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Bürgerholzbezugsrecht welche Rechte?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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10 Beiträge • Seite 1 von 1
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Bürgerholzbezugsrecht welche Rechte?

Beitragvon Limbosso » So Jan 05, 2014 2:16

Hallo,

mache gerne immer Holz selber im Wald über Durchforstungen oder Polter! ... halt das volle Programm ...!

Schreibe Euch, weil ich net denke, dass ich von der Stadt, Forstamt oder Forstbetrieb ne gute Antwort bekomme, also bitte keine Antworten wie "frag Deinen Stadtförster" etc.!

Bei uns gibt es seit 1836 ein Bürgerholzbezugsrecht für alte Häuser in der Altstadt. Meines hat eines und wurde letztmalig 1961 beantragt und bewilligt. Jetzt wollte ich es umschreiben lassen auf der Stadt. Der Stadtkämmerer wollte zum einen 150 Euro für die Umschreibung auf meinen Namen und zum anderen meinte er, es gilt nur für "Notstandszeiten" oder "Wirtschaftskrisen" nach akt. Forstwirtschaftsplan und hat mir aus unbekannten Gründen abgeraten! :shock: Meine Nachbarn haben das auch umschreiben lassen, aber wollen nicht viel dazu sagen!

Die Internetrecherche ergab bis jetzt nix verwertbares, deswegen die Fragen an Euch ....!

Warum "mauern" die Nachbarn bei dem Thema?
Welche Vorteile hat man mit dem Bezugsrecht? wie läuft das ab?
Lohnt sich die Umschreibung für 150 Euro?
Wo ist der Unterschied zur Durchforstung per Losverfahren?
Welche Pflichten ergeben sich aus den Rechten?

Danke im voraus, bitte alles schreiben, wer was weiss! :D

Waldgrüsse!!!
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Re: Bürgerholzbezugsrecht welche Rechte?

Beitragvon Seven-fifty » So Jan 05, 2014 5:38

Hallo,

soweit ich weiß, sind diese "Bürgerholzgaben" von Ort zu Ort unterschiedlich geregelt. Es wird dir also kaum jemand aus dem Forum hier etwas zu deiner Frage sagen können.

Einzig in den alten Unterlagen des (Stadt/Gemeinde)-Archivs wirst du etwas finden können -- oder aber bei den "alten Stammtischbrüdern" (nicht negativ gemeint).

Denke, die Nachbarn "mauern" weil sie selbst nicht genau wissen WIE,WARUM und WESHALB und Sorge haben, dass, wenn da "einer rührt", ihre bisherige "Holzquelle" versiegen könnte weil´s "unter der Hand" "so gelaufen" ist.............. vielleicht.

Bei uns im Ort gibt es zwar noch das "Bürgerholz" - aber nur noch für die ganz ALTEINGESESSENEN und selbst da frag´ ich mich oft ob sich das wirklich lohnt weil der "Macherlohn" doch auch recht ordentlich ist und keinesfalls mit "Schagraum" (Flächenlose)-Preisen mithalten kann. Ist doch auch klar: einen Ster Holz zu machen, grob spalten und aufsetzen braucht eben seine Zeit und wenn da ein Forstprofi ran muss, dann kostet das die Gemeinde eben auch was. Übertragbar ist bei uns das Holzbezugsrecht nicht, "stirbt" auch langsam aus (im wahrsten Sinne des Wortes!).

Ein Nachbar läßt sich vom Schwiegervater seines Sohnes das Bürgerholz geben..........bekommt dann (ich glaube) vier Ster und zahlt nur den "Macherlohn" - der aber inzwischen genauso hoch ist wie der Festmeter-Preis für´s Polterholz. Und dann sitzen die Bürgerholzgaben inzwischen oftmals auch so dass einem "die Lust vergeht".......... für mich verständlicherweise.

Viele Grüße
"Seven-fifty"
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Re: Bürgerholzbezugsrecht welche Rechte?

Beitragvon Unimog 411 » So Jan 05, 2014 8:39

Hallo Limbosso,

wie Seven-fifty schon geschrieben hat, ist das sicherlich von Ort zu Ort verschieden.

Bei uns kommt das Berechtigungsholz (heisst bei uns Depotatholz) aus den Landesforst und nicht den Stadtforst. Es ist im Grundbuch der jeweiligen Haus eingetragen, also nicht personenbezogen - weshalb man auch nicht Umschreibung braucht, wie bei Dir.
Die Menge liegt (je nach Haus-/Hofgrösse) bei ca. 10 RM/Jahr. Bis vor 5-8 Jahren wurde es als Meterbank mitten im Wald aufgeschichtet (also auch gespalten) und man brauchte es nur selbst aus den Wald zu holen - Das Holz ansicht ist kostenfrei. Heute wird es nur noch als 2m-Polder am Waldweg gerückt bereit gestellt - das Rücken muss bezahlt werden.

zu Deinen Fragen
- Warum "mauern" die Nachbarn bei dem Thema?
neben denn was Seven-fifty angegeben hat und evtl. noch dazu, dass heutzutage der eine den anderen nichts mehr gönnt (Neidverhalten).

-Welche Vorteile hat man mit dem Bezugsrecht? wie läuft das ab?
wie gesagt, bei uns ist es bis aufs Rücken kostenfrei, s.o.

-Lohnt sich die Umschreibung für 150 Euro?
kommt darauf an, wie es bei Euch gehandhabt wird.

-Wo ist der Unterschied zur Durchforstung per Losverfahren?
in Prinzip nur Abholung aus den Wald (zumindest bei uns)

Welche Pflichten ergeben sich aus den Rechten?
bei uns keine

An Deinen Stelle würde ich mir mal was schriftliches geben lassen, darüber muss es ja sowas wie eine Verordnung/Gesetz geben, wie was geregelt ist. Und als Bürger sollte man das Recht haben in den Unterlagen einsicht zu nehmen.
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Re: Bürgerholzbezugsrecht welche Rechte?

Beitragvon Limbosso » So Jan 05, 2014 14:22

Hallo,

vielen Dank erstmal für die ausführlichen Antworten! Melde mich wieder wenn ich näheres weiss! :D
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Re: Bürgerholzbezugsrecht welche Rechte?

Beitragvon Frankenbauer » So Jan 05, 2014 15:03

Ich erlaub mir dann mal die Antwort zu verwenden, weil ich sonst einiges mehr schreiben müsste
Unimog 411 hat geschrieben:Hallo Limbosso,

wie Seven-fifty schon geschrieben hat, ist das sicherlich von Ort zu Ort verschieden.

Bei uns kommt das Berechtigungsholz (heisst bei uns Depotatholz) aus den Landesforst und nicht den Stadtforst. Es ist im Grundbuch der jeweiligen Haus eingetragen, also nicht personenbezogen - weshalb man auch nicht Umschreibung braucht, wie bei Dir. Grundbucheintrag gibtes auch bei uns, das Holz kommt aus dem "unverteilten Gemeineigentum", sprich dem Gemeindewald
Die Menge liegt (je nach Haus-/Hofgrösse) bei ca. 10 RM/Jahr. Bis vor 5-8 Jahren wurde es als Meterbank mitten im Wald aufgeschichtet (also auch gespalten) und man brauchte es nur selbst aus den Wald zu holen - Das Holz ansicht ist kostenfrei. Heute wird es nur noch als 2m-Polder am Waldweg gerückt bereit gestellt - das Rücken muss bezahlt werden. Aufarbeitung ist bei uns Rechtlersache, Kosten für Verwaltung und Aufnahme 5,-€ je Ster. Anfallen können zwischen 10 und 50Ster, je nach Holzeinschlag der Gemeinde, da nicht die Menge, sondern die Qualität des Holzes entscheidend ist, ob Rechtler- oder Gemeindeholz. Die Kriterien wurden in mehreren Prozessen definiert.

zu Deinen Fragen
- Warum "mauern" die Nachbarn bei dem Thema?
neben denn was Seven-fifty angegeben hat und evtl. noch dazu, dass heutzutage der eine den anderen nichts mehr gönnt (Neidverhalten). Evtl. läuft es bei Euch noch so, wie bei uns vor den Prozessen und der damit einhergehenden Einsicht aller Rechtler, was ihr Recht eigentlich wert ist und das anfallende Holz wird unter den Antragstellern geteilt. Damit ist jeder weitere Nutzer ein Konkurrent, der die eigene Beute schmälert. Ein weiterer Grund könnte auch, wie bie bei uns die gerichtliche Auseinandersetzung sein, Du hast dafür nichts bezahlt. /color]

[color=#000000]-Welche Vorteile hat man mit dem Bezugsrecht? wie läuft das ab?
wie gesagt, bei uns ist es bis aufs Rücken kostenfrei, s.o.

Alles anfallende Rechtholz wird in Losen an die Rechtler vergeben, nach erfolgter Aufarbeitung erfolgt ein Ausgleich unter den Rechtlern gegen Zahlung eines Macherlohnes.
-Lohnt sich die Umschreibung für 150 Euro?
kommt darauf an, wie es bei Euch gehandhabt wird.
Würde sich bei uns auf alle Fälle lohnen, da auch Bauholz Inhalt der Rechte ist.
-Wo ist der Unterschied zur Durchforstung per Losverfahren?
in Prinzip nur Abholung aus den Wald (zumindest bei uns)
Bei uns eigentlich keiner mehr, außer dass Du das Recht auf Holz hast, als Flächenloser kannst Du leer ausgeehn, als Rechtler erst dann, wenn überhaupt kein Holzeinschlag stattfindet, aber auch die gemeinde braucht den Erlös aus dem Wald.
Welche Pflichten ergeben sich aus den Rechten?
bei uns keine
Zahlung der 5,-€ je Ster und Aufarbeitung auch von Hieben "ohne Ertrag", wie Harvesternachernte und Schwachholzdurchforstungen.
An Deinen Stelle würde ich mir mal was schriftliches geben lassen, darüber muss es ja sowas wie eine Verordnung/Gesetz geben, wie was geregelt ist. Und als Bürger sollte man das Recht haben in den Unterlagen einsicht zu nehmen.

Das Recht hast Du wohl, aber wenn bei uns jemand Einblick erlangen will, dann muss er beide Seiten hören, die Verwaltung probiert uns so langsam aus dem Wald zu drücken.

In unserem Umkreis existieren mehrere solcher Rechte, die sind alle von Ort zu Ort, nicht mal von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, allein in unserer Großgemeinde gibt es vier unterschiedliche Spielarten bei zwei unterschiedlichen Waldbesitzern. Kommt der alte Landadel als "Rechtsgewährer" ins Spiel wirds noch komplizierter.

Gruß

Werner

geändert, weil ich Teile von Unmogs Antwort mit eingefärbt hatte.
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Re: Bürgerholzbezugsrecht welche Rechte?

Beitragvon Limbosso » So Jan 05, 2014 22:39

Guten Amd! :-)

danke für das Interesse und die fachlichen Antworten!!!! :D

@ seven-fifty:
was heisst "Bürgerholzgaben sitzen auch so"? .... meinst Du damit, nur mit Trecker aus dem tiefen Gelände zu holen?

@Unimog:
Was schriftliches geben lassen hört sich gut an, bevor man die 150 Euro bezahlt!!!

@Frankenbauer:
"Bis aufs Rücken kostenfrei" hört sich günstig an! wo liegt dann der Preis per FM oder Ster? "Bauholz"? Was meinst Du damit genau? Bauholz aus öffentlichen Bauten oder Abbrüchen?

Bei uns hat sichs so eingebürgert oder (aus)gebürgert, dass immer die gleichen Leute Holz per Polter oder Durchforstung bekommen! ... deswegen gehts mir auch net darum, jemanden was wegzunehmen oder am billigsten zu bekommen, sondern nur um Gerechtigkeit bei der Verteilung! Das Thema Holzquelle und Holzbezug wird hier leider behandelt wie Rohdiamanten! :?

Danke und schöne Waldgrüße!!! :D
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Re: Bürgerholzbezugsrecht welche Rechte?

Beitragvon Seven-fifty » Mo Jan 06, 2014 3:55

Limbosso hat geschrieben:Guten Amd! :-)

danke für das Interesse und die fachlichen Antworten!!!! :D

@ seven-fifty:
was heisst "Bürgerholzgaben sitzen auch so"? .... meinst Du damit, nur mit Trecker aus dem tiefen Gelände zu holen?


Hallo,
so, in der Art muss man sich das vorstellen. Entweder in der Fläche (z.T. Hanglage mit schräger Rückegasse, die nur mit "entsprechendem Gerät" zu befahren ist) oder eben auch mal HINTER einem Polter um welches dann das "Gabholz" herumgetragen werden muss. Das Brennholz muss ja "bis dann und dann abgefahren sein" - das Polter wird "irgendwann" abtransportieret.......... :D :D

Wie ja schon geschrieben, ist das mit dem "Bürgerholz" bei uns ein absolutes Auslaufmodell. Das Holz selbst gibt es zwar "kostenlos" aber es ist "Macherlohn" zu zahlen -- pro Ster derzeit (wenn ich´s recht weiß - kümmer´ mich da nicht d´rum weil es mich nicht betrifft) um die 60 Euro. Wenn man dann rechnet: Ster 60 Euro im Wald, dort holen (lassen), zuhause sägen und spalten(lassen) (oder auch im Wald aber dann hat man noch mehr "in den Händen") = da kann sich der Bürger auch das Holz irgendwo kaufen und ofenfertig bringen lassen. Zumal die NOCH-Berechtigten inzwischen alles "alte Menschen" sind und nur noch seltenst in der Lage, mithilfe der Nachkommenschaft selbst das Holz aufzuarbeiten.

Es ist (bei uns hier) klar so, dass das "Bürgerholz" nur noch viel Mehraufwand sowohl für Gemeinde-Förster, -Waldarbeiter und auch die -Verwaltung ist; für den Berechtigten ist es aus oben angeführten Gründen auch keine "wirtschaftliche Erleichterung" und somit ein "alter Zopf" der "nicht mehr zeitgemäß" ist. Bei uns hier werden sowohl die Flächenlose (=Kronen- und sonstiges anfallendes Holz vom Wirtschaftsholz sowie "einzelne Unterständer") als auch die Brennholzpolter öffentlich versteigert - da gibt es kein "Gemauschel" und "Bevorzugung". Mir persönlich wäre es zwar lieber, man meldete beim Förster wieviel Bedarf man ungefähr hat, dieser zeichnet dann entsprechend ein Los aus und teilt zu (unter Berücksichtigung der "persönlichen Voraussetzungen" =nicht jeder hat (wie ich) entsprechende Ausrüstung sondern es gibt auch noch Holzmacher die mit Auto und PKW-Anhänger darauf angewiesen sind, in der Nähe von festen Wegen Holz machen zu können). Klar, kämen dann eventuell auch Stimmen auf, die darüber klagten dass manchereiner stets "gute" Lose hätte, andere stets "schlechte"...... So ist es "allgemeiner Wunsch" dass öffentlich versteigert wird - also richte ich mich auch danach und gehe halt einmal im Jahr zu diesem "Volks-Fest". Es hat sich ja auch schon deutlich verändert: "früher" war das mit Waldbegehung, Mittagessen vom Grill -mit entsprechend viel "geistigem Getränk" etc verbunden und da hat dann nachmittags so mancher Holz ersteigert von dem er Tage später (wenn er wieder nüchtern war) nicht wußte wie er das jemals nach Haus bekommen kann :D :D :D oder eben Szenen wie: "das dort vorne, das ist MEIN Holz........soll ja keiner mitbieten!"(und dann andere sich den Spaß machten den so hoch zu bieten dass er beim Erhalt der Abrechnung durch die Gemeinde nicht mehr wußte ob er sich Spezialholz aus Afrika (Sahara) nicht billiger hätte einfliegen lassen können :D :D :mrgreen:

Wenn es allerdings, so wie in anderen Beiträgen geschildert, so wäre, dass nur einige wenige "Priviligierte" an Brennholz aus der Gemeinde kommen, alle anderen aber "in die Röhre" schauen ---- na, dann solte man unbedingt die 150 Euro zur Rechteübertragung "in die Hand nehmen".
Nur denke ich, dass es dann in jenen Gemeinden bald auch mal zu "sozialen Unruhen" kommen könnte weil sich "Neu-Bürger" von den "Alteingesessenen" "über´n Tisch gezogen" fühlen werden.

Viele Grüße in die Forums-Runde
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Re: Bürgerholzbezugsrecht welche Rechte?

Beitragvon RobertS » Mo Jan 06, 2014 11:25

Seven-fifty hat geschrieben:Nur denke ich, dass es dann in jenen Gemeinden bald auch mal zu "sozialen Unruhen" kommen könnte weil sich "Neu-Bürger" von den "Alteingesessenen" "über´n Tisch gezogen" fühlen werden.


Quelle der Rechte sind meißt jahrhundertealte Holzrechte oder auch das kleine Waldstücke in Gemeindebesitz übergegangen sind. Und diese Übergabe wurde dann eben mit Holzbezugsrechten vergütet.
Ererbte Rechte oder Grundstücke sind eben mal der Standortvorteil der Eingeborenen.

Grüße

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Re: Bürgerholzbezugsrecht welche Rechte?

Beitragvon Frankenbauer » Mo Jan 06, 2014 13:27

RobertS hat geschrieben:
Seven-fifty hat geschrieben:Nur denke ich, dass es dann in jenen Gemeinden bald auch mal zu "sozialen Unruhen" kommen könnte weil sich "Neu-Bürger" von den "Alteingesessenen" "über´n Tisch gezogen" fühlen werden.


Quelle der Rechte sind meißt jahrhundertealte Holzrechte oder auch das kleine Waldstücke in Gemeindebesitz übergegangen sind. Und diese Übergabe wurde dann eben mit Holzbezugsrechten vergütet.
Ererbte Rechte oder Grundstücke sind eben mal der Standortvorteil der Eingeborenen.

Grüße

Robert


Richtig, bei uns wurde damit das Gemeinschaftseigentum aufgelöst, da es für die Gemeinde vorher unmöglich war irgendwo etwas zu bauen oder zu veräußern weil immer alle Rechtler ein Veto- Recht hatten.

Gruß

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Re: Bürgerholzbezugsrecht welche Rechte?

Beitragvon Limbosso » Fr Jan 10, 2014 8:01

Guten Morgen,

danke für Eure Infos! :D

Nach Tel. mit dem Stadtförster gestern wurde mir gesagt, dass

1.) man das Bürgerholzbezugsrecht verliert, wenn man es jahrelang nicht genutzt hat
2.) die Kosten pro FM bei ca. 75 Euro liegen zum Abholen ab Waldweg

Das hörte sich nicht besonders gut an und glaubwürdig auch nicht? :shock:

Zum Thema Durchforstung per Losung für Bürger der Stadt meinte er ich solle lieber woanders hingehen, weil er schon viele altbekannte Leute hat und man muss sich "hinten" anstellen, wenn man dann "als Neuer" eine Pazelle bekommt, wäre die im tiefen Gelände!

Schaut so Verteilungsgerechtigkeit aus?

Bitte um Tips zum weiteren Vorgehen und schönes Wochenend! Grüße!
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