Ein ortsfremder Winzer hat letztes Jahr bei einem örtlichen Lohnfüller Wein abfüllen lassen.
Auf dem Rückweg ist er mit seinem Traktor und Anhänger zu schnell in einen Kreisel gefahren wobei ihm seine ungesicherte Ladung verrutschte ( 3 Gitterboxen ) und der Anhänger umkippte.
Zur gleichen Zeit kam ihm eine Polizeistreife entgegen die den Vorfall beobachtet hatte.
Die Beamten benachrichtigten die Feuerwehr und den Bauhof zum Reinigen der Strasse und des Gehwegs sowie
der angrenzenden Pflanzbeete.
Der Vorfall wurde zur Anzeige gebracht.
Der zuständige Richter unterstellte dem Winzer vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr, da er seine Ladung nicht gesichert hatte.
Der Winzer wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Seine Versicherung lehnt nun die Schadensregulierung ab weil er vorsätzlich gehandelt hat.
Ich denke zwei Spanngurte wären billiger gewesen.
Solche verantwortungslose Zeitgenossen gehören aus dem Verkehr gezogen.
Gruß Obsti


