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Schadenshaftung bei Schaden durch „Bauer hilft Bauer“

Dieses Forum soll Verbrauchern die Möglichkeit geben, auf Fragen zur Landwirtschaft eine Antwort zu bekommen.
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Schadenshaftung bei Schaden durch „Bauer hilft Bauer“

Beitragvon sharazan » Di Aug 23, 2011 14:22

Hallo zusammen!

Folgender Sachverhalt:

Landwirt „X“ hat ein Getreidefeld welches er ernten möchte, da er keinen eigenen Mähdrescher hat, holt er sich einen anderen Landwirt „Y“ (Landwirt aber kein Lohnunternehmer ) der einen Mähdrescher (gezogen) hat, und beide ernten gemeinsam das Feld ab. Landwirt „Y“ mit dem Mähdrescher beschädigt beim Rangieren auf der anderen Straßenseite den neuen Zaun einer Pferdekoppel auf ca. 12 m Länge.

Keiner von beiden meldet den Schaden – angeblich nicht bemerkt (!), freundliche Anwohner aber haben es aber gesehen und uns dieses mitgeteilt.
Den Schaden haben wir dann schriftlich mit Bildern, Datum …. dem Landwirt „X“ gemeldet.
Antwort von Landwirt „X“, damit habe ich nichts zu tun den Schaden hat wenn Landwirt „Y“ der für mich gearbeitet hat verursacht. Die Antwort von Landwirt „Y“ ich habe gemeinsam mit Landwirt „X“ gearbeitet, auf dessen Feld – wendet euch an ihn!

Hat einer von Euch evtl. Kenntnisse wie bei einem solchen Fall die Rechtslage aussieht, d.h. wer nun eigentlich für den Schaden haften müsste?

Nur zur Info, der neue jetzt teilweise kaputte Zaun ist zwar schon sehr ärgerlich – wir wollen aber die Schadensregulierung (Material u. Arbeitszeit von evtl. 200 – 300 EUR) nicht bis zum Rechtsstreit treiben – ist der Stress einfach nicht wert. Was ich von der Vorgehensweise der Landwirte halte, habe ich zumindest schon Landwirt „X“ freundlich aber sehr verständlich gesagt, Landwirt „Y“ kommt auch noch in den Genuss – wenn ich ihn zu sprechen bekomme. Und da auch der übliche und überörtliche „Dorffunk“ noch sehr gut funktioniert – dürfte das wahrscheinlich noch mehr schmerzen wie der eigentliche Schaden selbst.

Gruß sharazan
sharazan
 
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Re: Schadenshaftung bei Schaden durch „Bauer hilft Bauer“

Beitragvon ne bergische Jung » Di Aug 23, 2011 14:55

Anstatt dem TE unterschwellig Betrug vorzuwerfen, wäre die eigentlich richtig Antwort
"Wenn dann wäre die Versicherung der selbstfahrenden Arbeitsmaschine haftbar für den Schaden."
ausreichend gewesen.
ne bergische Jung
 
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Re: Schadenshaftung bei Schaden durch „Bauer hilft Bauer“

Beitragvon Weinbauer » Di Aug 23, 2011 15:31

es war ein gezogener mähdrescher laut fragesteller (womit sich ausführungen zum selbstfahrer erledigen). dieser müsste über den ziehenden schlepper mit versichert sein. da der eigentümer (LW Y) diesen wohl selbst gefahren hat und nach den versicherungsbedingungen dazu berechtigt war, wird auch ein regress auf diesen nicht genommen werden. daher verstehe ich nicht, weshalb LW Y den schaden einfach seiner versicherung meldet. er muss dafür nämlich gerade stehen. wie er und X die arbeitsteilung geregelt haben ist für die haftung zum zaunbesitzer irrelevant. der Fahrer, wie schon angedeutet vorliegend auch der halter, haftet für den schaden. diese haftung sichert die pflichtmässige abzuschliessende schlepperversicherung, welche ihn begleicht.

ist im grunde nix anderes wie wenn ich mit meinem auto einen zaun beschädige, während ich mit meinen auto für einen nachbarn etwas befördere im rahmen einer hilfsleistung.

da ich aus der fragestellung herauszulesen glaube, dass der fragesteller der geschädigte ist: wende dich an Y und weise ihn darauf hin.

natürlich muss der geschädigte den schaden beweisen, aber das ist kein problem, da ja offenbar bilder etc. vorhanden sind.
Zuletzt geändert von Weinbauer am Mi Aug 24, 2011 11:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Schadenshaftung bei Schaden durch „Bauer hilft Bauer“

Beitragvon Border » Mi Aug 24, 2011 10:29

Hallo,

ich kann den Verursacher auch nicht verstehen, entweder er ist nicht versichert oder
einfach nur stur. Ich würde noch mal zu ihm gehen und um Regulierung bitten,
ansonsten würde ich die Angelegenheit der Polizei melden. Es geben Leute da kann
man nicht anders mit umgehen, wenn er schlau gewesen wäre hätte er den Zaun selbst
repariert und fertig wäre sie Sache gewesen
Gruß
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Re: Schadenshaftung bei Schaden durch „Bauer hilft Bauer“

Beitragvon Cairon » Mi Aug 24, 2011 11:48

Wenn der ziehende Schlepper nicht versichert ist, dann dürfte er auch nicht Zugelassen sein, schließlich herrscht in der BRD Versicherungspflicht was die Haftpflicht angeht. Sollte das der Fall sein, wäre es wirklich ein verdammt hohes Risiko mit einem solchen Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum zu fahren.
Wir haben im Lohnbereich auch schon kleinere Schäden angerichtet, wenn ein Trecker im Spiel war hat die Haftpflicht des Schleppers gezahlt, wenn es um den Mähdrescher ging, kam die Betriebshaftpflicht dafür auf. Eigentlich keine große Sache, eine Meldung eine Schadensbericht und die Sache wäre vom Tisch. Ich denke bei der Größenordnung würde ich eine Firma beauftragen, den Zaun instand setzen lassen und die Rechnung an die Versicherung weiterreichen. Kann natürlich sein, dass die Versicherung den Schaden erst sehen viel, aber bei 300 € schicken die normalerweise keinen Sachverständigen.
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Re: Schadenshaftung bei Schaden durch „Bauer hilft Bauer“

Beitragvon JueLue » Mi Aug 24, 2011 12:16

ihc833 hat geschrieben:...

Abzug "Neu für Alt" wie auch Mitschuld bei unterschreiten des Grenzabstands ist wohl obligatorisch.

...


Halte ich beides angesichts der Schadenshöhe (gering) und der geschilderten Gegebenheiten (neuer Zaun, andere Straßenseite) für irrelevant.

Der Zaun muss wieder in den alten Zustand versetzt werden.

Der Besitzter/Fahrer des angehängten Mähdreschers ist auf jeden Fall für die Regulierung zuständig.
Er kann entweder den Zaun selber reparieren oder jemanden beauftragen, selber bezahlen, oder die Versicherung einschalten.

Hat er einen sehr alten Vertrag, in dem es noch keine Schadensfreiheitsklassen gab, ist es wohl immer sinnvoll, das über die Versicherung des Zugfahrzeuges laufen zu lassen, ansonsten muss er halt rechnen.

Der Besitzer des Ackers hat mit der Schadensregulierung nichts zu tun.

Im übrigen halte ich es für extrem Unklug, in solchen Fällen und bei solchen (geringen) Schäden sich Stress mit den Nachbarn einzuhandeln, der Nachweiß dürfte über Farbreste am Zaun und Gerät leicht zu führen sein.


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Re: Schadenshaftung bei Schaden durch „Bauer hilft Bauer“

Beitragvon DoNe1 » Mi Aug 24, 2011 14:13

[quote="ihc833"] Nur wenn auf 12 m weidezaun ein Schaden von 300 € sein soll, stellt sich die frage ob der Draht oder die Pfähle blattvergoldet waren. Stellt sich auch die Frage wie kaputt der Mähdrescher dann sein müsste. und es stellt sich auch die Frage ob der Zaun die erforderlichen mind. 80 cm Grenzabstand hatte.[/quote


Sie hat doch geschrieben mit Arbeitszeit.. Der Zaun kostet evtl. nicht mal 100€ aber die Arbeitsgeschwindigkeit............ :regen: :mrgreen:
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Re: Schadenshaftung bei Schaden durch „Bauer hilft Bauer“

Beitragvon Moorfee » Mi Aug 24, 2011 18:01

Wenn Du Zeugen hast und der Polizei das meldest, kommt noch ein Verfahren wegen Unfallflucht drauf.
Ja, auch wegen einem Zaun.
Das "nicht bemerkt" muss er denen dann halt mal schon näher erläutern und die melden m.W. ggf. auch via Kennzeichen sowas der Versicherung.(ist nämlich für eine Versicherung relevant, eine Unfallflucht)

Wurschtegal, ob der Zaun falsch oder richtig steht....das klärt ggf. die Versicherung ab, wenns Zweifel gibt. Einfach "Abdampfen" gildet nicht.
Ich verstehe auch nicht, warum der sich so blöd nun anstellt.
Lever dot as slav!!!
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Re: Schadenshaftung bei Schaden durch „Bauer hilft Bauer“

Beitragvon forenkobold » Do Aug 25, 2011 8:46

Reini, Du hast früher (bevor K&S 80% Deiner mentalen Ressourcen gebunden hat) aufmerksamer gelesen.

beschädigt beim Rangieren auf der anderen Straßenseite den neuen Zaun einer Pferdekoppel auf ca. 12 m Länge


Er hat also offensichtlich auf dem Weg gewendet.

= Öffentlicher Verkehrsraum (Dazu zählen auch "Anlieger frei"-Wege)
Lieber garkeine Signatur als ne doofe....
OHHPSS.. zu spät
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Re: Schadenshaftung bei Schaden durch „Bauer hilft Bauer“

Beitragvon westi » Do Aug 25, 2011 12:01

ihc833 hat geschrieben: kein öffentl. Grund - rein zivilrechtl. Geschichte, weder Unfallflucht noch sonst was


Wie ist das dann wenn z.B. ein PKW gegen meinen fährt, den ich auf meinem Hof stehen habe?
Wenn der Unfallverursacher wegfährt ist das sehr wohl Unfallflucht! Und stempel es nicht als hyphotetisch ab - ist mir nämlich passiert....
Unfallflucht hat nichts damit zu tun, ob es sich um öffentli. Grund handelt. Sondern das ist auch eine zivilrechtliche Angelegenheit.
Sobald ich jemandem einen Schaden zufüge, muss ich dafür haften. Egal wo das passiert....
westi
 
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Re: Schadenshaftung bei Schaden durch „Bauer hilft Bauer“

Beitragvon westi » Do Aug 25, 2011 13:06

Natürlich mag es spezielle Fälle geben, wo es nicht zutrifft - das ist aber bei weitem die Ausnahme.
Wenn ich aber mit einem Fahrzeug jemandem anderen schuldhaft Schaden zufüge, bin ich dafür haftbar!

Mein Unfallgegner hat deswegen damals eine Anzeige wg. Unfallflucht bekommen und ist auch entsprechend bestraft worden.
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Re: Schadenshaftung bei Schaden durch „Bauer hilft Bauer“

Beitragvon ne bergische Jung » Fr Aug 26, 2011 8:48

Leuteeee, wir driften ab!

Also ich würde nochmal zu Landwirt Y gehen (derjenige mit dem Mähdrescher) und ihm nochmals freundlich vorschlagen, dass er den Schaden auch selbst beheben kann oder es seiner Versicherung melden soll.
Wenn er darauf nicht reagiert, sind andere Saiten aufzuziehen.
Ich reagiere auch allergisch auf Leute, die für Ihren eigenen Bockmist nicht gerade stehen wollen.
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Re: Schadenshaftung bei Schaden durch „Bauer hilft Bauer“

Beitragvon Weinbauer » Fr Sep 02, 2011 10:31

wie ist den der stand der dinge in der sache jetzt?
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