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Lkw Führerschein(e) neue Vorschriften

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Lkw Führerschein(e) neue Vorschriften

Beitragvon Jet 3 » So Feb 27, 2011 18:28

Hallo alle zusammen ,es gibt ja jetzt neu Vorschriften zum Lkw Führerschein(e).Ich hab noch den alten ,Klasse zwei hies der damals noch ,hab den beruflich bis jetzt auch nur wenige male früher gebraucht.
Jetzt soll es ja da so eine neue Vorschrift geben das der Inhaber des Scheines jährlich mindestens an einer so Schulung teilnehmen muss,es gibt 5 verschiedene Schulungen (Landungssicherung....ect,benehmen beim Kunden und was weis ich ).
Wer die fünf Schulungen ,je ein Samstag eine kostet ca.80 Euro nicht bis 2014 durch hat und dann nicht jährlich wieder an einer teilnimmt ,für den verfällt der LKW Schein oder heute gibt es ja verschiedene Scheine.
Er verfällt für gewerbliche Fahren ,nicht für private .In wie weit die Landwirtschaft davon betroffen ist weis ich nicht ,wist Ihr da mehr?
Beruflich brauch ich den nicht ,wies in Zukunft für die grossen schnellen Traktoren aussieht ,z.B fahren beim LU,oder im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb ?
Wohl oder übel werd ich wohl an den Schulungen teilnehmen müssen ,wie wollt Ihr das in Zukunft handhaben ?
Jet 3
 
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Re: Lkw Führerschein(e) neue Vorschriften

Beitragvon amwald 51 » So Feb 27, 2011 19:55

servus mitanand
Jet 3 hat geschrieben:Hallo alle zusammen ,es gibt ja jetzt neu Vorschriften zum Lkw Führerschein(e).
Jetzt soll es ja da so eine neue Vorschrift geben das der Inhaber des Scheines jährlich mindestens an einer so Schulung teilnehmen muss,es gibt 5 verschiedene Schulungen (Landungssicherung....ect,benehmen beim Kunden und was weis ich ).Wer die fünf Schulungen ,je ein Samstag eine kostet ca.80 Euro nicht bis 2014 durch hat und dann nicht jährlich wieder an einer teilnimmt ,für den verfällt der LKW Schein oder heute gibt es ja verschiedene Scheine.

... jedes jahr muß die schulung "frage und antwortspiel mit den bemützten" nachgewiesen werden :mrgreen: :mrgreen: :gewitter: :gewitter: :gewitter:
grüße vom alpenrand
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Re: Lkw Führerschein(e) neue Vorschriften

Beitragvon kimba1809 » So Feb 27, 2011 20:22

Hallo

als Besitzer des alten 2. Führerscheins hast du erst einaml Bestandsschutz bist 2014, d.h. bist dahin kannst du mit deinem Führerschein gewerbliche Transporte ausführen ohne die Sonderschulung zu haben. Danach gilt bei dir das du die Schulung benötigst, allerdings mußt du nicht jedes Jahr eine Schulung machen sondern du machst 5 Schulungen und bekommt für 5 Jahre die Möglichkeit gewerbliche Trnsporte durchzuführen. Ob du die Schulungen in einer Woche machst (bieten Fahrschulen an) oder jedes Jahr eine ist dir überlassen.

Was aber wichtiger ist für dich ist : Brauchst du den Führerschein für gerwerbliche Transporte??????
Folgende Fahrten fallen nicht darunter:
- mit Feuerwehrfahrzeuge
- wenn der LKW nicht zum Transport genutzt wird sondern ein Arbeitsfahrzeug ist, z.B. LKW mit Betonpumpe oder LKW mit Kran für Dachdeckerarbeiten
- landwirtschaftliche Transporte, hier auch z.B. Getreidetransport oder Rübentransport wenn dies als Nachbrschaftshilfe geleistet wird.

Eine pauschale Aussage wann man ein gewerbliche Fahrt macht und wann nicht ist schlecht möglich. Hierzu ein Beispiel: Der Transport von Biogasmais zur Biogasanlage ist gewerblich wenn der Betreiber der Auftraggeber ist. Transpotiert der Landwirt im eigen Auftrag aber den Mais selber zur Biogasanlage ist dies nicht gewerblich.
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Re: Lkw Führerschein(e) neue Vorschriften

Beitragvon Jet 3 » So Feb 27, 2011 20:57

Danke Kimba das war erst mal aufschlussreich.Also verfällt der Schein nicht wirklich.Auch nach 2014 nicht ?Ich müsste nur dann wenn ich eine Tätigkeit als "gewerblicher Fahrer" aufnehmen möchte erst die Schulungen absolvieren ?
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Re: Lkw Führerschein(e) neue Vorschriften

Beitragvon kimba1809 » So Feb 27, 2011 21:22

Jet 3 hat geschrieben:Danke Kimba das war erst mal aufschlussreich.Also verfällt der Schein nicht wirklich.Auch nach 2014 nicht ?Ich müsste nur dann wenn ich eine Tätigkeit als "gewerblicher Fahrer" aufnehmen möchte erst die Schulungen absolvieren ?


Richtig, allerdings muss nach dem 50. Geburtstag ein ärztlichen Gutachen vorgelegt werden und der Führerschein wird dann für 5 Jahre verlängert. Es gibt dann den neuen Kartenführerschein. Wenn die 5 jahre um sind dann wieder ein Gutachen und es gibt witere 5 jahre, das geht solang weiter wie man will bzw. der Doktor es für gut befindet :D
Bei dieser Umschreibung wird manchmal die Weiterbildung gefordert, das ist aber nur unwissenheit des Sachbearbeiters. Wir sich aber mit der Zeit geben wenn die alle richtig geschult sind.
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Re: Lkw Führerschein(e) neue Vorschriften

Beitragvon h-360 » So Feb 27, 2011 21:23

Dachte wenn du deinen Ausweiss ablauffen lässt, musst du danach erst wieder eine ausführliche Prüfung machen um diese Schikanierkurse zu absolvieren dürfen?
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Re: Lkw Führerschein(e) neue Vorschriften

Beitragvon kimba1809 » So Feb 27, 2011 21:29

h-360 hat geschrieben:Dachte wenn du deinen Ausweiss ablauffen lässt, musst du danach erst wieder eine ausführliche Prüfung machen um diese Schikanierkurse zu absolvieren dürfen?


Wenn der LKW-Führerscheinlänger als 2Jahre abgelaufen ist verfällt er, allerdings nur die LKW-Klassen, mit dem PKW knn man weiterfahren, auch der Führerschein Klasse T bleibt erhalten. Also rechzeitig für verlänergung sorgen, gerade wenn man jung ist, denn wer den neuen Führerschein schon gemacht hat muß bereits nach den ersten fünf Jahren zum Doktor und dannregelmäßig den Führerschein verlängern lassen.
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Re: Lkw Führerschein(e) neue Vorschriften

Beitragvon Unimog 411 » So Feb 27, 2011 22:48

Hallo kimba1809,

die 2-Jahres-Frist wurde bereits zum 29.10.08 gekänzelt. Die entsprechenden Fahrerlaubnise werden zwar ungültig aber verfallen nicht so einfach. In begründeten Fällen kann die FSSt. aber eine erneute Prüfung verlangen.

@alle
zum Thema "Lkw Führerschein(e) neue Vorschriften"
Naja neu ist die ganze Sache nicht, weil das entsprechende Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) bereits am 1.10.2006 in Kraft getreten ist.
Für Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken benötigt man eine Grundqualifikation und danach alle 5 Jahre eine Weiterbildung und betrifft die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
Es gibt aber einen Besitzstand für Altinhaber der Klasse 2 und der Klassen C1, C1E, C und CE, die vor dem 10. September 2009 erteilt worden ist. Hier braucht keine Grundqualifikation gemacht werden. (D-Klassen waren ein Jahr früher fällig)

Gruss
Lutz
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Re: Lkw Führerschein(e) neue Vorschriften

Beitragvon Holgi1982 » Mo Feb 28, 2011 15:53

Deswegen hab ich den auch noch schnell gemacht bevor die neuen Regelungen kamen. :mrgreen: Hat mich zwar auch 3500 teuronen gekostet,aber seitdem kostet der CE Schein soweit ich weiss nochmal 3500 mehr wenn man gewerblich fahren will. Sprich soweit ich weiss muss man noch Zusatzkurse belegen zur Normalen Fahrschule, oder so ähnlich. Weiss jetzt gerade nicht mehr so genau wie das war. Für mich zählte dass ich ihn habe und fertig.
Ich muss ihn halt alle 5 Jahre verlängern mit Erste Hilfe Kurs, Augenarztgutachten usw.
Müsste mich da aber nochmal genau schlaulesen. Ist aber erst 2014 fällig.

Edith: Hab ebend auf meinem Führerschein neben der Klasse T, die Klasse S entdeckt, bzw da steht T/S Wasn das?? Für was steht denn das S ??
Vegetarisch ist Indianisch
und bedeutet "zu faul zum Jagen"
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Re: Lkw Führerschein(e) neue Vorschriften

Beitragvon WollF_JDL310 » Mo Feb 28, 2011 16:04

Klasse S
Kein Vorbesitz, (Einschluß: keine), ab 16 Jahre

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Keine Befristung der Besitzdauer

Quelle:
http://www.verkehrsportal.de/fuehrersch ... p#Klasse_S
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Re: Lkw Führerschein(e) neue Vorschriften

Beitragvon Holgi1982 » Mo Feb 28, 2011 16:08

Achsooo... Besten Dank :) :prost:
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Re: Lkw Führerschein(e) neue Vorschriften

Beitragvon amwald 51 » Mo Feb 28, 2011 16:20

servus mitanand
WollF_JDL310 hat geschrieben:Klasse S
Kein Vorbesitz, (Einschluß: keine), ab 16 Jahre
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Keine Befristung der Besitzdauer
http://www.verkehrsportal.de/fuehrersch ... p#Klasse_S

@Holgi 1982
... du bist also schon berechtigt, mit dem elektrisch betriebenen rollator am straßenverkehr teilzunehmen >>> wer hat dafür schon so rechtzeitig vorgesorgt??? :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
grüße vom alpenrand
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Re: Lkw Führerschein(e) neue Vorschriften

Beitragvon Holgi1982 » Mo Feb 28, 2011 16:25

Tja so ist das, muss mich doch schon so langsam aufs hohe Alter vorbereiten :lol:
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Re: Lkw Führerschein(e) neue Vorschriften

Beitragvon siss28 » Fr Aug 30, 2013 10:20

Hallo, was sind das für 5 Prüfungen ? Da ich erst vor drei Wochen einen Erstehilfekurs für bzw. Mit der Feuerwehr gemacht habe - gilt so etwas auch ? Denn dann würde ich versuchen die Weiterbildung demnächst (2014) zu beginnen wenn der Kurs schon eine Prüfung abdeckt.
Danke
MfG

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