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Landwirt Nebenerwerb: Flächengrenzen

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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Landwirt Nebenerwerb: Flächengrenzen

Beitragvon dgreiwe » Do Jul 07, 2011 21:18

Hallo,

ich bewirtschafte im Nebenerwerb einen kleinen Hof (Pferde). Mir schwirrt im Kopf irgendeine Grenze herum unter der man als Nebenerwerbslandwirt bleiben musste wenn man nicht in der Alterskasse pflichtversichert werden möchte, ich meine das waren 5HA die aber jetzt erhöht wurden.

Oder schmeiss ich da was durcheinander?

Kurzum, aktuell habe ich ca. 4 ha Wiese, eine Fläche ist verpachtet. Diese Fläche würde ich gerne wieder selbst bewirtschaften, insgesamt währen das dann knapp über 8 ha.

Was gibt es als Nebenerwerbslandwirt für Grenzen/Stolperfallen auf die ich achten muss?

Danke für eure Tipps!
dgreiwe
 
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Re: Landwirt Nebenerwerb: Flächengrenzen

Beitragvon aldersbach » Fr Jul 08, 2011 8:48

Die Flächengrenzen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Da schaust Du am besten auf der Homepage der LAK Deines Bundeslandes.
Wenn Dein außerlandwirtschaftliches Einkommen hoch genug ist kannst Du Dich jederzeit befreien lassen.
http://www.lsv.de/fob/07mitgliedschaft/ ... index.html
Aber pass auf: Falls Du verheiratet bist dann kann Deine Frau beitragspflichtig werden wenn Sie die Befreiungsvoraussetzungen nicht erfüllt und den Antrag auf Befreiung nicht rechtzeitig stellt.
aldersbach
 
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Re: Landwirt Nebenerwerb: Flächengrenzen

Beitragvon julius » Fr Jul 08, 2011 21:08

Da würde bei der Kasse fragen.
julius
 
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Re: Landwirt Nebenerwerb: Flächengrenzen

Beitragvon Zement » Sa Jul 09, 2011 17:49

Als Nebenerwerbslandwirt kannst du dich aus der Alterskasse befreien lassen , egal wieviel ha du hast .

Mit der ha Zahl ist das so , wenn du in die Lkk möchtest , dann mußt du 6 ha vorweisen können ,eine Pflicht dann auch auch in der Alterskasse beizutreten besteht nicht.

Mfg
Zement
Olli der Astroturfing
https://www.youtube.com/watch?v=UTPS14A37_s
Zement
 
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Re: Landwirt Nebenerwerb: Flächengrenzen

Beitragvon aldersbach » So Jul 10, 2011 9:34

Zement hat geschrieben:Als Nebenerwerbslandwirt kannst du dich aus der Alterskasse befreien lassen , egal wieviel ha du hast . Zement


Die Befreiung ist ausschließlich davon abhängig ob das außerlandwirtschaftliche Einkommen hoch genug ist. Von nichts anderem.

Zement hat geschrieben:Mit der ha Zahl ist das so , wenn du in die Lkk möchtest , dann mußt du 6 ha vorweisen können ,eine Pflicht dann auch auch in der Alterskasse beizutreten besteht nicht. Zement


Wo bitte steht das? Die Mindestflächen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Bei der LAK Franken/Obb. sind es z. B. 8 ha. http://www.lsv.de/fob/07mitgliedschaft/ ... index.html

Seid bitte so nett und schreibt zu diesem ernsten Thema nicht irgendwas das ihr meint es sei halt so. Bei diesem Thema geht es für viele Nebenerwerbler um richtig viel Geld und ein falscher Rat kann hier für den TE richtig teuer werden.
aldersbach
 
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Re: Landwirt Nebenerwerb: Flächengrenzen

Beitragvon CarpeDiem » So Jul 10, 2011 10:04

@aldersbach, dein Hinweis ist schon richtig und auch voll angebracht. Es ist fast müssig auf solche Threads zu antworten, da doch viele Halbwahrheiten unters Volk geschleudert werden. Aber bei der LKK = Krankenkasse, liegen die Vorgänge doch etwas diffiziler als du das schilderst.

Ist der Lw gleichzeitig AN dann treten zwei Pflichtversicherungsverhältnisse nebeneinander. In der Regel wird dem mit dem höheren Erwerbseinkommen gefolgt, das ist in aller Regel der normale AN. Sollte es einmal umgekehrt sein, dann muss man davon ausgehen, dass kein "normaler Arbeitgeber" die LKK als alleinige Krankenversicherung akzeptiert. Der Grund ist ganz einfach, da dort kein Krankengeld gezahlt wird, wenn die Lohnfortzahlung ausläuft.

Noch weitaus schwieriger sind die Verhältnisse, wenn ein AN über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, also nur freiwillig in der "normalen KK" ist, aber als Lw Pflichtversicherung gegeben ist. Das wäre ein eigenes Thema, das aber hier wohl niemand interessiert.
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Re: Landwirt Nebenerwerb: Flächengrenzen

Beitragvon aldersbach » So Jul 10, 2011 14:19

CarpeDiem hat geschrieben:@aldersbach, dein Hinweis ist schon richtig und auch voll angebracht. Aber bei der LKK = Krankenkasse, liegen die Vorgänge doch etwas diffiziler als du das schilderst.

Die Frage des TE zielte aber auf die LAK
dgreiwe hat geschrieben:wenn man nicht in der Alterskasse pflichtversichert werden möchte

und da ist die Situation so wie ich es geschildert habe.
aldersbach
 
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