Hallo,
darf ich an meiner 3-Punktseilwinde mit integrierter Anhängekupplung einen Anhänger ziehen?
Soweit meine bisherigen Recherchen:
* bis 25 km/h
* 2-Achs-Drehschemel-Anhänger mit Auflaufbremse bis max 1,25-faches zul. GG des Traktors, max. 5 to.
* Einachs oder Tandemänhänger ist nicht zulässig. (da Gesetzestext von Abstützräden spricht, die i.d.R. bei Seilwinden unüblich sind)
* Heckanbaugerät (Seilwinde) darf max 400 kg wiegen. (die ordentlichen Winden sind i.d.R. schwerer)
* Schwerpunkt des Heckanbaugerätes darf nicht mehr wie 600 mm von der Ackerschinenlagerung weg sein. (i.d.R. bei Seilwinden gegeben)
In der Praxis habe ich aber im Straßenverkehr schon größere Kipperanhänger gesehen, die an Holzhackern gezogen wurden. Gut die waren nicht 3-Punkt, sondern deichselgezogen und gelten damit wohl als normaler Anhänger? Aber gebremst sind die Hacker doch nicht?
Wer hat Links zu aktuellen DLG-Merkblättern oder zu StVZO, wo das rechtsverbindlich nachzulesen ist?
Grüße
Obelix

