freddy55 hat geschrieben:Wenn du ein Konto im Ausland hast, ich z.b. in F wegen Zweitwohnsitz, muß die Bank deine Gewinne an die deutsche Finanzbehörde melden, da mußt sogar zustimmen.
Das ist auch mein Wissensstand. Noch steht im GG ja das Recht auf Eigentum und der Schutz desselben.
Bei Kontoeröffnung in der Schweiz muss man allerdings neben dem amtlichen Ausweisdokument auch gleich die Steueridentnummer angeben. Gewinne/Renditen/Zinsen, etc. sind bei in Deutschland ansässigen Personen allerdings auch bei einem Konto im Ausland in Deutschland steuerpflichtig.
Bei nem Konto im Ausland ist man dann aber selbst für die Meldung ans Finanzamt zuständig. In Deutschland führt das ja gleich die Bank ab bzw. meldet die Wertsteigerung.
Da darf man jedes Jahr dann nicht schludern, sonst wirds schnell ungemütlich...
Aber das bereits versteuerte Eigentum darf man, soweit ich weiß (lasse mich auch gern berichtigen), in unbegrenztem Umfang ins Ausland schaffen. Eine Wegzugssteuer muss "nur" bei Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland bezahlt werden. Auch ne krasse Sauerei, wenn man drüber nachdenkt...

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet 