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Darf ein Nebenerwerbslandwirt im Aussenb. einen Zaun bauen?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Darf ein Nebenerwerbslandwirt im Aussenb. einen Zaun bauen?

Beitragvon Cas » Mo Jan 18, 2010 17:27

Hallo!

Ich habe mal eine wirklich ernst gemeinte Frage und zwar, darf ein Nebenerwerbslandwirt im Aussenbereich einen Zaun setzen? Also die Weiden und das Grundstück einzäunen?

Es geht um folgendes:

Vor knapp vier Jahren haben mein Mann und ich einen Resthof (Vierseitenhof) mit etwa 2ha Land gekauft.
Wir haben den Hof übrigens nicht gekauft um Hobbybauer zu spielen, sondern, weil wir drei Kinder haben (1 hat ADHS), die in Ruhe und mit ein paar Tieren zusammen aufwachsen sollten.
Soweit so gut. Was wir allerdings nicht wußten, ist das der Hof eigentlich platt gemacht werden sollte.
So wollte es die Gemeinde, die hat dem früheren Bauern nämlich viel Geld gezahlt, damit er die Landwirtschaft aufgibt. Damit war die DB aber nicht einverstanden, die hat den Hof nämlich von dem Bauern gekauft, dann vermietet (Pech mit Mietnomaden gehabt) dann zum Verkauf angeboten.
Wir wußten das alles nicht und haben den Hof dummerweise gekauft.

Nun ist es so, das wir zwar einen großen Hof haben, aber wir dürfen ihn nicht einzäunen.
Die Leute aus dem Dorf spazieren bei uns rum, obwohl wir in einer Sackgasse wohnen und die Straße nur zu uns führt, und wir schon öfter klar gemacht haben, das wir keine Fremden in unserem Garten haben wollen...
Wir hatten sieben Ziegen, handzahm, für unsere Kinder.
Mittlerweile wurde ein Böckchen geklaut, zwei Zwergziegen vergiftet.
Die restlichen vier stehen momentan im Innenhof in Pferdeboxen.
Ein Hund wurde vor 1,5 Jahren geklaut, letztes Jahr im Oktober ein Welpe vergiftet.
Alles was nicht festgekettet ist wird geklaut, sogar der Schlitten von den Kindern.

Dazu kommen massive Probleme mit der Gemeinde. Etwa zweimal im Monat kommt irgendwer vom Amt und guckt ob wir auch ja nichts machen was wir nicht dürfen. Z.B. das Grundstück einzäunen, damit wir endlich Ruhe haben.
Der Witz der Sache ist, gegenüber von unserem Grundstück ist eine große Wiese. Da haben Kids aus dem Dorf einen großen Schuppen drauf gebaut. Mit Jägerzaun vorne dran, dahinter ein Carport, da steht ein Kombi drin, mit dem heizen sie Samstags über die Wiese...
Das übersieht das Amt natürlich...

So, nun kommen wir zum Ende des Romans!
Wenn wir Nebenerwerbslandwirte wären, dürften wir dann alles einzäunen?
Wenn ja wie wird man Nebenerwerbslandwirt?
Was für Kosten kämen dann auf uns zu, durch die ganzen Kassen?

Bitte keine vorschläge in richtung Hof einfach verkaufen. Das geht leider nicht, da mein Mann sich vor knapp zwei Jahren erst Selbständig gemacht hat und wir keine Finanzierung für ein anderes Haus von der Bank bekämen...
Außerdem wohnen wir gerne so zurück gezogen und möchten das wirklich nicht aufgeben.

Gruß Cas
Cas
 
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Re: Darf ein Nebenerwerbslandwirt im Aussenb. einen Zaun bauen?

Beitragvon hans g » Mo Jan 18, 2010 20:09

Cas hat geschrieben:Ich habe mal eine wirklich ernst gemeinte Frage und zwar, darf ein Nebenerwerbslandwirt im Aussenbereich einen Zaun setzen? Also die Weiden und das Grundstück einzäunen?

mit welcher (schriftlichen) begründung wird euch das verweigert---steht irgendwas im grundbuch darüber?
hans g
 
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Re: Darf ein Nebenerwerbslandwirt im Aussenb. einen Zaun bauen?

Beitragvon euro » Mo Jan 18, 2010 20:26

Naja, Zaun ist ja nicht gleich Zaun.
Würde es mal mit nem PVC-Umtriebs-Elektrozaun in Pferdehöhe mit breiter Litze versuchen, so ein Teil gilt imho nicht als feste bauliche Einrichtung.
euro
 
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Re: Darf ein Nebenerwerbslandwirt im Aussenb. einen Zaun bauen?

Beitragvon mf133fahrer » Mo Jan 18, 2010 21:33

Hallo,

genau mit welcher Begründung darfst Du den Zaun nicht bauen.

Was sagt das Landratsamt zu den Vorkommnissen? Ich würde mal direkt beim Landrat vorsprechen und mit ihm das bereden.

Warum wollte die Gemeinde den Hof platt machen? Wollten die was hinbauen? Das ist eine Sauerei das die Gemeine mit Dir macht.

Versuch mal dich mit Deinen Nachbarn gut zu stellen. Wie man in den Wald hinein ruft so kommt es zurück.

Viel Erfolg
DÜRFEN DIE DAS
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Re: Darf ein Nebenerwerbslandwirt im Aussenb. einen Zaun bauen?

Beitragvon amwald 51 » Mo Jan 18, 2010 21:46

servus mitanand
mf133fahrer hat geschrieben:Hallo,
Was sagt das Landratsamt zu den Vorkommnissen? Ich würde mal direkt beim Landrat vorsprechen und mit ihm das bereden.
Versuch mal dich mit Deinen Nachbarn gut zu stellen. Wie man in den Wald hinein ruft so kommt es zurück.
Viel Erfolg

... schlechte papiere, wenn der bgm u.der lr noch die selben sind und einer partei angehören :mrgreen:
... nützlich wäre, sich mit den nachbarn gutzustellen, um möglichst die vorgeschichte gesamt in erfahrung zu bringen. ggf wollten auch welche den hof kaufen, sind nur irgendwie nicht zum zug gekommen.
grüße vom alpenrand
amwald 51
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Re: Darf ein Nebenerwerbslandwirt im Aussenb. einen Zaun bauen?

Beitragvon MTX-Driver » Mo Jan 18, 2010 22:47

Eine Familie wird von Gemeinde und Anwohnern schikaniert, der Hof geplündert ect....

Ob sich das Privatfernsehen dafür evtl interessieren könnte?

mfg
Weltmeister im einbeinigen Holzklotzumtreten und Testfahrer für Gasfeuerzeuge auf einer Zuckerrübenkolchose bei Minsk! :D

Mähdrescher werden in Landkreisen mit 130 Biogasanlagen völlig überbewertet!
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Re: Darf ein Nebenerwerbslandwirt im Aussenb. einen Zaun bauen?

Beitragvon ChrisB » Di Jan 19, 2010 8:31

Hallo,
es kommt ja nichts mehr????????
Liegt der Hof mitten im Dorf?
Bei einem Aussiedlerhof ist diese Schilderung nicht Vorstellbar?
Vielleicht gibt es einen Gehweg, Abkürzung zur Kirche?
Wenn der Landrat und der Bgm die gleichen Parteibücher haben bringt das LRA wenig?
In welcher Branche hat sich der Ehemann Selbständig gemacht ?
ChrisB
 
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Re: Darf ein Nebenerwerbslandwirt im Aussenb. einen Zaun bauen?

Beitragvon Rasenfreak » Di Jan 19, 2010 8:35

Moin,

das hört sich ja fast schon nach Mobbing an. Dumdreist oder Kackfrech würde da wohl eher passen.
Sollte diesbezüglich nicht im Grundbuch vermerkt sein müsste es ja einen " Untervertrag " geben den
der ehemalige Besitzer mal abgeschlossen hat. Meine Meinung: SOFORT Anwalt einschalten!
Polizei informieren. Da kann man ja schon nicht mehr viel machen. Die " Dörfler " mache euch das Leben schwer und ihr könnte nichts dagegen machen? Meiner Meinung nach könnt ihr doch euer Grundstück mit einem Tor z.B. schützen. Vielleicht stellt du mal Fotos von allen Seiten ein. Keine Ahnung ob da das Gewohnheitsrecht packt? Habt ihr ne Ahnung wie das früher da war?

Gruß

Thomas
Schweine bringen Scheine----Jammert nicht.....baut Biogasanlagen
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Re: Darf ein Nebenerwerbslandwirt im Aussenb. einen Zaun bauen?

Beitragvon fendt59 » Di Jan 19, 2010 15:35

Das mit dem Zaun ist so eine Sache,liegt der Hof zum Beispiel in einem ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet,beziehungsweise die Flächen komplett im Außenbereich,so darf man bei uns im Saarland keinen normalen Maschendrahtzaun setzen.Etwas anders wäre Schafzaun,welcher durch Beweidung
der entsprechenden Tieren legitimiert ist,bzw. Elektrozaun ,mit den entsprechenden Warnschilder,wie von den Pferdekoppeln bekannt.Mit 2ha Fläche bekommst Du im Saarland eine landwirtschaftliche Nummer auf
Antrag,es wird Dir allerdings passieren,daß die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sich meldet und,da dein Mann selbstständig,zumindest dich und evtl. die Kinder versichert.Als eigene Beitragszahler,wundert
mich eh,daß die sich noch nicht gemeldet haben.Falls irgendwelche Wegerechte bestehen,hätte diese eigentlich der Notar beim Kauf erwähnen müssen,verbinde also die Freiflächen der Gebäude mit Zaun und Tor,da kann keiner was.
Gruß Ralph
fendt59
 
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Re: Darf ein Nebenerwerbslandwirt im Aussenb. einen Zaun bauen?

Beitragvon Cas » Mi Jan 20, 2010 13:10

Danke erst mal für Eure Antworten!

Der Hof liegt im Aussenbereich. Keine direkten Nachbarn, nur die Autobahn, die am vorbei läuft.
Das ganze Dorf ist eine eingeschworene Gemeinde, unser Hof liegt ein paar hundert Meter entfernt und wir lassen jeden in Ruhe, erwarten das aber auch umgekehrt. Wir haben schon öfter versucht mit den Leuten ins Gespräch zu kommen, aber hier sind eine Menge Leute mit dem ehemaligen Besitzer (Landwirt) des Hofes verwandt, bekannt usw. Man könnte meinen, wir wären schuld, das er den Hof an die Bahn verkaufen mußte...
Es ist wohl auch so, das noch ein paar Leute aus dem Dorf den Hof kaufen wollten, die sind anscheinend auch noch säuerlich.
Hätten wir das alles vorher gewußt, hätten wir den Hof nicht gekauft, aber das kam erst so nach und nahc raus.
Warum die Gemeinde den Hof platt machen wollte? Keine Ahnung, nur ein recht hohes Tier der Gemeinde sagte uns das vor ca. einem Jahr ganz klar. Warum wurde nicht gesagt, nur das sie sauer sind, weil sie dem Bauern damals mehr als genug Geld gegeben haben, damit er die Landwirtschaft aufgibt und nu ist der Hof doch wieder bewohnt...
Gekauft hat den Hof aber damals die DB. Wegen der ICE Strecke, die wurde dann aber doch auf der anderen Seite der Autobahn gebaut und deshalb wurde der Hof wieder verkauft... an uns.

Wir wohnen übrigens in NRW, dem Land der Erbsenzähler.

Zaun dürfen wir nicht bauen, weil wir im Aussenbereich sind.
Daher ja meine Frage, ob ein Nebenerwerbslandwirt einen Zaun bauen darf.

Gruß
Cas
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Re: Darf ein Nebenerwerbslandwirt im Aussenb. einen Zaun bauen?

Beitragvon aldersbach » Mi Jan 20, 2010 13:50

Eine solche Situation ist echt sch...e. Aber ihr solltet versuchen das beste daraus zu machen.
Ich kann nur zwei Tipps geben. Eure Hofstelle dürft ihr auf alle Fälle einzäunen, - ich wüßte kein Gesetz das dagenen spricht. Die restliche Fläche dürft ihr wahrscheinlich nicht einfach mit einem festen Zaun umgeben. Aber es wurde bereits in vorherigen Beiträgen erwähnt dass ein Weidezaun auf alle Fälle möglich sein sollte wenn ihr Tierhaltung (z.B. Schafe) habt.
Als ganz wichtig betrachte ich es aber auch dass ihr den Nachbarn mitteilt dass ihr jetzt nunmal da seid und ihr eigentlich nur in Frieden leben wollt, aber euch auch nicht zum Deppen machen lasst.
Viel Erfolg dabei.
aldersbach
 
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Re: Darf ein Nebenerwerbslandwirt im Aussenb. einen Zaun bauen?

Beitragvon Territorialanspruch » Mo Mär 01, 2010 13:16

Hallo CAS
so isses nunmal, ihr habt den Hof gekauft, ihr seid und bleibt.
Dass es da vielleicht irgendwelche Verschwörungen und Möchtegernkäufer gibt braucht euch nicht jucken.
Ihr schafft Eure Arbeit, haltet alles sauber, dann ist es gut.
Was die anderen für eine Fratze ziehen ist deren Problem.
Ich habe im Altortsbereich gebaut.
Das war lustig, Kran auf der Strasse keine konnte mehr durch, und immer Dreck für die anderen, nun so isses halt, ich konnte es nicht änderen, die hatten lange Jahre genug Ruhe. Einer hatte mir immer aus Duckmäuserei die Einfahrt gegenüber zugeparkt. Ich habs erst im guten probiert, immer rüber, geklingelt und gebettelt.
Eines Tages hatte ich die Schnauze voll. Hab ihm einen Zettel ans Auto gesteckt, dass ich seine Karre auf dem LKW huckepack durchs Ort fahren lassen werde und ihm selbst einen Termin bei der Führerscheinnachschulung besorgen würde.
Jetzt klappts!
Ist gar nicht schlecht wenn die ein bisschen Schiss haben.
Nun konkrete Hilfe für Euch:
1. Mit dem Zaun das weiss ich nicht, ist sicher auch teuer.
2. Falls ihr Hundfreunde sein, dann kauft ein paar scharfe Viecher und lasst die an der Leine aussenherumwetzen.
3. Haut Pfähle in den Boden mit dem Hinweis VORSICHT SCHUSSWAFFENGEBRAUCH
4. Digitalkameras aufstellen, wetterfest. Die mit IR-Scheinwerfer für Nachtaufnahmen versehen. Das kostet mit Festplattenrekorder und Weitwinkel und Zoomobjektiven bei 8....16Kanälen ca. 2000-3000Euro. Hinweisschilder müßt ihr anbringen und nichts fremdes filmen, Die Objektive maskieren, sprich teilweise abkleben wenn es nicht anders geht. Sonst habt ihr mal den Bgm. drauf wie er mit des Landrats Frau herumknutscht, o.ä.
5. Im Sommmer würde ich mal ein Fest machen zugunsten der hiesigen Jugendfeuerwehr, die helfen bei der Arbeit und der Ort ist happy.


Generell müßt ihr immer denken:

Die anderen sind auch nicht schlauer, sie sind nur mehr, das darf aber nicht ängstigen. Hirn schlägt Masse.

Gruß
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Re: Darf ein Nebenerwerbslandwirt im Aussenb. einen Zaun bauen?

Beitragvon meyer wie mueller » Di Mär 02, 2010 16:02

Hallo

Sonderkulturen darf man immer einzäunen. Was aber eine Sonderkultur ist, ist abhängig davon, wo man lebt- Also auf dem Landwirtschaftsamt anfragen. (Beispiel: Kirschgärten sind immer eingezäunt, oft auch andere Obstplantagen.
Bei Gemüseanbau sollte es auch keine Probleme geben, eben so wenn man eine Baumschule aufmacht oder eine andere Form von Gärtnerei.
Nur beim Zäunen ist darauf zu achten, dass keine Geh- und Fahrtrechte verletzt werden, wobei man den Rechteinhabern auch einen Schlüssel zun Tor geben kann.

Etwas gibt mir aber zu denken: Offenbar ist der Vorbesitzer enteignet worden, konnte aber den Hof nicht zurückkaufen, als sich herausstellte, dass der Grund für die Enteignung nicht mehr besteht; vielleicht weil er überboten wurde?
Manche sind in vergleichbaren Fällen echt sauer und dann wird über Generationen prozessiert. Erst wenn einer wegzieht oder die Familie ausstirbt, gibt es ein Ende.

Ich habe aber Bedenken, dass in dem Fall ein Zaun hilft. Der ist so schnell bei Nacht und Nebel niedergewalzt oder durchschnitten, wie eine Ziege gestohlen und ein Hund vergiftet. Und wenn mal die Kinder in die Schule am Ort müssen, dann sollten sie weder hyperaktiv noch sonst auffällig oder Außenseiter sein. Die haben dann die Hölle auf Erden!

Gruß
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Re: Darf ein Nebenerwerbslandwirt im Aussenb. einen Zaun bauen?

Beitragvon Kormoran2 » Fr Mär 05, 2010 1:20

Tja, da kann vielleicht am schnellsten SAT1/Akte 2010/Ulrich Meyer helfen. Der sagt doch immer, man soll sich in solchen Fällen an ihn wenden.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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