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Ladungssicherung wäre billiger gewesen

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Ladungssicherung wäre billiger gewesen

Beitragvon Obsti » So Mär 10, 2013 18:56

Ein ortsfremder Winzer hat letztes Jahr bei einem örtlichen Lohnfüller Wein abfüllen lassen.
Auf dem Rückweg ist er mit seinem Traktor und Anhänger zu schnell in einen Kreisel gefahren wobei ihm seine ungesicherte Ladung verrutschte ( 3 Gitterboxen ) und der Anhänger umkippte.
Zur gleichen Zeit kam ihm eine Polizeistreife entgegen die den Vorfall beobachtet hatte.
Die Beamten benachrichtigten die Feuerwehr und den Bauhof zum Reinigen der Strasse und des Gehwegs sowie
der angrenzenden Pflanzbeete.
Der Vorfall wurde zur Anzeige gebracht.
Der zuständige Richter unterstellte dem Winzer vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr, da er seine Ladung nicht gesichert hatte.
Der Winzer wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Seine Versicherung lehnt nun die Schadensregulierung ab weil er vorsätzlich gehandelt hat.
Ich denke zwei Spanngurte wären billiger gewesen.
Solche verantwortungslose Zeitgenossen gehören aus dem Verkehr gezogen.


Gruß Obsti
Probleme sind vom Kopf erdacht.
Er hat auch immer die Lösung dafür.
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Re: Ladungssicherung wäre billiger gewesen

Beitragvon HL1937 » So Mär 10, 2013 19:41

Obsti.......Vielen andern Bauern gehört auch der Führerschein entzogen. :klug:
Früher war alles besser.
Gott schütze unsere Fluren, vor Merkel, den Grünen und anderen Kulturen.

Es wünsch mir einer was er will, es geb´ihm Gott zehnmal soviel.
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Re: Ladungssicherung wäre billiger gewesen

Beitragvon Obsti » Di Mär 12, 2013 17:07

Ich habe heute mit meinem Versicherungsmakler über das Thema ungesicherte Ladung und Versicherungsschutz gesprochen und folgende Antwort erhalten : Bei nicht gesicherter Ladung besteht generell kein Versicherungsschutz weil das Vorsatz ist.
Im Schadensfall tritt die Versicherung gegenüber dem Geschädigten in Vorlage und holt sich anschließend das Geld wieder vom Versicherten zurück (Regreß).
Also immer schön die Ladung sichern.


Gruß Obsti
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Re: Ladungssicherung wäre billiger gewesen

Beitragvon Jangoben » Di Mär 12, 2013 17:10

Im beschriebenen Fall gab es ja keine Personen Schäden.... bedenkt man was dann los gewesen wäre....

Ladung gehört gesichert, ein Unfall im ganzen leben kostet mehr Zeit, Nerven, Geld und Risiko als ein leben lang Spanngurte benutzen....
Es scheitert doch meist am inneren Schweinehund denke ich... und dem Motto: Hat immer gut gegangen.....

Gruß Jango
Immer locker durch die Hose atmen!
Fehlende Leistung wird leider durch Wahnsinn ersetzt ....
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Re: Ladungssicherung wäre billiger gewesen

Beitragvon Obsti » Di Mär 12, 2013 18:02

Hallo Jangoben
ich kann dir nur zustimmen.
Wenn ich bei uns auf dem Großmarkt Leergut lade unterschreibe ich auf dem Lieferschein folgende Verpflichtung :
Das abholende Fahrzeug ist für diesen Transport geeignet und mit allem Notwendigen zur Ladungssicherung ausgestattet.
Die Ladungssicherung wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Komme ich dieser Verpflichtung nicht nach wird das Leergut wieder abgeladen oder man muß eine Verweigerungserklärung unterschreiben um den Verlader aus der Verantwortung zu nehmen.
Viele wissen überhaupt nicht , dass der Verlader bei nicht ordnungsgemäßer Ladungssicherung mit in die
Haftung genommen wird.

Gruß Obsti
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Re: Ladungssicherung wäre billiger gewesen

Beitragvon togra » Di Mär 12, 2013 18:22

Sicherlich völlig richtig, das Ladung zu sichern ist.
Leider nur sind die Vorschriften diesbezüglich einerseits so umfangreich dass der normale Mensch kaum durchblickt, andererseits ist mit dem Gummiparagrafen dass Ladung so zu sichern ist, dass sie nicht herunterfallen, verrutschen oder sonstwie Jemanden oder eine Sache gefährden kann schon alles gesagt.
Dieses führt beim "ehrlichen Teil" zu erheblicher Unsicherheit.
Es scheint mir unmöglich, mit einem beladenen Fahrzeug einer Kontrolle standzuhalten, ohne nicht mindestens die obligatorischen 15 € dazulassen.
Da wird immer was gefunden, meiner Meinung nach grenzt das sehr oft an Willkür.

2 Beispiele:
- Bei meinem leeren Bagger-Transportanhänger musste ich nach erfolgtem Baggertransport abends um kurz vor 11 auf einem kleinen Autobahnparkplatz die besenrein gefegte Ladefläche feucht abwischen :o , es könnte sonst Staub heruntergeweht werden, der anderen die Sicht nimmt :lol:
15 € Durfte ich trotzdem löhnen.
- Bekannter von mir hat eine Schaufel und einen Besen auf der Ladefläche seines Sprinters, mehr nicht. Darüber ein zugelassenes Ladungssicherungsnetz ordnungsgemäß gespannt.
So nicht erlaubt, auch mit Spanngurten nicht, könnte raus rutschen :shock: Musste für fast 1000€ eine geschlossene Kiste kaufen und diese von einem Fachbetrieb für 250€ montieren lassen, sonst hätte er nur noch Schüttgüter transportieren dürfen :shock: :shock:
Laut Aussage ist er mit den "obligatorischen 15" noch gut bei weggekommen... n8

Ich bin nur mal gespannt, wann die Versicherungen auf diesen Willkürzug aufspringen und sich dann wegen solocher Lächerlichkeiten von allem "Freikaufen".

Ladungssicherung in jedem Fall, aber so geht's auch nicht.
Mir kommt jedesmal die Kotze hoch, wenn ich über einen Stunde meine Ladung (die eben nur sehr selten die optimale "Würfelform" hat) nach bestem Gewissen gesichert habe, dann wie eh und je die obligatorischen 15 abdrücken muss, weil einer der Spanngurte am aufgewickelten Teil nach der Ratsche (der die Ladung überhaupt nicht sichert) eine 0,5mm tiefe Ausfransung hat und mir dann ein Paar Minuten später der völlig ungesicherte, dafür aber in Höhe, Breite und Gewicht überladene 25km/h-Ballenwagen hinter Papa's 60Km/h-Vario in der Kurve entgegenschaukelt... :regen:
Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dümmere ist...
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Re: Ladungssicherung wäre billiger gewesen

Beitragvon Dex509 » So Mär 24, 2013 19:49

War erst vor kurzem auf einem Vortrag zum Thema Ladungssicherung und Verkehrssicherheit in der Landwirtschaft, was die (Polizei) da so alles erzählt hat zur Ladungsicherung, aber da kann man wenigstens was tun (Gurte, Netz,.....), viel besser ist da das Thema Sichtbehinderung durch Frontanbaugeräte (Laubschneider, Hefter, Entlauber). Schon der Masten von den Geräten reicht aus um die Sicht des Fahrers so zu behindern das zum Fahren auf der Straße (auch das Wenden auf den [Feld]Wegen, sofern diese nicht durch eine Schranke abgesperrt sind und dann somit nur für einen bestimmten Personenkreis zugängig sind) eine Sondergehnemigung vom RP notwendig ist! Eine Sondergehnemigung wird aber vom RP (in B-W auf jeden Fall nicht!) nicht erteilt, da der Schlepper ja auch ohne Frontanbaugerät fahren kann, somit also keine bauartbedingte Einschränkung vorliegt. Auf die Frage wie man das regeln soll kam die Antwort: Auf den Straßen den Schlepper auf einem Tieflader transportieren und beim Wenden einen Einweiser hinzuziehen! Wird man auf der Straße erwischt, wird das Fahrzeug beschlagnahmt, ein Gutachten zu Kosten vom Halter beim TÜV/DEKRA erstellt und dann das Strafmaß ermittelt. Auf Nachfrage bei den Herstellern kommt die Antwort: Wir sind der Meinung das man auf der Straße fahren darf!
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