u.a. Betriebsaufgabe teilgenommen.
Es ging auch um die Erklärung bzw. Nichterklärung der Betriebsaufgabe in der Vergangenheit.
Ich fragte wie das entsprechend in der ehemaligen DDR aussieht? Denn laut Definition in der DDR haben
sich die Betriebe lediglich (und angeblich freiwillig) zu Genossenschaften zusammengeschlossen, aber ja auch
nie (nach BRD-Recht) die Hofaufgabe erklärt.
Der vortragende Steuerberater sagte dann, dass der Eintritt in die LPG´s im allgemeinen als Betriebsaufgabe
angesehen wird und Hof und Flächen seit 1990 Privatvermögen sind.
Anders sieht es dann allerdings aus, wenn man (egal wieviel) in Form von Hobbylandwirtschaft bzw. Forst selbst bewirtschaftet hat
und einen Schlepper mit grünen Nummernschild hatte. Dann wären alle Flächen, auch die übrigen verpachteten Betriebsvermögen.
Ob letzteres schon bei den überwiegenden Finanzämtern angekommen ist, glaube ich nicht. Bekannt ist mir nur, dass die
Finanzämter beim Verkauf von Land nachfragen, ob bzw. warum nicht -vorher ein Pachtvertrag vorlag und so Einnahmen aus
Vermietung und Verpachtung versteuert wurden.
Meiner Meinung nach liegt bei euch kein Betriebs- sondern Privatvermögen vor. Pachteinnahmen gilt es aber zu versteuern.
Viele Grüße
gerds
 
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Re: Privatvermögen oder Betriebsvermögen

Beitragvon Erlengrund » Fr Sep 26, 2025 19:51

Hallo gerds,
auch Dir vielen Dank für Deine Antwort. Sie gibt Hoffnung.
Ich werde nach einen Anwalt für Steuerrecht (Fachrichtung Landwirtschaft) suchen.
Schönes Wochenende

Gruß Erlengrund
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Re: Privatvermögen oder Betriebsvermögen

Beitragvon Kraxer » So Okt 05, 2025 13:03

Ich hab' nur BRD Erfahrung. Hier eine Geschichte dazu, ob und wie Finanzämter manchmal aufpassen. Näheres bei Bedarf per PN.

Person A erhält sehr jung Landwirtschaftsflächen (LF), die verpachtet werden. Die Einkünfte aus der Verpachtung laufen in Anlage V der ESt ab der ersten ESt.
Im weiteren Leben kommen weitere LF hinzu, die bewirtschaftet werden. Ein LF-Betrieb besteht ohne Zweifel. Einkünfte laufen in Anlage L der ESt. Später werden die Betriebsflächen verpachtet. Diese Pachteeinkünfte werden auch in Anlage V notiert.
Das Finanzamt weist darauf hin, dass die Pachteinkünfte aus den Betriebsflächen in Anlage L notiert werden müssen.
Person A entscheidet sich einige Jahre später zur Betriebsauflösung. Seither sind alle Flächen Privatvermögen und alle Pachteinkünfte in Anlage V.

Mein Rückschluss daraus: hat nur einer von den obigen dreien die Pachteinkünfte in Anlage L versteuert, wird das Finanzamt argumentieren es sei Betriebsvermögen.
Haben alle in Anlage V versteuert, sollte die Argumentation es sei Privatvermögen leichter fallen.
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Re: Privatvermögen oder Betriebsvermögen

Beitragvon Erlengrund » Mo Okt 06, 2025 12:58

Vielen Dank für Deine Antwort Kraxer.
Du kannst mir gerne eine PN schicken.

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Re: Privatvermögen oder Betriebsvermögen

Beitragvon Erlengrund » Di Okt 07, 2025 19:39

Ich hatte heute einen Termin bei der Steuerberatung des Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e. V .
Die Aussage war der Wald ist Betriebsvermögen, der Rest Privatvermögen.
Auf die Frage, ob man das irgendwo nachlesen kann, bekam ich folgende Antwort: Gute Frage, weis ich nicht, das ist einfach über 30 Jahre gelebtes Wissen. Wir haben solche Fälle schon betreut.
Es ist so wie Manfred es geschrieben hat.
Ich danke allen die geantwortet haben. Auch weitere Meldungen sind sehr erwünscht.

Gruß Erlengrund
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