Ich habe aktuell folgendes Problem bzw. Situation:
Direkt an meine Hofstelle angrenzend befindet sich eine Brücke über einen Bach. Die Brücke ist aus den 1960er Jahren. Eigentümer und verantwortlich hierfür ist die Kommune / Stadt. Im Herbst vergangenen Jahres habe ich bei Erntearbeiten festgestellt, dass die Fundamente schadhaft und teilweise unterspült wurden, sowie Risse und größere Ausbrüche an der Stützwand (Brückenpfeiler?) vorhanden sind.
Ich habe daraufhin sofort die Stadt informiert. Es geschah seitdem nichts.
Zwischenzeitlich musste ich feststellen, dass die Schäden zugenommen haben. Risse und Ausbrüche haben sich vergrößert und wurden mehr. Baustahl wurde teilweise freigelegt. usw. Ich habe daraufhin erneut mit Bürgermeister und Bauverwaltung Kontakt aufgenommen. Bilder zukommen lassen. Diesmal bekam ich eine Antwort.
Die Angelegenheit wurde bereits bei meiner ersten Meldung im Oktober intern besprochen. Ergebnis war, die Brücke liegt im Zuständigkeitsbereich der Stadt und es wird turnusgemäß eine allgemeine Zustandsbewertung durch ein zertifiziertes Unternehmen durchgeführt. Solch eine Prüfung wäre demnächst wieder fällig. Bis dahin muss man sich gedulden.
Das bedeutet wohl, die Stadt schaut sich den Schaden nicht an, sondern wartet auf den TÜV Bericht.
Im Frühjahr 2024 wurde durch G3 der Uferbewuchs, etc zurückgeschnitten. Zu dem Zeitpunkt war kein Schaden sichtbar. Im Oktober bereits die ersten Ausbrüche und jetzt im Januar sind die Schäden größer. Der Verfall ist deutlich sichtbar.
Wer haftet nun für Schäden, wenn was passiert?
Die Brücke ist gut frequentiert. Es ist allerdings nur eine kleine Ortsverbindungsstraße, dh wenig PKW, selten LKW aber häufig Landwirtschaft.
Wenn die Brücke im worst case Fall einstürzen würde, hab ich im Teilbereich meiner Hofstelle Hochwasser. Dh Güllegruben laufen voll, im Stall steht Wasser, Heu- und Stroh- sowie Hackschnitzellager sind unter Wasser, usw.
Unsere Stadt ist zwar die Kommune mit den höchsten Gewerbesteuereinnahmen in Bayern, aber investiert wird nur im Stadtbereich. Das Umland interessiert nicht. Straßenbau bis zur Ortsgrenze der Stadt, danach Huckelpiste, usw.
