fendt.vario hat geschrieben:wastl90 hat geschrieben:Du bist Lohnunternehmer? Respekt.
Hat man keine AfA wenn man den Schlepper bei diesen zusätzlichen Tätigkeiten einsetzt? Geschweige denn von den variablen Kosten?
Sagt zumindest das Handelsregister
Traktoren schreibt man soweit ich weiß zeitlich auf 12 Jahre Nutzungsdauer ab, Anhänger auf 11. Bei der Abschreibung nach Nutzungsdauer sind die Betriebsstunden pro Jahr eigentlich egal, da jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben wird (linear). Degressiv ist's der gleiche Prozentsatz vom Restwert pro Jahr. Ausnahme ist hierbei eventuell eine einmalige Sonderabschreibung im ersten Jahr. Nach dem 12. Jahr ist der Bulldog normalerweise nicht reif für'n Schrott, er steht halt nur noch mit dem Erinnerungswert in den Büchern. Die AfA sind fixe Kosten und fallen außerdem nicht unter die pagatorischen Kosten. Die VK dagegen schon.
Hauptpunkte bei den VK des Schleppers sind in diesem Fall wahrscheinlich: Mann, Diesel (falls enthalten), Schmierstoffe, Reifenabrieb, usw. Die VK pro Schlepperstunde bleiben konstant.
Die FK pro Stunde kann ich mit am Mehreinsatz senken. Also kostet mich da Traktor bei am Mehreinsatz insgesamt weniger Geld pro Stunde.
Dafür kostet mich der Anhänger Geld. Ab wann sich dann der Anhänger abbezahlt hat, sollte man natürlich auch noch ausrechnen, in dem man von den Einnahmen für's Gesamtgespann anteilig was für den Anhänger allein berücksichtigt (~23 Euro Netto pro Stunde)
Natürlich kann man das Ganze jetzt unendlich weit spinnen, zum Beispiel Erhöhung der FK durch einen durch den Mehreinsatz bedingten zusätzlichen Kundendienst...
Entschuldigt etwaige kleinere Fehler, die Vorlesung dazu ist schon gut 10 Jahre her und normalerweise macht mein Steuerberater das für mich
Wenn da langweilig is, kannst ja gern in KTBL Online rumrechnen
Ich glaub, dass es nun wirklich genug zu dem Thema ist... Der TE wird das Ganze vor einer Anschaffung von seinem Steuerberater bestimmt durchrechnen lassen
Was du beschreibst ist die steuerliche Abschreibung, diese hat eigentlich relativ wenig mit der Betriebswirtschaftlichen zu tun. Dafür brauchst du dich auch nicht zu entschuldigen, ob das jetzt 10 oder 11 Jahre sind spielt eben nur steuerlich eine Rolle - und ja das sollte der Steuerberater am besten wissen, wenn er dir den Abschluss macht. Der Erninnerungswert beträgt in der Regel 1€, sollte jetzt also bei deiner Berechnung mit der steuerlichen Abschreibung sich nicht großartig auf das Ergebnis auswirken - aber wie gesagt - es zählt die Betriebswirtschaftliche AfA. Ich habe beim Schlepper eine realistische Lebensdauer von 10.000h angesetzt, beim Kipper/Abschieber 3.000h. Das ist dann eben mein Ergebnis von 35€/h. Natürlich kannst man einen Schlepper oder Kipper auch länger nutzen, dann fallen jedoch meist erhebliche Instandhaltungskosten an, die mit den normalen Instandhaltungskosten, nicht mehr gedeckt sind (Getriebe, Motor usw.)