Das wird offensichtlich regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Von den geschätzten 40 Schleppern, die bei uns im Ort fahren hat keiner eine schwarze Nummer. Ich kenne überhaupt keinen Schlepper mit schwarzer Nummer.
rufe dein zuständiges Hauptzollamt an und erkundige dich dort. Falls du schon einen Schlepper, mit grüner Nummer, hast erwähne das auf jeden Fall und gib auch an, dass es in eurem Kreis die Regelung gab, dass man ab einem ha eine grüne Nummer erhalten hat, wenn dem so war. Dann versuchen die eine Lösung zu finden. Die Erfahrung habe ich jedenfalls gemacht. Aber rufe auf jeden Fall an, E-Mail kannst du vergessen, da bekommst du eine sinnfreie 0815 Antwort. Gruß vom Eicherfahrer
Ich habe in Sommer umgemeldet, wegen Wechsel des Erstwohnsitzes. Ich hab Kopieen von Bg, den Abrechnungen vom Wertholzverkauf und der Flächenaufstellung hingeschickt. Ging problemlos, hatte eigentlich mit Problemen gerechnet.
aus aktuellem Anlass aufgepasst: sollte das Zollamt einen Einheitswertbescheid verlagen vergesst es, dürfen sie nicht. Datenschutz!
Ich habe Anfang Dezember einen Schlepper zugelassen, und das Begleitschreiben vom Zoll ausgefüllt. 5,5 ha zu bewirtschaftende Fläche eingetragen, Mitglied beim Maschinenring und ebenfalls fallen ab und an arbeiten bei der örtlichen WBV an. Zufällig kam am selbigen Tag der BGbescheid an mit dem fälligen Betrag, die Seite gleich kopiert und eingetütet. Allerdings war dieser ohne Flächenbezug, da es nur ein Vorbescheid war. An heilg Abend kam das Rückschreiben vom Zollamt, die Bearbeiterin besteht auf den Einheitswertbescheid und gibt mir 3Wochen frist, die diese Woche ausläuft. Feiertags und Urlaubsbedingt habe ich erst diesen Montag im Finanzamt angerufen können wegen dem Einheitswertbescheid, habe dabei die Auskunft bekommen, es gäbe ein Abkommen mit dem Zollamt das die BG-bescheide ausreichend sind! Am Dienstag Urlaub genommen und ins Zollamt gefahren. Bei der bearbeitenden Dame vorstellig geworden, ich hatte flächenbezogene Bescheide der BG dabei, Betriebsnummer, Maschinenring- und WBV Mitgliedsnummern. Ebenso Übergabevertrag mit zusätzlicher Fläche (die allerdings verpachtet ist) Hofstellengröße und eingetragene Leibgedinge, die fast bis ins 18Jhd zurückgingen Die schlecht deutsch sprechende Dame hat mich erst einmal ins Achtung gestellt, was ich überhaupt von Ihr will, sie brauche den Einheitswertbescheid, alles andere interessiet sie nicht! Heute früher Feierabend gemacht, und ins Finanzamt gegengen. Dort habe ich wiederholt erfahren, dass es eine strikte Anweisung dafür gibt, den Einheitswertbescheid nich zur Weiterleitung an Dritte, (Zoll) auszugeben, Datenschutz!! alles andere sei Willkür der Sachbearbeiter!! Werde morgen beim Zollamtsleiter aufschlagen was nun Sache ist. MfG
Zuletzt geändert von holzjackl am Fr Jan 16, 2015 13:05, insgesamt 1-mal geändert.
18.09.2014 meinen 3. Schlepper mit grünem Kennzeichen angemeldet 26.09.2014 Bescheid über 101€ Kfz-Steuer vom Hauptzollamt Ulm erhalten 27.09.2014 Widerspruch mit BG-Bescheid und Einkommenssteuerbescheid aus Forstwirtschaft eingelegt 16.10.2014 neuen Bescheid mit Festsetzung 0€ "unter dem Vorbehalt der Nachprüfung" bekommen
Die Zollämter sind einfach noch nicht im Thema, wurden aber von anderen Behörden mit deren "besten Leuten" verstärkt um die neuen Aufgaben zu bewältigen.....
Gruß vom Westerwälder
Zuletzt geändert von Westerwälder am Fr Jan 16, 2015 21:13, insgesamt 2-mal geändert.
@ Holzjackel Wäre nett wenn du morgen das Ergebnis vom besuch beim Zollamtsleiter mitteilen könntest. Habe auch einen Brief bekommen worin sie unter anderem einen Einheitswertbescheid vordern. Gruß sml
das Problem beim Einheitswertbescheid besteht halt darin, laut Finanzbeamten, dass bei Grundstückskäufen oder -verkäufen, meist noch die Vorbesitzer mit auf dem Bescheid draufstehen. Das sei datenschutztechnisch höchst problematisch, was Interessiert die Sachbearbeiterin vom Zoll, bei Beantragung einer grünen Nummer, ob der "Huber Sepp" die 5Ha Zuckerrübengrund an mich verkauft hat oder nicht? Das hat doch mit der Sache nix zutun.
so nun war ich nochmals im Zollamt, eine andere Schachbearbeiterin, und mein Antrag wird nun bearbeitet. Ich habe nochmals gesagt, dass ich vom FA keine Einheitswertbescheinigung, wegen der Abgabe an Dritte (ZOLL), bekomme. Die Bearbeiterin sagte das im Moment alles recht schwierig sei und es viele Probleme gäbe, nun reichten ihr die Steuernummer vom FA und der BG- Nachweis.
Meiner Ansicht hat das FA bei der Ausgliederung der KFZ- Steuer an den Zoll die Einheitswertzahlen der Landwirte nicht weitergeben können, wegen sensiblen und persönlichen Dataten der Betriebe, und jetzt soll der Bürger dem Zoll beim Aufbau der Datenbanken helfen.
Bitte nicht falsch verstehen, jeder kann seine Einheitswertdaten für sich selbst anfordern und dann dem Zoll aushändigen, wann er will. Solltet Ihr aber sagen, ihr bräuchtet die Daten zur Weiterleitung an Dritte (Zoll), bekommt Ihr sie höchstwahrscheinlich nicht!