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Auswinterungsschäden 2012 - Infos für Landwirte von der STV

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Auswinterungsschäden 2012 - Infos für Landwirte von der STV

Beitragvon Caramba » Fr Mai 11, 2012 7:11

Wos meent denn Ihr dadazu ?
Wie ist Eure Meinung zu folgender Information ?

Quelle: http://www.stv-bonn.de/Inhalt/wichtige- ... -landwirte

Sehr geehrte Landwirte,
aufgrund der enormen Auswinterungen in diesem Frühjahr mussten viele der im Herbst 2011 ausgesäten Winterungen von Getreide umgebrochen werden. Zum Teil wurde im Frühjahr 2012 zur Nachsaat der ausgewinterten Flächen mangels Alternativen zugekauftes Konsumgetreide eingesetzt. Die Abgabe und der Erwerb von Konsumgetreide zu Saatzwecken stellen gravierende Rechtsverstöße dar, die den Züchtern Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der vollen Z-Lizenzgebühr geben.

Die Getreidezüchter erkennen jedoch die unverschuldete Notsituation der Landwirtschaft an. Um der besonderen Situation einmalig Rechnung zu tragen, haben sich die Getreidezüchter mehrheitlich (genauere Angaben zu den teilnehmenden Züchtern finden Sie hier) entschlossen, nur in dieser Frühjahrssaison ausnahmsweise nicht den vollen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Es wurde folgende befristete und einmalige Ausnahmeregelung mit dem Deutschen Bauernverband entwickelt und dem Deutschen Raiffeisenverband und dem Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft zur Kenntnis gegeben:


•Landwirte, die das befristete Angebot der Getreidezüchter annehmen, zahlen nur ein Drittel der üblichen Schadensersatzforderung.
•Ein weiteres Drittel zahlen die Händler. Ihnen wird ein entsprechendes Angebot unterbreitet. Von den Händlern wird zusätzlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung eingefordert.
•Die Getreidezüchter verzichten gegenüber Landwirten und Händlern, die auf das Angebot eingehen, auf das letzte Drittel des Schadensersatzanspruches. Die Getreidezüchter beteiligen sich damit paritätisch an der Lastenteilung.

•Diese Ausnahmeregelung gilt nur für die Abgabe und den Erwerb von Konsumgetreide, das für die Nachsaat der ausgewinterten Wintergetreideflächen im Frühjahr 2012 eingesetzt wurde und nur bis zum 30.06.2012.

•Wer von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen will, muss bis zum 30.06.2012 Angaben bei der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) einreichen. Landwirte und Händler müssen dabei auch die Rechnungskopien über die Abgabe oder den Erwerb von Konsumgetreide vorlegen.

•Nach Ablauf der Frist erlischt die Ausnahmeregelung und es erfolgt die juristisch voll umfängliche Abwicklung der Rechtsverstöße durch die STV nach den gesetzlichen Vorgaben.
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Re: Auswinterungsschäden 2012 - Infos für Landwirte von der STV

Beitragvon Ulikum » Fr Mai 11, 2012 14:18

Vielleicht sollten alle Landwirte die Z- Saatgut im Herbst ausgesät haben und denen danach die Flächen ausgewintert sind die Pflanzenzüchter im Gegenzug auf Schadenersatz verklagen.

Begründung: Verkauf von Saatgut was für die hiesigen Klimatischen Verhältnisse nicht geeignet war.
Im Zuge der 1/3 Regelung könnte man sich mit der Einbehaltung der Nachbaugebühren zufrieden geben.
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Re: Auswinterungsschäden 2012 - Infos für Landwirte von der STV

Beitragvon Wini » Mi Mai 16, 2012 22:17

Eigentlich unglaublich, daß der Deutsche Bauernverband eine solche Bauernfängerei unterstützt.

Warum setzt er sich nicht dafür ein, daß die Landwirte Schadenersatz für das ungeeignete Saatgut erhalten ?

Stattdessen soll man quasi doppelt Nachbaugebühren entrichten.

Das Angebot ist eine Frechheit.
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Re: Auswinterungsschäden 2012 - Infos für Landwirte von der STV

Beitragvon Harald » Mi Mai 29, 2013 8:37

Ich war mit der damaligen Regelung ebenfalls nicht einverstanden. Aber das Thema ist ja lange durch.

Ich verstehe aber nicht, was die AbL hiermit sagen will:
AbL erwartet Anzeigenflut wegen Nachbaulizenzen
Eine neue Welle von Saatgut-Prozessen wegen Abgabe und Erwerb von Konsumgetreide zu Saatzwecken rollt nach Meinung der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) auf Bauern und Landhändler zu.
...
Bauern und Landhändler sollten eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und neben dem Preis für die verfrorene Saat ein weiteres Mal 2/3 der Lizenzgebühren zahlen. Wer dieser Vereinbarung zugestimmt hat, dem wurde suggeriert, dass damit die Sache erledigt sei und keine weitere Straf- oder Bußgeldverfolgung drohen würde.


Warum soll die Sache nicht erledigt sein, wenn entsprechend der damaligen Regelung 1/3 vom Bauern und 1/3 vom Landhandel bezahlt wurden?
Ist da was dran? Oder sucht die AbL nur ein wenig Zuwendung?
Ich fordere den sofortigen Rücktritt der Bauernverbandspräsidenten Joachim Ruckwied (DBV) und Walter Heidl (BBV).
Beide sind unfähig, die Bauern ihres Verbandes in der Öffentlichkeit zu vertreten.
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Re: Auswinterungsschäden 2012 - Infos für Landwirte von der STV

Beitragvon Harald » Mi Mai 29, 2013 17:03

Mittlerweile gibt's auch bei Agrarheute eine Meldung zu dem Thema:
Saatgut-Prozesse: Einzelfälle statt Klagewelle
Die haben im Gegensatz zu TopAgrar auch mal bei der Saatgut-Treuhand nachgefragt, statt nur auf AbL-Informationen zu verweisen:
Laut STV wurden keinerlei rechtliche Verfahren gegen Landwirte oder Händler, die die Ausnahmereglung unterschrieben haben eingeleitet.
...
Allerdings gelte die Ausnahmeregelung nur auf privatrechtlicher Ebene. Die STV habe keinerlei Einfluss darauf, wenn die die Saatgutverkehrskontrolle jetzt Verfahren einleitet
...
Per Ordungsverfügung musste die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) allerdings ihre Daten an die Behörde übergeben
Ich fordere den sofortigen Rücktritt der Bauernverbandspräsidenten Joachim Ruckwied (DBV) und Walter Heidl (BBV).
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Re: Auswinterungsschäden 2012 - Infos für Landwirte von der STV

Beitragvon Nordhesse » Mi Mai 29, 2013 17:08

Das war doch das Problem bei der ganzen Angelegenheit- Man kann das Strafrecht nicht mit einer zweiseitigen Vereinbarung aushebeln. Ob man das sch.. findet oder nicht.
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