Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Mo Dez 08, 2025 17:45

2 Schweine für sich füttern - Bürokratie?

Alles rund um das Borstenvieh.
Antwort erstellen
9 Beiträge • Seite 1 von 1
  • Mit Zitat antworten

2 Schweine für sich füttern - Bürokratie?

Beitragvon alex ander » Di Apr 07, 2009 8:11

Moin,

wenn man für den Eigenbedarf 2 Schweine halten, füttern, schlachten (lassen) möchte, welchen Bürokratismus muss man da einhalten?

Ich darf mal schreiben, was ich mir bisher so zusammengelesen / gehört bzw. verstanden habe. Vielleicht ist das korrekturbedürftig - ich freue mich über Anmerkungen:

- man hält mindestens 2 Schweine
- wenn man die Schweine von weiter als 50 km herholt oder bringen lässt, braucht der Transporteur eine Transportgenehmigung, der neue Halter bekommt Transportpapiere
- die Schweine haben eine Ohrmarke und eine Tätowierung (wann muss - beides spätestens angebracht sein?)
- die Schweinehaltung ist innert einer Woche beim Vet-Amt anzumelden und bei der TSK
- Für die Anmeldung beim Vet-Amt braucht man die Betriebsnummer (welche, stammt die vom Vet-Amt, von der TSK oder von HIT?) des Vorbesitzers
- es wird ein Stallbuch geführt
- Außenhaltung ist nur nach Genehmigung des Vet-Amtes zulässig
- Doppelzaun ist in jedem Fall erforderlich für Außenhaltung, Vorgaben macht das jeweilige Vet-Amt
- Fütterung mit jeder Art von (a) Speiseabfällen und (b) tierischem Material ist unzulässig
- Stall bzw. Mistplatte müssen das unkontrollierte Versickern der Ausscheidungen in den Boden verhindern
- Schlachter muss Sachkunde haben
- Hausschlachtung ist nur bei tatsächlich reiner Eigenverwertung des Fleisches zulässig
- es erfolgt eine Lebend- und eine Fleischbeschau beim Schlachten (durch wen?)


- Muss man zusätzlich zum Vet-Amt und zur TSK auch noch die HIT - Meldung (selber) machen?
- Gibt es irgendeine Pflicht zur Nachweisführung darüber, was mit den Schlachtabfällen passiert?
- Wie entsorgt man die Schlachtabfälle?
- Welche wirklich nicht sinnvoll verwertbaren Abfälle bleiben beim Schlachten? Borsten könnten auf den Kompost, der Hund ist auch noch da....was bleibt "für die Tonne" oder muss in die "Tonne", analog zum SRM bei Wiederkäuern?
- Muss man das geschlachtete Tier irgendwo "abmelden"?
- Gibt es vorgeschriebene Impfungen oder andere Behandlungen?
- Gibt es für private Schweinehaltungen Vorschriften über das was / wieviel / wohin / wann beim Ausbringen des Mistes?


Es geht mir weniger um die haltungs- und fütterungstechnischen Fragen (dazu gibt es gebündelte Literatur), sondern um die Rechtsfragen rund ums Schwein, die sich zum einen ab und an ändern, zum anderen bundesland- / landkreisspezifisch sein können.

Der geplante Standort liegt in Niedersachsen.

Eine inhaltliche Schweinefrage wäre da doch noch: Wenn man Ferkel aussucht, welche Ferkel sollte man keinesfalls nehmen, was sind schlechte Anzeichen?

thx, Alex
alex ander
 
Beiträge: 5
Registriert: Mo Mär 23, 2009 11:09
Wohnort: Niedersachsen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon SHierling » Di Apr 07, 2009 9:53

Boah - ziemlich lange Liste von Halb- und Ganzwahrheiten in loser Mischung, das reicht ja für ein weiteres Buch ;)
Warum rufst Du nicht einfach Dein Veterinäramt an? Die sagen Dir dann schon wie sie das gerne hätten, dafür werden sie (im Gegensatz zu uns) bezahlt :idea:

Eine inhaltliche Schweinefrage wäre da doch noch: Wenn man Ferkel aussucht, welche Ferkel sollte man keinesfalls nehmen, was sind schlechte Anzeichen?
Das kann man in einem Forum nicht lernen. Wie gut kennst Du Dich denn mit Schweinen aus, also wieviele Schweine hast Du schon mal BEWUSST auf Fehler/Mängel/Krankheiten oder ihre Eignung als Schlachtschwein hin angesehen? Kannst Du bei anderen Tierarten Kümmerer oder verwurmte Tiere erkennen, bei Hund oder Katze zB? Ist Dir sowas wie "frohwüchsig" ein Begriff, den Du mit einem (Schweine-)Bild verbinden kannst?

Keinesfalls nehmen sollte man Ferkel mit Durchfall, das kann auch ein Laie erkennen, oder solche mit hochgezogenem Rücken, wenn er nicht zur Rasse gehört. Wenn alle Ferkel eines Wurfes einigermaßen gleichmässig aussehen, ist das auch schon was (natürlich nicht gleichmässig schlecht ;) ), und wenn von einem Wurf "alle anderen schon weg sind", und nur noch zwei Tiere da, sind das vermutlich die Kleinsten, die kein anderer haben wollte.
Ich esse Fleisch, und ich weiß, warum.
Benutzeravatar
SHierling
 
Beiträge: 21390
Registriert: Sa Jan 08, 2005 7:57
Wohnort: Elbtalaue
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Schweinebürokratie

Beitragvon alex ander » Di Apr 07, 2009 13:50

Na, denn dank ich mal für die ungemein hilfreichen und präzisen Antworten.
Tolles Forum!

Und da wär noch eine Frage: Wie kann man hier eigentlich Fragen stellen, ohne (als) blöd abgewatscht zu werden?

thx, alex
alex ander
 
Beiträge: 5
Registriert: Mo Mär 23, 2009 11:09
Wohnort: Niedersachsen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon frank72 » Di Apr 07, 2009 18:07

Am einfachsten 2 Schweine von einen Bauern holen und fertig ohne das du sie irgendwo meldest.
frank72
 
Beiträge: 644
Registriert: Sa Okt 01, 2005 11:31
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Schweinebürokratie

Beitragvon SHierling » Di Apr 07, 2009 18:45

alex ander hat geschrieben:Na, denn dank ich mal für die ungemein hilfreichen und präzisen Antworten.
Tolles Forum!

Und da wär noch eine Frage: Wie kann man hier eigentlich Fragen stellen, ohne (als) blöd abgewatscht zu werden?

thx, alex

Ganz einfach - in dem man ein, zwei Fragen stellt, die man zusätzlich zu seinem vorhandenen Wissen gern erklärt haben möchte, und nicht bei Null anfängt, und glaubt, jeder Beruf wäre eine Lehre wert, bloß Tiere halten kann man ja mit ein bißchen hier und da nachlesen. Und bei zwei Tieren kommts ja auch nicht drauf an, klar... und mööööglicherweise wartet man auch, bis Leute was Zeit haben, so einen Sermon zusammenzuschreiben, und blaht nicht dumm rum, wenn nicht nach 2 Stunden schon jeder nach Deiner Pfeiffe tanzt.

Der gute Rat von Frank kostet Dich btw bis 20.000 Euronen.


Was den Rest angeht:
- man hält mindestens 2 Schweine
genau

- wenn man die Schweine von weiter als 50 km herholt oder bringen lässt, braucht der Transporteur eine Transportgenehmigung, der neue Halter bekommt Transportpapiere
sind 65km, und Leute streiten sich noch, ob das ganze beim Transport von/zu privaten Haltern nötig ist.

- die Schweine haben eine Ohrmarke und eine Tätowierung (wann muss - beides spätestens angebracht sein?)
Ohrmarke reicht, Tatoo muß nicht. Ohrmarke spätestens beim Verlassen des Erzeugerbetriebes.

- die Schweinehaltung ist innert einer Woche beim Vet-Amt anzumelden und bei der TSK
und bei HIT. Nennt sich für die Tiere "Übernahmemeldung".

- Für die Anmeldung beim Vet-Amt braucht man die Betriebsnummer (welche, stammt die vom Vet-Amt, von der TSK oder von HIT?) des Vorbesitzers
Nicht ganz - bei der Anmeldung der Tierhaltung (jeder, auch Hühner, Schafe etc) BEKOMMST Du beim Vetamt Deine Nummer. Da Du schon Schafe hast, hast Du auch (d)eine Nummer schon (es sei denn, Deine Schafhaltung ist illegal, dann meldest Du die am besten gleich mit an)

- es wird ein Stallbuch geführt
Ein Stallbuch ist eigentlich was anderes, Du bist verpflichtet, ein "Bestandsgregister" zu führen, guckst Du da:
www.landvolk-diepholz.de/vcms/userfiles ... hweine.pdf
Ebenso bist Du verpflichtet, bei einer Behandlung Deiner Tiere die ggf "tierärztlichen Abgabebelege" (Dokumentation der Anwendung von Medikamenten, zB Wurmkur) aufzuheben.

- Außenhaltung ist nur nach Genehmigung des Vet-Amtes zulässig
korrekt. Man unterscheidet aber "Auslaufhaltung", also eine Haltung, bei der Du einen Stall zur Verfügung hast, in dem Du die Tiere ggf einsperren kannst, und "Freilandhaltung" ("Hüttenhaltung").

- Doppelzaun ist in jedem Fall erforderlich für Außenhaltung, Vorgaben macht das jeweilige Vet-Amt
auch korrekt

- Fütterung mit jeder Art von (a) Speiseabfällen und (b) tierischem Material ist unzulässig
Nicht ganz. Eier und Milch sind erlaubt, ebenso Bakterieneiweiß. Umgekehrt ist es einfacher: erlaubt ist das, was in der Positivliste für Futtermittel steht, solange es im Nährstoffgehalt die Vorgaben des Futtermittelgesetzes (Anhang) für das jeweilige Alter der Tiere erfüllt.

- Stall bzw. Mistplatte müssen das unkontrollierte Versickern der Ausscheidungen in den Boden verhindern
Gilt nicht überall auch für private Tierhaltung, mußt Du nachfragen.

- Schlachter muss Sachkunde haben
korrekt.

- Hausschlachtung ist nur bei tatsächlich reiner Eigenverwertung des Fleisches zulässig Nicht ganz - Hausschlachtung IST die Eigenverwertung, das ist die Definition. WO die Schlachtung stattfindet, ist dabei egal. Du kannst Deine Schweine genausogut (meist besser) zum Schlachter bringen und den Deine Hausschlachtung machen lassen. "Zu Hause HausSchlachten" (lassen) darfst Du natürlich auch.

- es erfolgt eine Lebend- und eine Fleischbeschau beim Schlachten (durch wen?) genau. Durch den vom Veterinäramt dazu bestellten Tierarzt.
- Muss man zusätzlich zum Vet-Amt und zur TSK auch noch die HIT - Meldung (selber) machen?ja

Beim Rest können sich ja die anwesenden Schlachter mal betätigen, mir reichts schon wieder, wenn es nicht um Lebwesen ginge, würde man gar niht erst antworten. EIN Anruf beim Vetamt, und das ganze wäre in 5 Minuten erledigt gewesen, ich find sowas schon grottenunverschämt. :evil:
Ich esse Fleisch, und ich weiß, warum.
Benutzeravatar
SHierling
 
Beiträge: 21390
Registriert: Sa Jan 08, 2005 7:57
Wohnort: Elbtalaue
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Zackou » Di Apr 07, 2009 20:44

@ alex: ich war heute in der Zentralbibliothek, da steht ein Buch mit dem Titel "Schweine halten" von Beate&Leopold Peitz, aus dem Eugen Ulmer Verlag, Preis bei Amazon ab € 19,90. Da stehen wirklich sehr viele fundierte Informationen drin zu Stallbau, (Freiland)haltund, Rassen, Gesundheit, Fütterung u. s. w. und dazu gibts noch schöne Fotos.
Sei, was du scheinen willst.
Benutzeravatar
Zackou
 
Beiträge: 92
Registriert: Mo Okt 01, 2007 20:12
Wohnort: BaWü
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon DanielS. » Di Apr 07, 2009 20:45

- Hausschlachtung ist nur bei tatsächlich reiner Eigenverwertung des Fleisches zulässig

Hausschlachtung ist immer zulässig wenn der Schlachter die nötige Sachkunde hat. Der Punkt ist der, daß du die bei der Hausschlachtung hersgestellten Produkte nicht in Umlauf bringen darfst ( weder verkaufen noch verschenken)! Wenn man ganz nah am Buchstaben des Gesetztes klebt darfst du diese Produkte noch nicht einmal auftischen wenn Freunde/Bekannte oder Verwandte, die nicht in deinem Haushalt mit dir zusammen leben, zum Essen kommen.


- Gibt es irgendeine Pflicht zur Nachweisführung darüber, was mit den Schlachtabfällen passiert?

Ja!

- Wie entsorgt man die Schlachtabfälle?

Dein Vetamt hat Adressen von den zugelassenen Entsorgungsbetrieben. Wenn die deine Schlachtabfälle abholen, bekommst du eine Rechnung die gleichzeitig als Nachweis der Entsorgung gilt. Ist aufzuheben und bei verlangen der zuständigen Stellen vorzuweisen.

- Welche wirklich nicht sinnvoll verwertbaren Abfälle bleiben beim Schlachten? Borsten könnten auf den Kompost, der Hund ist auch noch da....was bleibt "für die Tonne" oder muss in die "Tonne", analog zum SRM bei Wiederkäuern?

Abfälle sind Abfälle und gehören in die Entsotgungstonne. Auch das Schweineblut falls keine Blutwurst gemacht wird.

- Muss man das geschlachtete Tier irgendwo "abmelden"?

Nein, bei der nächsten Jahresmeldung der TSK wird es einfach nicht mehr mit angegeben. Allerdings musst du in deinem Bestandsregister den Tag der Schlachtung als Tierabgang eintragen.

- Gibt es vorgeschriebene Impfungen oder andere Behandlungen?

Nein. Je nachdem wie lange die Tiere bei dir leben ist ggf. mal ´ne Wurmkur angebracht. Ansonsten werden Schweine eigentlich nur im Bedarfsfall medikamentiert.

Und wie Brigitta schon erwähnte, ein Anruf beim Vetamt und die Sachen wären in 5 Minuten geklärt gewesen......


Grüsse Daniel
Benutzeravatar
DanielS.
 
Beiträge: 539
Registriert: Mo Jul 30, 2007 20:27
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon DanielS. » Di Apr 07, 2009 20:49

Zackou hat geschrieben:@ alex: ich war heute in der Zentralbibliothek, da steht ein Buch mit dem Titel "Schweine halten" von Beate&Leopold Peitz, aus dem Eugen Ulmer Verlag, Preis bei Amazon ab € 19,90. Da stehen wirklich sehr viele fundierte Informationen drin zu Stallbau, (Freiland)haltund, Rassen, Gesundheit, Fütterung u. s. w. und dazu gibts noch schöne Fotos.


Bei den Büchern ist darauf zu achten, dass in älteren Ausgaben noch von Küchenabfällen, Tiermehl etc. die Rede ist. Also am besten die neueste überarbeitete Ausgabe nehmen !!!
Benutzeravatar
DanielS.
 
Beiträge: 539
Registriert: Mo Jul 30, 2007 20:27
Nach oben


Antwort erstellen
9 Beiträge • Seite 1 von 1

Zurück zu Schweineforum

Wer ist online?

Mitglieder: 038Magnum, Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot], langer711, oberforsthaus

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki