Moin,
wenn man für den Eigenbedarf 2 Schweine halten, füttern, schlachten (lassen) möchte, welchen Bürokratismus muss man da einhalten?
Ich darf mal schreiben, was ich mir bisher so zusammengelesen / gehört bzw. verstanden habe. Vielleicht ist das korrekturbedürftig - ich freue mich über Anmerkungen:
- man hält mindestens 2 Schweine
- wenn man die Schweine von weiter als 50 km herholt oder bringen lässt, braucht der Transporteur eine Transportgenehmigung, der neue Halter bekommt Transportpapiere
- die Schweine haben eine Ohrmarke und eine Tätowierung (wann muss - beides spätestens angebracht sein?)
- die Schweinehaltung ist innert einer Woche beim Vet-Amt anzumelden und bei der TSK
- Für die Anmeldung beim Vet-Amt braucht man die Betriebsnummer (welche, stammt die vom Vet-Amt, von der TSK oder von HIT?) des Vorbesitzers
- es wird ein Stallbuch geführt
- Außenhaltung ist nur nach Genehmigung des Vet-Amtes zulässig
- Doppelzaun ist in jedem Fall erforderlich für Außenhaltung, Vorgaben macht das jeweilige Vet-Amt
- Fütterung mit jeder Art von (a) Speiseabfällen und (b) tierischem Material ist unzulässig
- Stall bzw. Mistplatte müssen das unkontrollierte Versickern der Ausscheidungen in den Boden verhindern
- Schlachter muss Sachkunde haben
- Hausschlachtung ist nur bei tatsächlich reiner Eigenverwertung des Fleisches zulässig
- es erfolgt eine Lebend- und eine Fleischbeschau beim Schlachten (durch wen?)
- Muss man zusätzlich zum Vet-Amt und zur TSK auch noch die HIT - Meldung (selber) machen?
- Gibt es irgendeine Pflicht zur Nachweisführung darüber, was mit den Schlachtabfällen passiert?
- Wie entsorgt man die Schlachtabfälle?
- Welche wirklich nicht sinnvoll verwertbaren Abfälle bleiben beim Schlachten? Borsten könnten auf den Kompost, der Hund ist auch noch da....was bleibt "für die Tonne" oder muss in die "Tonne", analog zum SRM bei Wiederkäuern?
- Muss man das geschlachtete Tier irgendwo "abmelden"?
- Gibt es vorgeschriebene Impfungen oder andere Behandlungen?
- Gibt es für private Schweinehaltungen Vorschriften über das was / wieviel / wohin / wann beim Ausbringen des Mistes?
Es geht mir weniger um die haltungs- und fütterungstechnischen Fragen (dazu gibt es gebündelte Literatur), sondern um die Rechtsfragen rund ums Schwein, die sich zum einen ab und an ändern, zum anderen bundesland- / landkreisspezifisch sein können.
Der geplante Standort liegt in Niedersachsen.
Eine inhaltliche Schweinefrage wäre da doch noch: Wenn man Ferkel aussucht, welche Ferkel sollte man keinesfalls nehmen, was sind schlechte Anzeichen?
thx, Alex