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6 Km/h Schlepper - was ist erlaubt ?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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11 Beiträge • Seite 1 von 1
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6 Km/h Schlepper - was ist erlaubt ?

Beitragvon convex » Do Aug 16, 2007 13:37

Hallo,

Könnte einen kleinen oldtimer traktor günstig bekommen, und habe mir un die Frage gestellt ob es notwendig wäre ihn anzumelden. Da er noch so einen Messerbalken an der Seite hat, wäre er ideal zum Gras mähen unter dem Weidezaun. Da komme ich nämlich mit meinem Trommelmäher nicht hin. Der Weg zur Weide ist weniger als 1 Km entfernt. Außerdem hatte ich mir gedacht, wenn wir am Stroh pressen sind, könnte der kleine Traktor die beladenen Wagen nach Hause ziehen und nach dem abladen dann immer durchtauschen. Felder sind auch nur 1-2 Km entfernt...

Meine Frage nun:
Kann ich an den Traktor einfach ein 6 Km/h schild ranhängen und das reicht ? oder muß der noch irgendwie gedrosselt werden und eine Abnahme haben ? Darf der Trecker dann einen oder sogar zwei beladene Anhänger ziehen ??

Nebenbei noch eine Frage. Mit meinem "großen" Traktor der auf 29 Km/H läuft, und den ich mit normalem Autoführerschein fahren darf, ist es zulässig zwei 25 Km/h Anhänger zu ziehen ? Es steht im Gesetz glaube ich nur "Zugmaschine mit Anhänger". Oder brauche ich dafür schon LKW Schien ?

Vielen Dank für Eure Antworten...

Gruß Markus
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Beitragvon Tiros02 » Do Aug 16, 2007 13:57

Das 6 km/h-Schild reicht natürlich nicht. Er darf auch nicht schneller fahren können. Z. B. Gänge sperren, etc.
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Beitragvon countryman » Do Aug 16, 2007 14:00

auch wenn es oft gemacht wird: Einfach ein 6km Schild dranhängen reicht natürlich nicht!!! Die tatsächlich mögliche Höchstgeschwindigkeit muss gedrosselt werden. Z.B. durch dauerhaftes Sperren der Gänge. Dann ist die Fuhre zulassungsfrei und du darfst damit die anderen verkehrsteilnehmer notfalls sogar ohne Führerschein ärgern. Früher wurde manchmal empfohlen die Gangsperrung vom TÜV dokumetieren zu lassen aber wie ich hörte bescheinigen die solche Umbauten nicht mehr?! Du bist also allein in der Verantwortung.
Welchen Führerschein hast Du? Die Varianten sind inzwischen so zahlreich dass pauschale Auskünfte nicht möglich sind.
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Beitragvon Tiros02 » Do Aug 16, 2007 14:00

Mein Tipp: Meld ihn einfach an. Das kostet nicht die Welt, Steuer zahlst Du bei grünem Schild eh nicht und Versicherung ist sehr sehr günstig. Mit 6 Stundenkilometer rumfahren wird Dir sicher bald zu blöd. Ein Bekannter hier hats mit einem 16er Eicher ein paar Jahre lang gemacht, aber jetzt hat er ihn auch angemeldet.
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Beitragvon zt303 » Do Aug 16, 2007 14:01

du darfts mit dem L deinen Schlepper mit 2 Anhängern fahren, aber nur mit 25 km/h.

Zu dem "6km/h" kann ich dir leider auch nichts sagen.
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Beitragvon convex » Do Aug 16, 2007 14:32

Vielen Dank für die schnellen Antworten !

Habe den normalen Autoführerschein/Motorrad.

Also:
L, M, C1E, BE, C1, B, A, A1

Bei L ist allerdings eine 174 dahinter und bei C1 eine 171. Was bedeutet das ?

Wie funktionierts denn nun mit den 6 Km/h ?


Gruß Markus
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Beitragvon Tiros02 » Do Aug 16, 2007 14:37

Naja hat man doch gesagt: Du mußt ihn auf 6 km/h drosseln. Wenn Du sichergehen willst, ob das nun abgenommen werden muß oder nicht, frag beim TÜV nach. Es muß jedenfalls technisch verhindert werden, daß das Ding schneller als 6 fahren kann.
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Beitragvon Kawasaki » Do Aug 16, 2007 15:28

6 Km/h Zulassungen werden nicht mehr gemacht, das wurde abgeschafft. Nur wenn der Schlepper mal als 6er gelaufen ist geht das, aber neue Eintragungen und Drosselungen werden nicht mehr gemacht und auch nicht mehr anerkannt.
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Beitragvon countryman » Do Aug 16, 2007 15:51

eine "6km Zulassung" hat es nie gegeben. Laut Gesetz ist für Fz. die nicht schneller fahren können gar keine Zuassung erforderlich. Also keinerlei Papiere, kein TÜV kein Führerschein, garnichts. Oder hat sich da was geändert?
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Beitragvon take_it_1999 » Do Aug 16, 2007 16:45

Nein es hat sich nichts geändert und Countryman hat recht.

Der TÜV / die DEKRA dürfen dir keine 6km/h bescheinigen, weil diese nach dem Gesetzt erst für Fahrzeuge über 6 km/h zuständig sind. Nichts desto trotz die Polizei darf ich schon bestrafen, wenn dein Trekker schneller als 6km/h fahren würde.

Es hieß mal eine dauerhafte Sperre ist anzubringen, ich glaube man hat früher (als 6km/h noch bescheinigt wurde) mit mindestens 1/2 Umbautag durch einen Landmaschinenmechaniker gerechnet, um solch eine Sperre wieder zu demontieren können.

Weitere Aspekt den du beachten musst! Du darfst hinter jedes 6 km/h Fahrzeug einen / zwei anhänger hängen. Diese müssen auch ein 6 km/h Schild haben und nichts weiter. Solltest du aber einen 25 km/h Anhänger dranhängen, muss das 25 km/h Schild demontiert werden und das Wiederholkennzeichen muss ab. Ansonsten wäre das Kennzeichenbetrug und da redet dann der Staatsanwalt mit dir! (Willst Du wirklich immer Kennzeichen ab und an bauen?)

Nochwas solltest du bedenken! Ein 6km/h Fahrzeug braucht keine Versicherung, aber der Fahrer haftet in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Eigentum, .... Du müßtest dich also um eine Verishcerung ebenso bemühen und die wird wahrscheinlich nicht ganz billig werden, da du ja große Anhänger ziehen willst.

Ja da dus das 6km/h Fahrzeug wahrscheinlich doch versicherst sparst Du gegenüber einer normalen LOF-Zulassung nur die TÜV-Gebühr die aller 2 Jahre anfällt. Trotzdem muss auch ein 6km/h Fahrzeug im Wesentlichen die Anforderungen einer HU erfüllen.

Oki Doki so die Entscheidung mußt Du jetzt alleine treffen.
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Beitragvon Holder 7.74 » Fr Aug 17, 2007 9:26

convex hat geschrieben:

Bei L ist allerdings eine 174 dahinter und bei C1 eine 171. Was bedeutet das ?




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