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MF135 - Hilfe bei Bremslicht

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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MF135 - Hilfe bei Bremslicht

Beitragvon de_lupo » Di Sep 09, 2008 19:54

Hallo,

eigentlich wollte ich heute zum TÜV, eigentlich :twisted:

Ich habe alles kontrolliert es fkt. alles bis auf die beiden Bremsleuchten.

Also dann mal den Fehler finden, war auch schnell getan, am Bremszugschalter war das Kabel gerissen.

Fehler behoben, allerdings ohne Wirkung. :(

Dann mal weiter den Fehler suchen, hier gemessen da geprüft ...
Zu guter letzt bin ich über den Stromlaufplan gestolpert, da steht Blink/Bremsleuchte. Ist das beides in einem?

Die Leuchten habe allerdings nur 2 Leuchtmittel, einmal Blinker und einmal Standleuchte/Rücklicht.

Die Dinger scheinen Uralt zu sein, also denke ich noch Original. Aber was soll da beim Bremsen leuchten????

Wert hat einen Rat für mich? Evtl. MF133

Gruß Christian

P.S: Anbei der Stromlaufplan und die Rücklichter.
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Beitragvon 2810 » Di Sep 09, 2008 20:19

hallo , das ist noch die Ausführung von vor 45 Jahren.
Wenn Du blinkst und trittst auf die Bremse , dann leuchtet nur auf der nicht gebrauchten Seite das gelbe Licht (signalisiert "Bremse") ,die andere Seite blinkt . Vorne am Fahrzeug ist alles normal.
Man hat damals Zweikammer-Leuchten verbaut , zudem ist Deine Steckdose noch 5-polig (im Plan !!) Da geht gar nicht mehr.

MfG 2810
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Beitragvon gandi » Di Sep 09, 2008 20:20

Lupo,

ganz klar: leuchten müssen die Blinker, wenn du bremst! Ist eigentl. gar nicht so selten, ich kenn diese Schaltung zumindest von vielen alten Kippern. Bremst und blinkst du gleichzeitig, schauts aus wie bei manchen Ami-Kisten, da blinkt quasi auch das ganze Bremslicht ... wichtig dabei, dass du mal ein Brems-Signal in den Blink-Schalter hast (war ja gerissen, sollte funken), der unterbricht dann bei Bedarf und das jeweilige Lamperl blinkt ...

Funktioniert denn der Blinker einwandfrei? Hat die Anhänger-Dose irgendein Problem? Die pfuscht oft mal rein ...

Geh morgen nochmal mitn Multimeter ran und in null komma nix ist das Prob behoben :-)

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Beitragvon Unimog 411 » Di Sep 09, 2008 20:35

Hallo Christian,

jo, das hatten früher die Fahrzeuge so, also kombinierte Brems-/Blinkleuchten. Ist auch noch so erlaubt (s. STVZO § 53 und § 72)!
Nur eine Warnblinkanlage müsste bei allen Fz. nachgerüstet werden und da wird die Schaltung schon schwieriger.
Die gelben Brems-/Blinkleuchten müssen dann so funktionieren, dass sie beim
-Warnblinken auf beiden Seiten blinken
-Blinken die eine Seite blink und die andere dauerleuchtet
-Bremsen beiden Seiten dauerleuchten

Voraussetzung hierfür ist ein Zweikreis-Blinkschalter, der diese Schaltung ermöglich.
Er bekommt einmal das Blinksignal vom Blinkgeber (49a) und über dem Anschluss 54F das vom Bremslichtgeber.
Abgänge sind L und R für vorne Links und Rechts, sowie L54 und R54 für die hinteren Brems-/Blinkleuchten.
Prüfe mal ob Dein MF so einen Blinkschalter hat.

Gruss Lutz
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Beitragvon de_lupo » Di Sep 09, 2008 20:36

Hallo 2810, Hallo Gandi,

Ich seh wieder Land :D , dachte schon ich spinne, aber wenn das so OK ist dann solls mir recht sein.

Was sagt hier eigentlich der TÜV dazu?

Wegen der Steckdose, die ist eine 7 Polige, das passt schon.
Der Blinker geht auch einwandfrei, also das müßte passen.

Mal schauen, wenn nicht melde ich mich nochmal.
Ich muss nur am Donnerstag den sch... TÜV bekommen, da ich den Schlepper noch zulassen muss.

Am Sonntag ist Schleppertreffen in Kronau :D da muss die ganze Familie hin 8) :P

Alla Euch mal Danke.

Gruß Christian
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Beitragvon de_lupo » Di Sep 09, 2008 20:44

Hallo Unimog 411,

ja so einen Warnblinkschalter habe ich, der funktioniert auch.

Aber danke für den Tipp, werde ich morgen mal prüfen.

Gruß Christian
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Beitragvon Unimog 411 » Di Sep 09, 2008 20:55

Hallo Christian,

ich weiss jetzt nicht, ob Du Dich nur "verschrieben" hast.

Wichtig ist der Zweikreis-Blinkschalter, natürlich gehört dann auch ein Warnblinkschalter dazu, der Zweikreis fähig ist.

Beim Warnblinkschalter gibt es zwei mir bekannte Ausführungen a) von Bosch und b) von Hella. Beide funktionieren etwas anders, werden also anders verdrahtet.

Gruss Lutz
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Beitragvon gandi » Di Sep 09, 2008 20:59

Hallo,

jetzt bin ich nochmal ins Grübeln gekommen ... wenn die Blinker funktionieren und so ein Warnblinkschalter vorhanden ist, wurde viell. mal die Bremsverkabelung auch neu gemacht ... mit einem extra Kabel zu den Blinkleuchten und zur AH-Dose (hat die wirklich 7 <belegte> Pins? Kommt da ein Bremssignal extra raus - siehe http://www.kfztech.de/kfztechnik/elo/anhaengersteckdose.htm) und einer Schaltung, dass die Blinker von der Bremse nicht "overruled" werden ...

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Beitragvon de_lupo » Di Sep 09, 2008 21:08

Hallo Gandi,

die Dose habe ich noch nicht geprüft.
Werde ich aber morgen machen.

Zur Not habe ich noch zwei drei Kammer Rückleuchten in der Garage die werde ich dann einfach anbauen.

Gruß und Vielen Dank

Christian
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Beitragvon Holder A55 » Di Sep 09, 2008 21:39

Moin

Wie schnell läuft (fährt) Dein MF denn?

Weil bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h braucht man gar keine Bremslichter.

Unser Holder B12 (bbH 19,6 km/h) hat zwar auch den Zugschalter und eigentlich auch Bremslichter eingebaut, sind aber komplett abgeklemmt, weil die immer kaputt gingen.

Wenn es geschwindigkeitsmäßig passt, würde das ja viel schneller gehen.

Gruß
Henning
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann.
Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Kurt Tucholsky (1890-1935)


:D seit über 14 Jahren im Landtreff :D
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Beitragvon de_lupo » Mi Sep 10, 2008 3:38

Hallo Henning,

ich habe mir mal die stvzo angeschaut, allerdings inde ich hierzu nichts.

Werde morgen früh gleich mal beim TÜV nachfragen, lt. Schein hat er nämlich eine BBH von 19 km/h das wäre ja ausreichend.

gruß

christian
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Beitragvon a2plusb2 » Mi Sep 10, 2008 4:03

Hallo, also rüste jetzt bitte nicht auf Dreikammer-Rückleuchten um, an den Schlepper gehören Zweikammerrückleuchten und dann muß das auch so bleiben, Du würdest ihn ja auch nicht grün lackieren, sondern rot. Die Leuchten die Du dran hast sind jahrzehnte bewährt und die gibt es auch für vorne als Begrenzungsleuchte mit weiß-gelbem Deckel. Die Rückleuchten sind schon sehr gut.

Fahre zum TÜV ohne Bremslicht, wegen eines fehlenden Bremslichtes an einem alten Schlepper hat sich noch niemand aufgeregt und die Anhängersteckdose wird normalerweise auch nicht geprüft. Schlimmstenfalls sind das geringe Mängel, aber führen anders als beim PKW nicht zur Wiedervorstellung. Ich habe das Kriterium vergessen, wann man Bremslicht braucht, es hing entweder mit Baujahr oder Geschwindigkeit zusammen, sag dann einfach beim TÜV, wenn das reklamiert wird (sonst nicht), Du dachtest das ist nicht vorgeschrieben und dann klärt er Dich auf. Aber wie gesagt, wahrscheinlich wird es nicht angesprochen.

Jens
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Beitragvon de_lupo » Mi Sep 10, 2008 7:06

Tach auch,

das hat mir keine Ruhe gelassen, heute früh den TÜV angerufen, der meinte JAWOHL das stimt.

Bei Schlepper unter 19 km/h ist es ein kann aber kein muss!

UAAAAAAAAAAAAAA ---> Der TYP von der Dekra ist so eine Pfeiffe, der meinte gestern, ne das sind gravierende Mängel. Da brauch ich garnicht anfangen zu prüfen :twisted: :twisted: :twisted: :twisted:

Naja immerhin wollte er die Gebühren garnicht haben :P

Ich Danke Gott für dieses Forum :lol:

Euch immer genug Diesel im Tank

Gruß Christian
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Beitragvon Unimog 411 » Mi Sep 10, 2008 21:45

a2plusb2 hat geschrieben:... Ich habe das Kriterium vergessen, wann man Bremslicht braucht, es hing entweder mit Baujahr oder Geschwindigkeit zusammen...


Hallo Jens,
es hang von beiden Sachen ab.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
(2) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlußleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Abs. 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigung eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung aufleuchten. Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlußleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten. Bremsleuchten sind nicht erforderlich an

Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,

Krankenfahrstühlen,

Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und

Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist.

Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten darf nicht tiefer als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1500 mm über der Fahrbahn liegen. An Fahrzeugen des Straßendienstes, die von öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten höher als 1500 mm über der Fahrbahn liegen. An Arbeitsmaschinen, Staplern und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1900 mm und, wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung diese Maßeß nicht zuläßt, nicht höher als 2100 mm über der Fahrbahn liegen. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen, höher als 1000 mm über der Fahrbahn liegenden, innen oder außen am Fahrzeug fest angebrachten Bremsleuchten ausgerüstet sein, die abweichend von Satz 6 auch höher als 1500 mm über der Fahrbahn angebracht sein dürfen. Sie müssen so weit wie möglich voneinander entfernt angebracht sein.


Also erstmal auch jeder Traktor und zwar rote Bremsleuten, wenn nicht
§72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen wäre:
( 2 ) Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
§ 53 Abs. 2 Satz 1 (Anzahl der Bremsleuchten)
An Fahrzeugen, die vor dem 1. Juli 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind, genügt eine Bremsleuchte.

§ 53 Abs. 2 Satz 1 (Bremsleuchten an Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h sowie an anderen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und ihren Anhängern)
tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge.

§ 53 Abs. 2 (Farbe des Bremslichts)
An Fahrzeugen, die vor dem 1. Januar 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind, sind

1. Bremsleuchten für gelbes Licht und

2. Bremsleuchten, die mit Blinkleuchten in einem Gerät vereinigt sind, und bei denen bei gleichzeitigem Bremsen und Einschalten einer Blinkleuchte nur eine der beiden Bremsleuchten brennt oder bei gleichzeitigem Bremsen und Einschalten des Warnblinklichts das Warnblinklicht die Funktion des Bremslichtes übernimmt,
weiterhin zulässig.


wobei der grün markierte Text so nicht mehr im § 53 steht :?:
ansonsten Erstzulassung 1.1.1988 und <= 25 km/h -> keine Bremslichter
Gruss Lutz
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Beitragvon Variokutscher » Do Sep 11, 2008 16:27

Also bei unserem 135er sind seit dem Tag der ersten Zulassung 2- Kammer Leuchten montiert. Die Zulassung war am 25 April 1962. Seit dem geht der Schlepper regelmäßig zum TÜV und hat auch schon etliche TÜV- Prüfer über sich ergehen lassen. Bis jetzt gab es noch keine Probleme, und die Plakete wurde jedes mal ohne Beanstandung zugeteilt. An die alten MF gehören 2 Kammerleuchten. Alles andere sieht sch... aus. Finde ich zumindest.
LG Variokutscher

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