Aktuelle Zeit: Di Feb 17, 2026 11:06
Moderator: Falke

meyer wie mueller hat geschrieben:Hallo
...
Die Dokumente müssen 5 Jahre aufgehoben werden. Bei einer Betriebsprüfung hat die Steuerbehörde dann leichtes Spiel, den genauen Wert der Eigenentnahme festzustellen (da liegt wohl der tiefere Sinn der VO; es soll entsprechend Steuer eingetrieben werden. Beachte ANALOG. Wenn ein Bäcker die alten Semmeln kostenlos an die Tafel abgibt, so muss er diese Entnahme entsprechend dem Ladenpreis voll versteuern! Verschenken kann steuerlich teuer werden!)
Fragen über Fragen.
Gruß
MwM
Kormoran2 hat geschrieben:Ironie an:
Ist doch ganz einfach: Da geht demnächst der Holzfäller am Holzpolter entlang und schlägt mit einem Hammer (ähnlich dem alten Signierhammer) kleine Chips ins Holz. In diesem Chip ist dann alles enthalten und kann mit einem Lesegerät ausgelesen werden. Name des Großvaters, Name das Saatgutherstellers,Name des Waldbesitzers, Alter des Baumes, Koordinaten des Standplatzes des Baumes, Fälldatum, Codenummer des Spediteurs.
Und für alle diese Daten gibt es überall einen Haufen von Bürokräften, die alle diese Daten dem Chip eintrichtern bevor er an den Stamm geschlagen wird.
Ich sehe dann schon kommen, daß der Spediteur oder der Säger stundenlang mit dem Verarbeiten warten muß, weil mal wieder im Forstamt die PCs abgestürzt sind. Oder weil gerade Samstag ist und das Lesegerät noch nicht die neueste Software bekommen hat.
Ironie aus.
Waren das noch gute alte Zeiten.....
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