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Neue EU Holzverordnung tritt in Kraft

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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22 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Neue EU Holzverordnung tritt in Kraft

Beitragvon skipper » So Feb 03, 2013 22:07

Hallo ,
seit heute gilt die neue EU Holzverordnung.Jetzt müßen wir lückenlos die Herkunft des Holzes nachweisen(gesamte Prozeßkette).Alles nur weil sie den illegalen Holzeinschlag verhindern wolln und ne "ABM" für Beamte suchen.Tja jetzt frag ich mich natürlich, wer hat die Buche die ich letzte Woche umgeschnitten hab vor ca. 70 Jahren gepflanzt,mein Großvater wars definitiv nicht?

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Re: Neue EU Holzverordnung tritt in Kraft

Beitragvon Brotzeit » So Feb 03, 2013 22:47

@skipper: Mein erster Gedanke war: Muss ich jeder EU-Verordnung hinterher hecheln und versuchen, sie zu erfüllen? Ich weiß ich bin nur ein kleiner Hobby-Holzer, der dann und wann etwas Starkholz zu verkaufen hat. Wenn mir dann einer komisch kommt, verschür ich das Zeug lieber im eigenen HV. Für einen Profi-Holzer wird's evlt. leider anders ausschauen.

Gruß
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Re: Neue EU Holzverordnung tritt in Kraft

Beitragvon Kormoran2 » So Feb 03, 2013 23:00

Ironie an:
Ist doch ganz einfach: Da geht demnächst der Holzfäller am Holzpolter entlang und schlägt mit einem Hammer (ähnlich dem alten Signierhammer) kleine Chips ins Holz. In diesem Chip ist dann alles enthalten und kann mit einem Lesegerät ausgelesen werden. Name des Großvaters, Name das Saatgutherstellers,Name des Waldbesitzers, Alter des Baumes, Koordinaten des Standplatzes des Baumes, Fälldatum, Codenummer des Spediteurs.
Und für alle diese Daten gibt es überall einen Haufen von Bürokräften, die alle diese Daten dem Chip eintrichtern bevor er an den Stamm geschlagen wird.

Ich sehe dann schon kommen, daß der Spediteur oder der Säger stundenlang mit dem Verarbeiten warten muß, weil mal wieder im Forstamt die PCs abgestürzt sind. Oder weil gerade Samstag ist und das Lesegerät noch nicht die neueste Software bekommen hat.
Ironie aus.

Waren das noch gute alte Zeiten.....
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Neue EU Holzverordnung tritt in Kraft

Beitragvon Kreidlerfahrer » Mo Feb 04, 2013 5:39

Ich denke das wird nicht so heiss gegessen wie es gekocht wird.
Jeder Betrieb der nach PEFC/FSC arbeitet wird hier auch in Zukunft arbeiten können.

Du hast leider keine Quelle oder Zitat genannt aber von so einer "Monster-Verordnung" habe ich noch nichts gehört.
Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, sprich, du kannst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht OpenSource, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.
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Re: Neue EU Holzverordnung tritt in Kraft

Beitragvon Falke » Mo Feb 04, 2013 9:52

Hier ein Link : http://www.lebensministerium.at/forst/e ... dnung.html

(ich wollte dazu ein Thema aufmachen, wenn es soweit ist - also in einem Monat. Oder ist schon der 3. März ? )

Adi
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Re: Neue EU Holzverordnung tritt in Kraft

Beitragvon meyer wie mueller » Mo Feb 04, 2013 10:22

Hallo

mit diesem Bürokratiemonster werden vor allem die Bauern zu kämpfen haben, die ein paar ha Wald haben und hin und wieder über die FBG ein paar Stämme Langholz oder Fixlängen vermarkten wollen. Die sind natürlich NICHT zertifiziert.
Auch den kleinen Sägern vor Ort wird mit dem Bürokratieaufwand der Garaus gemacht.
Illegaler Holzeinschlag kann vor allem dadurch bekämpft werden, dass dies IM WALD verhindert wird und nicht mit Herkunftsnachweisen, die in bestimmten Ländern "gekauft" werden können. Oder glaubt irgendjemand, dass in der russischen Taiga dadurch das Abholzen eingestellt wird. Das wird dann eben legalisiert, wenn man die richtigen Leute kennt. In manchen Ländern lässt sich alles kaufen.

Das ist wir mit dem illegalen Elfenbeinhandel. Mit der Freigabe des Elfenbeinhandels gab es plötzlich jede Menge legales Elfenbein aus Rhodesien .......... oder aus den staatlichen Lagern. Jedes Stück Elfenbein auf dem Markt ist über Nacht legal geworden. Aber wehe Deine Frau wird mit dem Elfenbeinanhänger von ihrer Oma vom Zoll auf dem Flughafen erwischt! Für dieses Elfenbeinschmuckstück gibt es kein Zertifikat.

Wieder mal ein EU-Blödsinn als ABM für Heerscharen EU-Beamte (knapp 5000 von denen verdienen mehr als der BRD-Bundeskanzler; kein Wunder dass Steinbrück den Kanzlerposten für unterbezahlt hält :wink: )

Gruß
MwM



Etwas Ähnliches haben sie sich mit der Meldepflicht für Hackerangriffe ausgedacht. Es gibt da beileibe keine Task Force, die die Hackerangriffe verfolgen wird. Nein, es werden Statistiken erstellt und Richtlinien für die Absicherung von Firmennetzwerken erarbeitet werden. Wer sich ungenügend gegen eine Hackerangriff abgesichert hat, wird strafrechtlich verfolgt werden.
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Re: Neue EU Holzverordnung tritt in Kraft

Beitragvon MF Atze » Mo Feb 04, 2013 11:07

Ob jetzt gut oder schlecht, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren, bringt eh nichts, da es beschlossen ist.
Für den Waldbauern, der über die FBG/WBV vermarktet, wird sich meiner Meinung nach nichts ändern, darüber waren wir eh schon zertifiziert.
Die FBG hat vermutlich etwas mehr Papierkram, was sich im EDV-Zeitalter denke ich auch im Rahmen halten wird.
Für den, der sein Holz an einem kleinen Säger vertickert, der dann wiederum "Dachlatten" an die Bauern im Dorf verkauft, wird sich durch den EU-Papiertiger wohl auch nichts ändern.
Wenn ich mir ansehen, was ich zwischenzeitlich alles bei mir auf der Arbeit als Kfz-Mechaniker dokumentieren muss, lache ich echt über so eine Verordnung.

Grüße aus Unterfranken
Das Wichtigste ist, nicht dumm zu sterben. Der Rest ergibt sich von alleine.
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Re: Neue EU Holzverordnung tritt in Kraft

Beitragvon Falke » So Mär 03, 2013 22:27

Zur Erinnerung : Die EU-Verordnung 995/2010 ist seit heute in Kraft !

Hier ein Link mit einem Formular zum downloaden :
http://www.waldverband.at/de/menu50/subartikel333/

Gruß
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Re: Neue EU Holzverordnung tritt in Kraft

Beitragvon Rick-der-Holzmacher » So Mär 03, 2013 22:48

Ok... Die passenden Unterlagen gibt's bei mir. :D Quatsch, jetzt mal ehrlich, das kann man nicht nachweisen. Wer denkt sich so etwas aus? Mein Nachbar möchte keinen Nachweis über sein Kaminholz, fast alles ist schon durch den Schornstein. n8
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Re: Neue EU Holzverordnung tritt in Kraft

Beitragvon 777 » Mo Mär 04, 2013 4:56

Servus

Diese "Aktion" hat meiner Meinung nur in den "Tropen" einen Sinn,wo quadratkilometerweise Holz, nicht nachhaltig und die ansässige Bevölkerung um ihr Dasein "beraubt" wird.
In unserem Raum, Europa...hat es nur den Sinn den " gläsernen Bürger " zu schaffen.
Nix mehr mit Steuerfrei !!!
Es kommt noch soweit, dass der Bürger auch das "Brennholz " von der Steuer absetzen kann, somit braucht er einen Beleg !--- siehe Reparaturrechnung , Renovierung im Haushalt.
Es wird ja auch seit einem Jahr bei meiner Steuer ein Geldwerter Vorteil, bzw. Privatentnahme von 500 € aus meinem Privatwald für Heizung meines Privathauses angesetzt.
Das gleiche ist vor Jahren mit der Rapsölgeschichte passiert. Es wurden Ölmühlen mit privatem ( meist bäuerlichen ) Mitteln, u. auch öffentl. Geldern aufgebaut, u. hernach im Keim erstickt, mit der Biokrafstoffsteuer!!!!!
Was läuft jetzt noch im Rapsölbereich, fast nix mehr ! Ich hab damals auch mein Auto umgerüstet, ein Freund sagte damals : "du wirst doch nicht glauben, dass der Vater Staat da lange zuschaut". Recht hatte er, 1 Jahr darauf kam vom Staat eine "freiwillige Umfrage, zur Registrierung aller Ölmühlen , dann kam die Steuer ! ( ca. 45 Cent / Liter )
Es kann ja wirklich nicht sein dass mancher Bauer( u. auch Privatmann) seinen Sprit selbst erzeugt, und den dann Steuerfrei ( o. jegl. MWST )verfährt !
Genauso ist es mit dem Holz, am eigenverbrauchtem Brennholz hat er keine MwSt ........ vom Nixeinnehmen kann unser sich selbst aufgeblähter Vater Staat nicht leben !
Erst wenn eine sogenannte Steuer drauf ist, dann ist die Ware auch Mehrwert !
Unsere gut organisierte, Behördenapparatur stellt an ihrem Stuhl noch ein Bein dazu, sollte einer wegfallen, fällt er noch lange nicht um u. sie haben ja eine Daseinsberechtigung !

Gruss Robert
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Re: Neue EU Holzverordnung tritt in Kraft

Beitragvon meyer wie mueller » Mo Mär 04, 2013 9:11

Hallo

es sieht so aus, dass nur Holz, das aus dem eigenen Wald für den Privatverbrauch bestimmt ist, von der Verordnung ausgenommen ist. Auch die unentgeltliche Überlassung oder die Vergabe zur Selbstwerbung (auch Deputatholz, Entnahme aus Rechtlerwald) ist zu dokumentieren. Der Forstbehörde ist jeder Einschlag zu melden (so jedenfalls hab ich das verstanden)
Sicher kommt da noch ein Online-Meldeformular? :?

Wie immer ist so eine EU-Verordnung (hier: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 034:DE:PDF) schwer zu lesen und es ist schwer auf den Punkt zu bringen, was wirklich Sache ist. Und dann kommt es noch darauf an, was in der dazugehörigen Verwaltungsverordnung drin steht. (siehe VO EG 852/2004 und und 2073/2005. Da wurden die in der EU-Verordnung genannte Frequenz für kleine Schlachtbetriebe auch aufgeweicht. Beispielsweise müssen statt 10 Abklatschproben in Bayern nur drei im Rahmen der Eigenkontrolle gemacht werden)
Was mich jetzt interessieren würde, wäre eine klare Aussage was ich als Privatwaldbesitzer, der NICHT über eine FBG vermarktet und auch nicht zertifiziert ist, beachten muss, und welche Meldungen ich an wen machen muss. Brauche ich irgendwelche Dokumente, wenn ich Holz aus meinem Wald transportiere? Was muss ich melden, wenn ich einen Aushau an einen bekannten vergebe oder meinen Schwiegereltern ein paar Ster Brennholz kostenlos abgebe?
Eigentlich müsste jede Art von Holzentnahme oder Einschlag ans Forstamt gemeldet werden. bekomme ich dann eine Meldebestätigung?
Die Dokumente müssen 5 Jahre aufgehoben werden. Bei einer Betriebsprüfung hat die Steuerbehörde dann leichtes Spiel, den genauen Wert der Eigenentnahme festzustellen (da liegt wohl der tiefere Sinn der VO; es soll entsprechend Steuer eingetrieben werden. Beachte ANALOG. Wenn ein Bäcker die alten Semmeln kostenlos an die Tafel abgibt, so muss er diese Entnahme entsprechend dem Ladenpreis voll versteuern! Verschenken kann steuerlich teuer werden!)

Fragen über Fragen.

Gruß
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Re: Neue EU Holzverordnung tritt in Kraft

Beitragvon lsteg » Mo Mär 04, 2013 9:36

meyer wie mueller hat geschrieben:Hallo

...

Die Dokumente müssen 5 Jahre aufgehoben werden. Bei einer Betriebsprüfung hat die Steuerbehörde dann leichtes Spiel, den genauen Wert der Eigenentnahme festzustellen (da liegt wohl der tiefere Sinn der VO; es soll entsprechend Steuer eingetrieben werden. Beachte ANALOG. Wenn ein Bäcker die alten Semmeln kostenlos an die Tafel abgibt, so muss er diese Entnahme entsprechend dem Ladenpreis voll versteuern! Verschenken kann steuerlich teuer werden!)

Fragen über Fragen.

Gruß
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Ich bin auch kein Freund von zu viel Bürokratie, aber z.B. der alte Hut mit der Steuer auf Lebensmittelspenden ist längst erledigt. http://www.bundesregierung.de/Content/D ... rfrei.html Allerdings war solch eine Regelung der Zeitung BLÖD keine Schlagzeile wert :wink:

Natürlich ist der Aufwand für uns Privatwaldbesitzer als Marktteilnehmer am EU-Binnenmarkt etwas höher...aber es schützt vor allem den Markt (und damit auch uns wieder) vor dubiosen Holzlieferungen aus zweifelhaften Quellen und stützt unsere Preisvorstellungen für nachhaltig erzeugtes Holz aus heimischen Wäldern.
Zuletzt geändert von lsteg am Mo Mär 04, 2013 10:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Neue EU Holzverordnung tritt in Kraft

Beitragvon fichtenmoped » Mo Mär 04, 2013 9:49

Kormoran2 hat geschrieben:Ironie an:
Ist doch ganz einfach: Da geht demnächst der Holzfäller am Holzpolter entlang und schlägt mit einem Hammer (ähnlich dem alten Signierhammer) kleine Chips ins Holz. In diesem Chip ist dann alles enthalten und kann mit einem Lesegerät ausgelesen werden. Name des Großvaters, Name das Saatgutherstellers,Name des Waldbesitzers, Alter des Baumes, Koordinaten des Standplatzes des Baumes, Fälldatum, Codenummer des Spediteurs.
Und für alle diese Daten gibt es überall einen Haufen von Bürokräften, die alle diese Daten dem Chip eintrichtern bevor er an den Stamm geschlagen wird.

Ich sehe dann schon kommen, daß der Spediteur oder der Säger stundenlang mit dem Verarbeiten warten muß, weil mal wieder im Forstamt die PCs abgestürzt sind. Oder weil gerade Samstag ist und das Lesegerät noch nicht die neueste Software bekommen hat.
Ironie aus.

Waren das noch gute alte Zeiten.....



....und was ist wenn das Pflänzchen nicht gepflanzt wurde sondern als Wildling aufgegangen ist ?
Dann darf der Baum womöglich nicht gefällt und verwertet werden, es muß gewartet werden bis er von selbst verrottet, seine Herkunft kann ja nur schwer besimmt werden.
Den EU- Irrokraten wäre es zuzutrauen.

Franz
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Re: Neue EU Holzverordnung tritt in Kraft

Beitragvon lodar » Mo Mär 04, 2013 18:05

EEEEUUUU wenn ich schon höre, soviel könnt ich gar nicht essen was ich da kotzen könnte!
Die solln mich mal am.... :gewitter:
So lange die FBG nichts anderes verlangt bleibt alles so wie es ist! Basta! :mrgreen:
lg
Erwin


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Hydraulische Winde Eigenbau für den Frontanbau .
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Re: Neue EU Holzverordnung tritt in Kraft

Beitragvon waldschütz » Mo Mär 04, 2013 18:22

Hallo
Ich war letztes jahr auf einem Vortrag über pefc Russland mit 2% von ihrem Wald zertftziert.
Was sagt uns das ,wir können nun den Rest selbst ausmalen.
Gruss ws
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