Hallo,
ich beschäftige mich gerade gedanklich mit dem Thema Grünlandumbruchverbot.
Z.B. habe ich ein Dauergrünland, diese Fläche ist soweit ich zurückdenken kann immer schon Grünland gewesen.
Da ist für mich die Situation eindeutig. Die geht nicht mehr weg, es sei denn ich ersetze die Fläche an anderer Stelle.
Aber wer kann mir bei folgenden Situation mal sagen, wie sich das mit dem Grünlandumbruchverbot verhält.
Fall 1:
Man verpachtet einen Acker für die Dauer von 10 Jahren. Der Pächter bestellt den Acker mit Gras. Was ist dann bei Pachtende?
Der Pächter muss die Fläche wieder im ordnungsgemäßen Zustand wie bei Pachtbeginn übergeben. Darf der Pächter zu Pachtende das Grünland umbrechen damit wieder Acker entsteht?
Fall 2:
Für den Bau einer Anlage fordert die Behörde für die Dauer der Betriebszeit (ca. 20 Jahre) eine Ausgleichsfläche. Die Behörde macht die Auflage Grünland anzulegen.
Wie ist das nach Ende der Betriebszeit, wenn nach ca. 20 Jahren die Anlage wieder entfernt wird? Darf dann das Grünland auch wieder entfernt werden?