Sturmwind42 hat geschrieben:Der Maddin hat geschrieben:...was passiert da eigentlich, wenn der Notarzt wegen solch einer Aktion nicht zum Einsatz fahren kann ?
In unserem Land ? --- Ganz einfach man bildet einen Stuhlkreis und versucht das zu rechtfertigen .
Mal wieder ein Beispiel für:
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten.
Zur Frage:
Für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr drohen den Blockierern laut Strafgesetzbuch bis zu fünf Jahren Haft oder eine Geldstrafe. Für Nötigung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder ebenfalls eine Geldstrafe vor. Und hier ist eigentlich Nötigung und ein gefährlicher Eingriff gegeben.
Die Sache kommt zur Staatsanwaltschaft und da muss man halt aktiv werden. Je nachdem welche Folgen die Aktion hatte, fällt das Strafmaß aus.
Wie hoch dieses ist, kann man natürlich vorher nicht sagen.