Wos meent denn Ihr dadazu ?
Wie ist Eure Meinung zu folgender Information ?
Quelle: http://www.stv-bonn.de/Inhalt/wichtige- ... -landwirte
Sehr geehrte Landwirte,
aufgrund der enormen Auswinterungen in diesem Frühjahr mussten viele der im Herbst 2011 ausgesäten Winterungen von Getreide umgebrochen werden. Zum Teil wurde im Frühjahr 2012 zur Nachsaat der ausgewinterten Flächen mangels Alternativen zugekauftes Konsumgetreide eingesetzt. Die Abgabe und der Erwerb von Konsumgetreide zu Saatzwecken stellen gravierende Rechtsverstöße dar, die den Züchtern Anspruch auf Schadensersatz in Höhe der vollen Z-Lizenzgebühr geben.
Die Getreidezüchter erkennen jedoch die unverschuldete Notsituation der Landwirtschaft an. Um der besonderen Situation einmalig Rechnung zu tragen, haben sich die Getreidezüchter mehrheitlich (genauere Angaben zu den teilnehmenden Züchtern finden Sie hier) entschlossen, nur in dieser Frühjahrssaison ausnahmsweise nicht den vollen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Es wurde folgende befristete und einmalige Ausnahmeregelung mit dem Deutschen Bauernverband entwickelt und dem Deutschen Raiffeisenverband und dem Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft zur Kenntnis gegeben:
•Landwirte, die das befristete Angebot der Getreidezüchter annehmen, zahlen nur ein Drittel der üblichen Schadensersatzforderung.
•Ein weiteres Drittel zahlen die Händler. Ihnen wird ein entsprechendes Angebot unterbreitet. Von den Händlern wird zusätzlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung eingefordert.
•Die Getreidezüchter verzichten gegenüber Landwirten und Händlern, die auf das Angebot eingehen, auf das letzte Drittel des Schadensersatzanspruches. Die Getreidezüchter beteiligen sich damit paritätisch an der Lastenteilung.
•Diese Ausnahmeregelung gilt nur für die Abgabe und den Erwerb von Konsumgetreide, das für die Nachsaat der ausgewinterten Wintergetreideflächen im Frühjahr 2012 eingesetzt wurde und nur bis zum 30.06.2012.
•Wer von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen will, muss bis zum 30.06.2012 Angaben bei der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) einreichen. Landwirte und Händler müssen dabei auch die Rechnungskopien über die Abgabe oder den Erwerb von Konsumgetreide vorlegen.
•Nach Ablauf der Frist erlischt die Ausnahmeregelung und es erfolgt die juristisch voll umfängliche Abwicklung der Rechtsverstöße durch die STV nach den gesetzlichen Vorgaben.
