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Kein Bremslicht??

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Kein Bremslicht??

Beitragvon Holgi1982 » Do Aug 12, 2010 23:49

Hallo allerseits.
Ich hab mich gestern daran gemacht unseren IHC 633 mal wieder TÜV Fit zu machen da ich mit dem auch mal wieder öfters auf die Strasse will.
Nun bin ich am Bremslicht gescheitert. Weder Extra Bremslampe noch ein Bremsschalter am Pedal.
Hat der Schlepper gar keine Bremsbeleuchtung?? Wie isn das dann beim TÜV??

Weil ansonnsten ist alles fit am Schlepper, restliche Beleuchtung funktioniert (incl. Warnblinker) Bremsen funktionieren. Lenkung ist Spielfrei, Lediglich der Scheibenwischermotor ist anscheinend dahin und die Scheibe ist aus dem Fensterrahmen gerutscht, aber das könnte die WQerkstatt in einem Atemzug mitmachen wenn der zum TÜV geht.

Achso nochwas, der Schlepper ist derzeit noch abgemeldet, wie ist denn die richtige Reihenfolge?
TÜV :arrow: Versicherung :arrow: Strassenverkehrsamt?
oder Versicherung :arrow: Strassenverkehrsamt :arrow: TÜV :arrow: Nochmal Strassenverkehrsamt? (anmelden geht nur MIT gültigem TÜV meine ich)

Mfg Holgi
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Re: Kein Bremslicht??

Beitragvon Schweinebauer94 » Fr Aug 13, 2010 3:19

bremslicht brauchste nich, denn wer bremst verliert! n8
[23:39:07] Wolff: wenn er zu klein ist, gleicht eine flinke zunge das aus
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Re: Kein Bremslicht??

Beitragvon fendt59 » Fr Aug 13, 2010 5:19

Kommt darauf an wie schnell der Traktor ist.Ich hatte ein altes Dieselross,der war mit 22 Km/h eingetragen,der benötigte kein Bremslicht.Ich glaube ab 25 km/h benötigt der Schlepper ein Bremslicht.
Wenn Du zum TÜV fährst,zuerst bei der Versicherung anrufen und sich eine Versicherungsnummer geben
lassen,dann direkter Weg TÜV,zurück und dann mit TÜV-Bericht und Versicherungsnummer zur Zulassung.
Power to the Bauer,mit Fendt
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Re: Kein Bremslicht??

Beitragvon Unimog 411 » Fr Aug 13, 2010 5:25

Hallo Holgi,

welches BJ und bbH hat denn der Schlepper?

Für Bremslichter ist der §53 StVZO anzuwenden, aber es gibt noch §72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen StVZO:
StVZO §72 hat geschrieben:§ 53 Abs. 2 Satz 1 (Bremsleuchten an Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h sowie an anderen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und ihren Anhängern)
tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge.

Wann also Dein IHC vor den 1.01.88 erstmalig zugelassen wurde und max. 25 km/h bbH hat braucht er keine.
Dann gibt es noch die Möglichkeit, dass die Blinkleuchten als Bremsleucht funktionieren.

Zur Zulassung:
normaler Weise sind Fahrten in Rahmen der Zulassung auch ohne Anmeldung möglich (brauchen aber ein Kennzeichen, das von der Zul.-Stelle erteil worden ist -- leider machen das nicht alle Zul-Stellen.
a) Zul.-Stelle fragen, ob es geht, dann Versicherung: Zul.-Stelle (Kennzeichen zuteilen) - HU (Werkstatt) - Zul.-Stelle (anmelden)
b) Traktor mit Kurzkennzeichen: Versicherung - Zul.-Stelle (Kurz-KZ) - HU - Zul.Stelle (anmelden)
c) Traktor auf Anhänger: HU - Versicherung - Zul.-Stelle

Also diese 3 Möglichkeiten bestehen - leider in Kurzform, da ich zur Arbeit muss

Gruss
Lutz
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Re: Kein Bremslicht??

Beitragvon Miststreuer » Fr Aug 13, 2010 7:48

Ältere Schlepper hatten kein Bremslicht, bzw. die Blinker waren gleichzeitig Bremslicht.
Näheres dazu hat mein Vorredner ja schon gesagt.

Wir haben zuhause auch einen Deutz D40 ohne Bremslicht .... und das liegt nicht nur an den schlechten Bremsen :mrgreen:

Wie die richtige Reihenfolge ist kann ich dir aus dem Stehgreif nicht sagen, aber informiere dich mal ob nicht evtl. eine Vollabnahme fällig ist....das kann unter Umständen unangenehmer sein.
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Re: Kein Bremslicht??

Beitragvon countryman » Fr Aug 13, 2010 7:56

zuerst zum TÜV!
evtl. sind Kurzzeitkennzeichen erforderlich um dorthin zu kommen.
Allerdings ist seit einiger Zeit kein besonderes Gutachten mehr erforderlich, egal wie lange abgemeldet war. Also kannst du auch zu DEKRA, GTÜ usw fahren...wenn dann eine Autowerkstatt im Dorf ist, so wie bei mir, musst du halt selber wissen wie du dorthin kommst...
Der alte Brief ist vorhanden?
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Re: Kein Bremslicht??

Beitragvon cherokeexj » Fr Aug 13, 2010 8:04

hi holgi....

habe eben nachgeschaut unsere 633 hat auch keine einrichtung für bremslicht....und beim tüv brauchst du das auch nicht....die alteren schlepper haben das doch alle nicht.....

greetz

sascha
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Re: Kein Bremslicht??

Beitragvon GüldnerG50 » Fr Aug 13, 2010 10:03

Hallo.

Du brauchst bis 24km/h kein Bremslicht. Ab eingetragenen 25km/h braucht man eins. Es ist egal, wie alt der Schlepper ist. Sogar mein Güldner von 1963 hat ein Bremslicht, obwohl der nur 19km/h läuft, aber es gab ja noch nen Schnelläufer der lief 28, daher Einheitskabelbaum..... Unser IHC 533 is nur mit 24 eingetragen, läuft aber laut Tacho vom 309er 29km/h.... Der Deutz äuft vllt. mit Rückenwind bergab 25, aber der hat ein Bremslicht....

Reihenfolge:

Erst zum Tüv, brauchts mW. kein Kennzeichen, wenn du NUR zum Tüv fährst.....

Dann brauchst so nen Wisch von der Versicherung, dass die Möhre auch versichert ist, und wenn nicht dein Name auf dem Wisch steht als "Versicherungsnehmer" oder du jemand anderern zur Zulassungsstelle schickst, brauchst noch ne Vollmacht

Dann gehts zum Landratsamt/Zulassungsstelle.....

Schreiben vom Tüv mitnehmen, dass der IHC bestanden hat, Vollmacht von der Versicherung, nen Nachmittag Zeit und wenn du neue Nummerschilder willst, kosten die auch nommal 30€.... Braucht man nen neuen Brief und Schein, wie ich mit'm Güldner kann man mal noch nen Hunni dazurechnen.....


Gruß

Flo

PS: Viel Spaß mit dem IHC.....
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Re: Kein Bremslicht??

Beitragvon cherokeexj » Fr Aug 13, 2010 10:18

das man keine schilder braucht ist falsch....du muss endweder rote oder kurzzeitschilder haben...ich hatte das auch vor mit versicherungskarte bin mit dem MAN da hin auf dem tieflader und was kann...holen sie sich bitte schilder denn sonst durfen wir den schelpper nicht bewegen....also rot oder kurze...
cherokeexj
 
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Re: Kein Bremslicht??

Beitragvon Holgi1982 » Fr Aug 13, 2010 13:15

Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Der Schlepper ist Bj. 75 und ist mit 25Km/h eingetragen.

Der letzte TÜV Termin war vor 4 Jahren meine ich, also noch nicht sooo lange her.
Der Brief und der Letzte KFZ Schein sind noch vorhanden
und die Werkstatt wo ich TÜVen will ist im Nachbarort und kann uns auch mit roten Schildern aushelfen.

Wegen dem Bremslicht sind ja nun verschiedene Meinungen aufgetaucht, aber laut der Mehrzahl scheint es nicht nötig zu sein. Dann will ich mal das beste Hoffen.

Mfg Holgi
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Re: Kein Bremslicht??

Beitragvon Unimog 411 » Fr Aug 13, 2010 16:50

Hallo Holgi,

an der Möglichkeit mit den Roten Kennzeichnen von der Werkstatt habe ich heute morgen garnicht gedacht. Ist in Deinen Fall wohl die beste und günstigste Lösung.

Und mit den Bremslichter ist die Sache ja auch eindeutig durch den §72 StVZO geregelt
<<...mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h...>>
"von nicht mehr als" bedeutet einschliesslich 25 km/h!

<<...tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge...>>
wichtig hierbei ist nicht das Baujahr, sondern vielmehr der Tag der erstmaligen Zulassung.

Viel erfolgt bei der HU und anschliessenden Zulassung

Lutz
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Re: Kein Bremslicht??

Beitragvon Tobi2005 » Fr Aug 13, 2010 18:15

Hallo,

der IHC 633 Baujahr 75 hat definitiv kein Bremslicht!
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Re: Kein Bremslicht??

Beitragvon GüldnerG50 » Fr Aug 13, 2010 18:37

Hallo.,

Ja, aus bereits zigfach genannten Gründen...


Gruß

Flo
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